Ozeane unter Stress – Analyse der marinen CO2-Aufnahmefähigkeit

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Die Ozeane haben eine große Bedeutung als Lebens-, Natur- und Wirtschaftsraum. Sie bedecken zwei Drittel der Erdoberfläche und beherbergen das größte zusammenhängende Ökosystem der Erde mit einem noch weitgehend unbekannten Reichtum an biologischer Vielfalt. Die Ozeane steuern den globalen Wasserkreislauf und beeinflussen die klimatischen Bedingungen maßgeblich. Die gesamte im Ozean gelöste Menge an Kohlenstoff ist etwa 50 Mal größer als jene in der Atmosphäre und 20 Mal größer als die an Land gespeicherte Kohlenstoffmenge. Als größte Wärme- und CO2-Senke nehmen die Ozeane somit eine Schlüsselrolle im vom menschlichen Handeln beeinflussten Klimawandel ein. Besondere Herausforderungen sind dabei durch den wachsenden Nutzungsdruck einer rasant zunehmenden Bevölkerung gegeben.

Die Erhaltung der Leistungen der marinen Ökosysteme und die Neuorientierung zu einer nachhaltigeren Mensch-Ozean-Beziehung sind von großer gesellschaftlicher Bedeutung.

Der politische Rahmen für die Bewältigung dieser gesellschaftlichen Herausforderung ist auf UN-Ebene durch die Agenda 2030 definiert, in der sich die Vereinten Nationen auf 17 Ziele zur nachhaltigen Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) verständigt haben. Aufbauend auf dem SDG 14 „Leben unter Wasser“, das eng mit dem SDG 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz“ verknüpft ist, soll die UN-Dekade der Ozeanforschung für nachhaltige Entwicklung 2021 bis 2030 wissenschaftliche Grundlagen und Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der meeresbezogenen Nachhaltigkeitsziele der UN liefern. Auf nationaler Ebene greift die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie die Ziele der Agenda 2030 auf.

 

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 23. August 2019 – 04. November 2019 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, gesellschaftliche Organisationen (z.B. Stiftungen, Vereine und Verbände) und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sowie freiberuflich Tätige. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.

KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen (vgl. Anhang I der AGVO bzw. Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der KMU, bekannt gegeben unter Aktenzeichen K (2003) 1422 (2003/361/EG)). Der Zuwendungsempfänger erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO im Rahmen des schriftlichen Antrags.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der institutionell geförderten Forschungsaktivitäten der Einrichtung mit den Projektförderthemen darstellen und beide miteinander verzahnen. Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1), insbesondere Abschnitt 2.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt im Rahmen des Forschungsprogramms der Bundesregierung „MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit“, das Teil des Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung (FONA3)“ ist, F&E-Vorhaben zum Thema „Ozeane unter Stress − Analyse unmittelbar anthropogener Einflussfaktoren auf die CO2-Aufnahmefähigkeit der Ozeane“ zu fördern. Während die Funktion von Küstenökosystemen, wie z. B. Seegraswiesen, als bedeutende globale Kohlenstoffsenken bereits erkannt wurde und im integrierten Küstenzonenmanagement Berücksichtigung findet, besteht für Ökosysteme des „Blauen Ozeans“ erheblicher Bedarf, die komplexen Wechselwirkungen im Kohlenstoffkreislauf im Detail zu verstehen, um die Speicherkapazitäten der Ozeane genauer beurteilen zu können.

Mit der Erweiterung der Wissensbasis sollen die Auswirkungen von unmittelbar anthropogenen Einflussfaktoren bewertet und darauf aufbauend gezielte regionale, internationale und sektorale Regulierungs- und Managementstrategien entwickelt werden. Die Fördermaßnahme soll im Spannungsfeld von Schutz und Nutzung der marinen Lebensräume Entscheidungsträgern wissenschaftsbasierte Handlungsempfehlungen für einen nachhaltigen Meeresschutz und eine effektive Regelung der internationalen Angelegenheiten, die die Ozeane betreffen, zur Verfügung stellen.

Das BMBF will mit dieser Fördermaßnahme die Kooperation und Kommunikation von natur-, ingenieur- und gesellschaftswissenschaftlicher Forschung sowie die Zusammenarbeit universitärer und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen stärken, um so eine kohärente, trans- und interdisziplinäre Meeresforschung zu gewährleisten, die die Komplexität des Forschungsgegenstandes spiegelt und der Vielzahl der Akteure und Entscheidungsträger gerecht wird. Die Forschung im Rahmen dieser Fördermaßnahme soll konkrete Zielvorstellungen formulieren sowie durch konsequente Umsetzung von Maßnahmen des Wissenstransfers und der Datenbereitstellung die spätere Nutzung der Ergebnisse in Politik und Gesellschaft sicherstellen.

