Bedeutung von Klimaänderungen in küstennahen Auftriebsgebieten

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Der küstennahe windgetriebene Kaltwasserauftrieb ist mit seinen biotischen und abiotischen Folgen seit jeher für die Meeresforschung von großem Interesse. Die bevorzugt an den Westküsten der Kontinente anzutreffenden Küstenauftriebsgebiete zeichnen sich dadurch aus, dass mit dem windgetriebenen Aufsteigen kaltes, aber nährstoffreiches Tiefenwasser in die belüfteten, lichtdurchfluteten oberflächennahen Schichten des küstennahen Meeresgebietes gelangt. Mit dem Nährstoff-, Licht- und Sauerstoffangebot wird die ozeanische Nahrungskette angeregt, die für einen großen Fischreichtum in diesen Gebieten sorgt. Gleichzeitig finden, neben den physikalischen Transportprozessen, eine Vielzahl biogeochemischer und energetischer Austauschprozesse statt, die in starkem Maße sowohl das Wetter als auch langfristig das Klima beeinflussen.

Somit haben die küstennahen Auftriebsgebiete einerseits eine große wirtschaftliche Bedeutung und da die dort stattfindenden physikalischen und biogeochemischen Prozesse eng mit dem globalen Klima verbunden sind, stellen sie zudem ausgewiesene Schlüsselregionen für die sich vollziehenden klimatischen Veränderungen auf unserer Erde dar. Es ist von Interesse, wie sich Schwankungen im globalen Klimasystem auf die Prozesse in diesen so wichtigen Gebieten aus- und rückwirken werden, um so das Verständnis des sich vollziehenden Klimawandels weiter zu vertiefen.

Mit der Rio-Deklaration (Sustainable Development Goal 14 der Agenda 2030 der Vereinten Nationen) hat die Weltgemeinschaft ihr Ziel bekräftigt, dass die Chancen künftiger Generationen auf eine intakte Meeresumwelt nicht durch Raubbau oder Verschmutzung gefährdet werden darf. Auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Beobachtungsinformationen und rechengestützter Simulationen sind Klimaszenarien entwickelt worden, die zum Teil mit noch hohen Unsicherheiten behaftet sind. Mit dieser Ausschreibung sollen die angesprochenen Defizite verringert und gleichzeitig die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Meeresforschung gestärkt werden. Eine enge Kooperation mit Drittstaaten, insbesondere mit Anrainerstaaten der o. g. Auftriebsgebiete, ist im Hinblick auf die Stärkung der Kapazitäten für Schutz und nachhaltige Nutzung des Meeres im Sinne der nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen ausdrücklich erwünscht.

Übergeordneter Zweck dieser Bekanntmachung ist die Erlangung eines tieferen Verständnisses der klimarelevanten Prozesse und deren Variabilität in den küstennahen Auftriebsgebieten und ihrer Umgebung sowie deren Auswirkungen auf die marine Umwelt. Mit dem erweiterten Wissen über Zusammenhänge zwischen Klimawandel, Biodiversität und der verstärkten Nutzung der Meere durch den Menschen sollen globale Herausforderungen wie Überfischung oder Verschmutzung der Weltmeere besser bewältigt werden.

Die Bekanntmachung erfolgt im Rahmen des Forschungsprogramms der Bundesregierung „MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit“ unter dem Dach des Rahmenprogramms  „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA). Der Projektträger Jülich (PtJ) betreut die Umsetzung des Forschungsprogramms MARE:N im Auftrag des Bundesforschungsministeriums.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 08. September 2016 – 30. November 2016 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen und andere Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die zu­mindest eine Betriebsstätte in Deutschland haben. Die Definition der Europäischen Gemeinschaft für KMU ist hier einzusehen.

Internationale Projektpartner beantragen bei Bedarf eine Förderung bei den zuständigen Stellen ihres Landes oder bestätigen eine Eigenfinanzierung ihres Vorhabenteils.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der Projektförderthemen mit den institutionell geförderten Forschungsaktivitäten darstellen und beide miteinander verzahnen.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind anwendungsorientierte, wissenschaftliche Forschungsvorhaben, die dem Themengebiet „Küstennahe Auftriebsgebiete“ zuzuordnen sind und sich auf die Rolle der Auftriebsgebiete und derer SMZ für den Kohlenstoff- und Stickstoffkreislauf unter dem Einfluss der aktuellen anthropogenen Veränderungen beziehen. Die Ausschreibung zielt nicht auf eine spezifische küstennahe Auftriebsregion, sondern orientiert sich an inhaltlichen Fragestellungen und deren Umsetzungsmöglichkeiten. Verbünde, die den wissenschaftlichen Schwerpunkt auf schiffsunterstütze Arbeiten in den weltweiten Auftriebsgebieten legen, sollten durch weitere Aktivitäten wie modellgestützte Simulierung von Auftrieb und Hypoxie oder labor- bzw. freilandgestützte experimentelle Arbeiten ergänzt werden.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Die Förderhöhe für Verbünde sollte 1 Million Euro pro Kalenderjahr bei einer maximalen Förderdauer von drei Jahren nicht überschreiten.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Grundsätzlich wird eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 Prozent der ent­stehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz