Transdisziplinäre Forschung zur Zukunftsfähigkeit der Ozeane (Belmont Forum Collaborative Research Action)

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Das Belmont Forum ruft gemeinsam mit Future Earth und der EU Joint Programming Initiative „Healthy and Productive Seas and Oceans“ (JPI Oceans) zur Einreichung von Projektskizzen zu transdisziplinärer Forschung auf, die sich mit der Zukunftsfähigkeit der Ozeane („Transdisciplinary Research for Ocean Sustainability“) befasst. Das gemeinschaftliche Forschungsvorhaben („Collaborative Research Action“, CRA) wird von zwölf Ländern gefördert (Deutschland, Frankreich, Island, Schweden, Brasilien, Indien, Japan, Philippinen, Republik Südafrika, Russland, Saudi-Arabien, USA). Hauptziele sind (1) die nachhaltige und gleichberechtigte Nutzung der Ozeane und (2) die Aufarbeitung und Minimierung von Auswirkungen des globalen Wandels.

Zu den fachübergreifenden Forschungsansätzen, die für die Ausarbeitung und Verstetigung von Lösungsansätzen erforderlich sind, gehört die Definition von Vorgaben zum Erhalt intakter und stabiler mariner Ökosysteme. Es gilt, Vorhersagesysteme zu entwickeln, die zeitnah auf Veränderungen und Gefahren in der marinen Umwelt reagieren. Die Schaffung einer gemeinsamen und umfassenden Wissensbasis soll dazu beitragen, das ökologische Gleichgewicht mariner Lebensräume aufrechtzuerhalten bzw. deren Verbesserung zu gewährleisten. Die Fähigkeit, dieses Wissen über marine Systeme in veränderte Regelwerke, Herangehens- und Verhaltensweisen sowie politische Steuerung und Koordination zu überführen und diese nachhaltig umzusetzen, erfordert transdisziplinäre Forschungsansätze mit Fokus auf anpassungsfähige, integrierte Herangehensweisen und Lösungsansätze, die von Entscheidungsträgern weltweit, aber auch von der Bevölkerung angenommen werden.                

Die Gefährdung mariner Ökosysteme ist von komplexer Natur; daher ist es erforderlich, dass die Wissenschaftsgemeinschaft einen kooperativen und integrierten Ansatz im Rahmen mariner Forschung und Vorhersage verfolgt. Dieser Ansatz umfasst nicht nur das Zusammenwirken von Natur- und Sozialwissenschaftlern, sondern auch die Einbindung politischer Entscheidungsträger sowie von Partnern aus Industrie und Gesellschaft. Obgleich das Belmont Forum über eine umfassende Wissensbasis verfügt, um diese Herausforderungen zu adressieren, ist die Einbeziehung externer Partner unverzichtbar. Die Forschergemeinde ist daher aufgefordert, Modelle, Monitoring-Systeme, analytische und experimentelle Ansätze sowie Kommunikationsstrategien zu entwickeln, um das Wissen zu generieren, das für die Erarbeitung von Lösungswegen und die Identifikation möglicher Kompromisse beim Erhalt gesunder mariner Ökosysteme zu Gunsten der Menschheit erforderlich ist. Hieraus ergibt sich die zwingende Notwendigkeit zur Entwicklung von Systemansätzen, in denen mehrere komplexe gesellschaftliche sowie biophysikalische Systeme gekoppelt betrachtet werden, um zukunftsfähige Lösungen zu finden.

Future Earth wird die geförderten Forschungskonsortien zu Beginn der Projektphase zu einem Transdisziplinaritätsworkshop einladen, der Kommunikation und Zusammenarbeit von Natur- und Sozialwissenschaftlern sowie Politikern und Gesellschaftsvertretern thematisieren und fördern soll. Ziel des Workshop ist es, den Wissenstransfer zwischen den Disziplinen und insbesondere die Umsetzung des Wissens in Handlungsempfehlungen zu stärken. JPI Oceans wird die geförderten Forschungsprojekte in ihre „Strategische Forschungs- und Innovationsagenda“ (JPI Oceans Strategic Research and Innovation Agenda, SRIA) einbetten und so Wissenstransfer und die Umsetzung der Forschungsergebnisse im Sinne der UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDG) unterstützen.