Die MARE:N Förderrichtlinie „Ozeane unter Stress − Analyse unmittelbar anthropogener Einflussfaktoren auf die CO2-Aufnahmefähigkeit der Ozeane“ fokussiert auf die folgenden Forschungsthemen:

  • Erfassung, Verständnis und Vorhersage der CO2-Senkenfunktion der Ozeane unter anthropogenem Nutzungsdruck (z. B. Schleppnetzfischerei, Sandentnahme, Rohstoffexploration) bzw. unter dem Einfluss von Schad- und Nährstoffeinträgen;
  • Analyse von Wechselwirkungen physikalisch bedingter und biogeochemischer Kreisläufe (insbesondere CO2-Aufnahme/biologische Pumpe) unter dem kombinierten Einfluss des globalen Wandels und weiterer unmittelbar ­anthropogener Einflussfaktoren (z. B. Nutzungsdruck, Ressourcenexploration);
  • Potentialanalyse bestehender Meeresschutzgebiete im Vergleich zu intensiv genutzten bzw. eutrophierten Gebieten für die Aufrechterhaltung der Kohlenstoffsenkenfunktion des Ozeans inklusive Priorisierung von regional effektiven Managementmaßnahmen.

Die gesellschaftliche und politische Akzeptanz eines integrierten Ozeanmanagements ist entscheidend für den Transfer der Ergebnisse und die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Aus diesem Grund ist die Einbeziehung von gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen unerlässlich. Die Handlungsempfehlungen sollen auf folgenden Analysen basieren:

  • Evaluation existierender umweltbezogener Standards und Zertifizierungsmodelle für Ressourcennutzung und Schadstoffmanagement sowie politischer, gesellschaftlicher und marktwirtschaftlicher Zielformulierungen im Bereich der nachhaltigen Nutzung mariner Ressourcen und des Schutzes ozeanischer Ökosysteme;
  • systematische Untersuchung des Zusammenwirkens unterschiedlicher staatlicher und nichtstaatlicher Governance-Ebenen (lokal, national, regional und global) und der Interaktion unterschiedlicher Sektoren (Fischerei, Schifffahrt, Ressourcenexploration, Meeresschutz etc.).

Es sind Maßnahmen mit größtmöglicher Hebelwirkung zu identifizieren; daher kann auch die Modellierung bestehender bzw. zu erhebender Daten in den Verbundprojekten genutzt werden, um entsprechende Prognosen zur Entwicklung der CO2-Aufnahmefähigkeit der Ozeane zu erstellen.

Der gesamte Bereich der Beobachtungssysteme steht durch die Notwendigkeit langfristiger, multidisziplinärer und international abgestimmter Beobachtungen auch schwer zugänglicher Bereiche des globalen Ozeans vor großen Herausforderungen. Dementsprechend sind die notwendigen Voraussetzungen für eine Erfassung der benötigten physikalischen, biogeochemischen und biologischen Variablen zu berücksichtigen.

Im Rahmen des Forschungsprogramms der Bundesregierung MARE:N sind im Agendaprozess „Blauer Ozean“ ­Forschungsbedarfe und Querschnittsthemen für die nächste Dekade definiert worden. Zentrale Herausforderungen werden zukünftig in weiteren Förderrichtlinien aufgegriffen werden.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Die vorgeschlagenen Verbundprojekte sollten ein Gesamtfördervolumen von je drei Millionen Euro nicht überschreiten und sind für eine Laufzeit von maximal drei Jahren zu konzipieren. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten sowie die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Auf Grund des integrativen und interdisziplinären Ansatzes der Forschungsthemen bei BMBF-Projekten wird erwartet, dass die Antragsteller die Verknüpfung von natur-, geistes- bzw. ingenieurwissenschaftlichen Fragestellungen in der Aufstellung von interdisziplinären Projektteams realisieren. Mit der Fördermaßnahme soll anwendungsorientiertes Entscheidungswissen in Form von Handlungsempfehlungen, Managementplänen und anderen geeigneten Werkzeugen zur Umsetzung gesellschaftlicher und politischer Entscheidungsprozesse bereitgestellt werden. Potentielle Anwender (z.B. Behörden, Endnutzer) sind frühzeitig in den Entwicklungsprozess einzubeziehen.

Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Verbundpartner, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 der Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von FuEuI (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110).

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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