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Mit der geplanten Beschleunigung der Transformation zu einem nachhaltigen Energiesystem stellt sich die Frage nach einer „gesellschaftsverträglichen“ Ausgestaltung und Umsetzung dieser Transformation in neuer Dringlichkeit. Die jüngsten Debatten und Entwicklungen mit Bezug auf die zukünftige Ausrichtung der Energieversorgung zeigen, dass gesellschaftliche Aspekte für die Umsetzung von großer Bedeutung sind. Die Ziele der Energiewende sind nicht allein mit neuen technischen Lösungen zu erreichen. Voraussetzung für die Implementierung neuer Technologien ist, dass sie an die Bedürfnisse und Erwartungen der Gesellschaft angepasst und am Markt nachgefragt werden. Zudem ist das Verhalten der Konsumenten in Wirtschaft und Gesellschaft auch bei der Energienutzung entscheidend für die Nachhaltigkeit des Energiesystems. Die mit der Energiewende angestrebten Innovationen im Energiesystem erfordern deshalb insbesondere auch gesellschaftswissenschaftliche Forschung, gemeinsam mit der Technologieentwicklung, in interdisziplinärer Einbettung. Die Energiewende kann nur gelingen, wenn sie von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird. Eine stärkere Beteiligung der Gesellschaftswissenschaften an den Gestaltungsvorschlägen für die nachhaltige Transformation des Energiesystems ist daher dringend geboten. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Bekanntmachung folgende grundsätzliche Ziele:
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Kommunen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (als Verbundpartner) sowie andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern können und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Was wird gefördert?
Es werden sozial-ökologisch ausgerichtete Forschungsvorhaben gefördert, die inter- und transdisziplinären Forschungsansätzen folgen und auf diese Weise ökologische, ökonomische, soziale und technische Aspekte in einer problembezogenen Perspektive verknüpfen. Dabei stellt die Integration natur- und ingenieurwissenschaftlicher Erkenntnisse in gesellschaftswissenschaftliche Konzepte und Methoden im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung eine besondere Voraussetzung dar. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, relevante Antworten auf Fragen zum Umbau des Energiesystems aufzuzeigen.
Aus der Perspektive einer gesellschaftswissenschaftlichen Nachhaltigkeitsforschung, die die Natur- und Ingenieurwissenschaften (Interdisziplinarität) sowie außerwissenschaftliche Erkenntnisse und Problemstellungen (Transdisziplinarität) einbezieht und ihnen gegenüber offen und anschlussfähig ist, können Forschungsbeiträge zu folgenden Themenbereichen geliefert werden:
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den neuen Bundesländern und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung.
Auf der Abschlusskonferenz zur Förderbekanntmachung „Umwelt- und gesellschaftsverträgliche Transformation des Energiesystems“ am 4. und 5. Oktober 2016 in Berlin stellten die Forschungsprojekte ihre Arbeiten vor.
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