Detaillierte Informationen sind dem Call Text zu entnehmen.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 12. November 2018 – 31. Januar 2019 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, gesellschaftliche Organisationen (z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände) und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt.

Kleine und mittlere Unternehmen oder „KMU“ im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen (vgl. Anlage I der AGVO). Der Zuwendungsempfänger erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gem. Anlage I der AGVO im Rahmen des schriftlichen Antrags.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der institutionell geförderten Forschungsaktivitäten der Einrichtung mit den Projektförderthemen darstellen und beide miteinander verzahnen.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation vom 27. Juni 2014 (ABl C 198/2014 insbesondere Abschnitt 2).

Was wird gefördert?

Die detaillierte Themenbeschreibung der englischsprachigen Veröffentlichung (Call Text), vgl. Veröffentlichung der gemeinsamen Bekanntmachung auf den Internetseiten des Belmont Forums (www.belmontforum.org und www.bfgo.org), ist maßgeblich für die Antragseinreichung.

Die Fördermaßnahme verfolgt hauptsächlich folgende Ziele:

  • Entwicklungen hin zu einer nachhaltigen und gleichberechtigten Nutzung der Ozeane
    Dieses Sachthema richtet sein Hauptaugenmerk auf ökologische, soziale, kulturelle und ökonomische Auswirkungen der Entnahme biotischer und abiotischer Ressourcen (Fischerei, Aquakultur, Ausbaggerung, Gewinnung mariner mineralischer Rohstoffe) sowie auf den Einfluss weiterer Industriezweige wie Schifffahrt oder Tourismus. Forschung auf den genannten Gebieten sollte sich mit Auswirkungen ökonomischer Aktivitäten auf Ökosysteme, menschliche Gesellschaften (inkl. Weltgesundheit und Wohlbefinden), Kulturen und Volkswirtschaften befassen und Möglichkeiten der Reaktion von Sozialsystemen auf diese Belastungen aufzeigen. Anträge dürfen verschiedene Ansätze verfolgen; es wird jedoch die Betrachtung von Modellen, Szenarien und Wegen erwartet, die auf eine nachhaltige Nutzung der marinen Ressourcen und Ökosysteme abzielen und von politischen Entscheidungsträgern genutzt werden können, um die Nachhaltigkeit zu beurteilen.
  • Aufarbeitung und Minimierung von Auswirkungen des globalen Wandels
    Unsere Fähigkeit zur nachhaltigen Nutzung der Ozeane hängt von unserem Verständnis der vielschichtigen Wechselwirkungen und Veränderungen in marinen Systemen ab sowie vom Wissen über zusätzliche oder synergetische Effekte der vielfältigen Ursachen für solche Schwankungen. Forschungsansätze zu diesem Fragenkomplex sollten Untersuchungen zur Interaktion zwischen Stressfaktoren wie Klimawandel, Ozeanversauerung, Umweltverschmutzung, Sauerstoffverzehr und Nahrungsmangel berücksichtigen. Biologische Prozesse, wie z. B. eine Verlagerung des Angebots biogener Substrate, sind ebenso zu charakterisieren wie die Dynamik mariner Systeme, wie etwa Veränderungen der Zirkulation, der Temperatur oder des Meeresspiegels. Die Forschung sollte Gesellschaftsmodelle einbeziehen, um beispielsweise die Auswirkungen sich verändernder Migrationsbewegungen, Bevölkerung und menschlichen Verhaltens auf globale Veränderungen der Ozeane sowie Auswirkungen der sich verändernden Ozeane auf die Gesellschaft zu untersuchen. Des Weiteren sollten Reaktionsstrategien entwickelt werden, die aufzeigen, wie die Anfälligkeit reduziert und die Widerstandsfähigkeit in Gesellschaftssystemen erhöht werden kann. Dies kann Herausforderungen wie Migration oder verschlechterte Zugänglichkeit zu Land, Ernährung, Trinkwasser, Gesundheit und Wohnraum beinhalten.

