Förderprogramm Ideenwettbewerb Biotechnologie – Von der Natur lernen, 1. Förderphase

eine Initiative des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg

Hinweis: Das Portal zur digitalen Antragseinreichung erreichen Sie unter „Weiterführende Links“.

 

Die moderne Biotechnologie birgt als interdisziplinäre und wissensgetriebene Zukunftstechnologie ein großes Potenzial für Innovationen. Sie ist damit – neben der Digitalisierung – eine der Schlüsseltechnologien zur Transformation unserer Wirtschaft und Gesellschaft. Baden-Württemberg gehört zu den führenden Regionen Deutschlands sowohl in der lebenswissenschaftlichen, biomedizinischen und biotechnologischen Forschung als auch in der industriellen Entwicklung. Damit dies so bleibt, hat die Landesregierung das Forschungsfeld auch im Hinblick auf die wirtschaftliche Umsetzung kontinuierlich weiterentwickelt. Gerade weil das Land hier eine hervorragende Position einnimmt, ist eine fortlaufende Förderung zur Erhaltung und zum Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit von Forschungseinrichtungen und damit in nachgelagerter Konsequenz auch von  Unternehmen unbedingt notwendig.

Der Biotechnologie geht es im Kern darum, die natürlichen Prozesse des Lebens mit von Menschen entwickelten Techniken zu verbinden und nutzbar zu machen. Darauf zielt auch der „Ideenwettbewerb Biotechnologie – Von der Natur lernen“ ab. Mit dieser Förderaktivität sollen originelle Forschungsansätze mit hohem Entwicklungsrisiko, die weder der reinen Grundlagenforschung noch der marktnahen Forschung und Entwicklung zuzuordnen sind, gefördert werden.

 

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 28. März 2018 – 14. Mai 2018 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen und öffentlich grundfinanzierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Einzel- oder Verbundprojekte, die sich durch originelle Ideen mit hohem wissenschaftlich-technischem Erfolgs- und Entwicklungsrisiko auszeichnen und potenziell einen positiven Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Baden-Württemberg leisten.

Gefördert werden zunächst neunmonatige Machbarkeitsstudien (1. Förderphase). Im Rahmen einer Ergebnispräsentation zum Ende der Laufzeit der Machbarkeitsstudien sollen die vielversprechendsten Projekte ausgewählt und im Anschluss drei weitere Jahre gefördert werden (2. Förderphase).

Förderlinie 1 widmet sich folgenden Schwerpunktthemen:

  • Medizinische („rote“) Biotechnologie

Zur medizinischen Biotechnologie gehören die Bereiche der Biotechnologie, die sich mit der Entwicklung von Verfahren zur Herstellung neuer oder verbesserter Medikamente sowie der Entwicklung von innovativen Therapieansätzen und Diagnostika befassen und damit unter anderem zu einer personalisierten und zielgerichteten Medizin beitragen.

  • Natürliche Systeme

Unter der Überschrift „Natürliche Systeme“ sollen Ideen zur Nutzung des Wissens über natürliche Systeme – sei es das System einer Zelle, eines Organs, eines Organismus, eines Kollektivs oder eines Ökosystems – aus dem Bereich der Systembiologie aber auch aus anderen Bereichen, die sich mit natürlichen Systemen im weiteren Sinn befassen, angestoßen werden.

In den letzten Jahrzehnten hat sich vermehrt die Erkenntnis durchgesetzt, dass alle biologischen Vorgänge in Systeme eingebettet sind und man vieles erst verstehen wird, wenn man gelernt hat, das System als Ganzes zu betrachten. So umfasst die Systembiologie das Zusammenspiel aller Komponenten eines Systems und erstellt möglichst genaue mathematische Modelle biologischer Vorgänge. Diese erlauben Vorhersagen über vielschichtige biologische Prozesse zwischen Zellen, Organen oder gesamten Organismen und ermöglichen beispielsweise die Aufklärung der Entstehung von Krankheiten, der Entwicklung von Resistenzen, der Reaktion des Systems auf Stressfaktoren oder von komplexen Zusammenhängen in Ökosystemen.

Die Erforschung natürlicher Systeme kann, z. B. mittels eines systembiologischen Ansatzes, auch zum Verständnis und zur Weiterentwicklung von sogenannten (künstlichen) intelligenten Systemen genutzt werden. So wird beispielsweise im Forschungsbereich des emergenten Phänomens der Schwarmintelligenz bzw. kollektiven Intelligenz versucht, mittels bioinformatischer Ansätze komplexe Systeme nach dem Vorbild von Tiergemeinschaften wie Ameisen, Vögeln und Fischen, aber auch des Menschen zu modellieren und daraus Lösungen für gesellschafts- oder wissenschaftsrelevante Problemansätze zu formulieren.

Förderlinie 2 widmet sich dem folgenden Schwerpunktthema:

  •  Bioinspirierte Materialien

Die Förderlinine zielt auf neue Ideen, Strategien und Modelle für die Entwicklung „intelligenter“ Materialien nach dem Vorbild der Natur; Materialien sollen mit Eigenschaften ausgestattet werden, die für Lebewesen charakteristisch sind und die optimal an die Erfordernisse ihrer Anwendung angepasst sind. Beispielsweise können so bisher passive Werkstoffe mit den Eigenschaftsmerkmalen von Lebewesen ausgestattet werden: Erkennung, Reaktions- und Interaktionsfähigkeit sowie Kommunikation gehören dazu, ebenso wie Lernfähigkeit, Selbstregulation, Selbstheilung und Energieautarkie.

Für die Entwicklung solcher Materialien ist eine effiziente interdisziplinäre Zusammenarbeit von Experten aus den Bereichen Chemie, Physik, Materialwissenschaften, Biologie und Medizin essentiell. Neue Materialien mit bislang unerreichten Eigenschaften können einen entscheidenden Beitrag leisten, den technischen Herausforderungen unserer Gesellschaft zu begegnen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Förderung richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Projekts und soll (bei Verbundvorhaben jeweils für den Gesamtverbund)

  • pro Machbarkeitsstudie 60.000 EUR (1. Förderphase) und
  • pro Anschlussprojekt 300.000 EUR (2. Förderphase)

nicht überschreiten.

Insgesamt stehen für die Finanzierung der Förderlinie 1 rund 2,8 Millionen Euro zur Verfügung, davon sind jeweils rund 1,4 Millionen Euro für die beiden Förderphasen vorgesehen.

Insgesamt stehen für die Finanzierung der Förderlinie 2 rund 1,9 Millionen Euro zur Verfügung, davon sind rund 900.000 Euro für die 1. Förderphase und rund 1 Million Euro für die 2. Förderphase vorgesehen.

Die Laufzeit

  • der Machbarkeitsstudien beträgt neun Monate, die
  • der Anschlussprojekte 3 Jahre.

Eine Verlängerung des jeweiligen Förderzeitraums ist nicht vorgesehen. 

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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