Angesichts der Komplexität und des Ausmaßes der genannten Herausforderungen müssen Forschungsverbünde allumfassend transdisziplinär ausgerichtet sein, d. h. mit einer Einbindung von Forschern aus dem Bereich (a) der Sozialwissenschaften/Geisteswissenschaften/Wirtschaftswissenschaften, (b) der Naturwissenschaften/Technologieentwicklung sowie (c) Partnern aus der Gesellschaft (interessierte Bürger, zivilgesellschaftliche Zusammenschlüsse). Forschungsansätze, die gemeinschaftliche Konzepte, partnerschaftliche Entwicklungen und eine zusammenwirkende Umsetzung berücksichtigen, werden bevorzugt.

Wie wird gefördert?

Sowohl die Skizzen als auch im Erfolgsfall auf der zweiten Stufe die Anträge werden vom Verbundkoordinator zentral über das Online-Portal des Belmont Forums (www.bfgo.org) eingereicht. Die Förderung und Betreuung der geförderten Projekte wird von der jeweiligen nationalen Förderorganisation − für Deutschland das BMBF − übernommen.

Die Zuwendungen werden länderspezifisch gewährt, d. h. jedes Partnerland finanziert die an den Vorhaben beteiligten Einrichtungen des jeweils eigenen Landes. Die formalen Voraussetzungen für die transnationalen Projektanträge sind dem Call Text und der nationalen Bekanntmachung zu entnehmen.

Jeder Projektvorschlag muss von einem Projektkonsortium eingereicht werden, das aus mindestens drei Partnern aus mindestens drei am Call beteiligten Ländern besteht. Der zusätzliche Nutzen durch die transnationale Zusammenarbeit ist in der Projektbeschreibung darzustellen.

Als Schlüsselkriterium gilt die Transdisziplinarität der Forschungskonsortien und ein aktiver Beitrag von beteiligten Interessengruppen aus Entscheidungsträgern, Forschern, Behörden, gesellschaftlichen Organisationen (NGO), Gemeinden oder Industrie und sollte im Antrag klar dargestellt werden. Die zur Förderung ausgewählten Konsortien werden zu einem transdisziplinären Workshop, der von Future Earth organisiert und durchgeführt wird, eingeladen.

Teilnehmer von Nicht-Partner-Ländern können sich an Projekten beteiligen, wenn sie ihre Finanzierung selbst sicherstellen und wenn ihre Expertise für das Erreichen der Projektziele notwendig ist. Teilnehmer aus Nicht-Partner-Ländern müssen die vorgegebenen Regeln beachten.

Von der Förderung ausgenommen sind Forschungsansätze, die bereits in anderen Förderprogrammen oder anderen Förderschwerpunkten (z. B. des BMBF, der DFG oder der EU) beantragt und unterstützt werden.

Für jeden nationalen Verbund ist ein Koordinator zu bestellen. Die Projektkoordinatoren übernehmen die Verantwortung für die Ausführung der Forschungsarbeiten während der gesamten Projektlaufzeit.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Verbundpartner, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Art. 2 (83) der AGVO sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbundes keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Abschnitt 2.2 der Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation vom 27. Juni 2014 (ABl C 198/2014) zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMBF, Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des beabsichtigten Projekts mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit z. B. eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis der Prüfungen ist im nationalen Förderantrag kurz darzustellen.

Weitere Bestimmungen sind der Bekanntmachung zu entnehmen.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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