Materialforschung für die Energiewende

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Eine überwiegend auf erneuerbaren Energieträgern basierende Energieversorgung bringt zahlreiche neue Herausforderungen für das eingesetzte Material mit sich. So müssen beispielsweise Windkraftanlagen den Naturgewalten, wie Wind und Wasser, langfristig standhalten und gleichzeitig auch auf hoher See möglichst leicht zu montieren und zu warten sein. Baustoffe müssen energieeffiziente, aber auch möglichst kostengünstige, langlebige Häuser mit einem angenehmen Wohnklima ermöglichen. Traditionelle Kraftwerke müssen zukünftig lastflexibel sein, um sich möglichst schnell an die jeweils aktuell durch die fluktuierenden Energiequellen, wie Windkraft- und Photovoltaikanlagen, gelieferten Strommengen anpassen zu können. Insbesondere die hohen thermischen und mechanischen Belastungen, denen die Kraftwerkskomponenten bei starken Lastunterschieden ausgesetzt sind, bedeuten enorme Herausforderungen für das eingesetzte Material.

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das BMBF das im 6. Energieforschungsprogramm ausgewiesene Ziel, Grundlagenforschung im Bereich der Querschnittsaktivität Materialforschung gezielt auf die aktuellen Herausforderungen der Energiewende auszurichten. Ziel der Förderinitiative „Materialforschung für die Energiewende“ ist es, durch innovative Projekte aus dem Bereich der Grundlagenforschung Materialien für die Herausforderungen der Energiewende zu entwickeln. Es sind dabei grundlegend alle Bereiche eingeschlossen, die zur Bewältigung der zentralen Herausforderungen auf der Schnittstelle zwischen Materialforschung auf der einen Seite und möglichen Anwendungsfeldern in den Bereichen Energieeffizienz und Energieerzeugung auf der anderen Seite beitragen können.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 29. April 2013 – 31. März 2015 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland, Hochschulen, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden. Die Förderung zielt auch auf Verbundprojekte mit industrieller Begleitung. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind grundlegende Forschungsarbeiten mit längerfristigen Anwendungsperspektiven, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind. Die Förderinitiative wählt bewusst einen breiten Ansatz und schließt im Grundsatz kein Projekt der Grundlagenforschung im Bereich der Materialforschung für die Energiewende aus. Die Förderung umfasst insbesondere Vorhaben, die die Entwicklung und den Einsatz neuer oder verbesserter Materialien zur Verbesserung von Anlagen zur Energieproduktion aus erneuerbaren Energiequellen, von Energiespeichern und Energieübertragungsmedien zum Ziel haben.

Umfasst sind auch Vorhaben, die den Einsatz und die Verbesserung von Materialien vorantreiben, die Energieeffizienz steigern. Gegenstand sind überdies Vorhaben, die die Entwicklung und Verbesserung von Materialien zur Ausrichtung des Betriebs von fossilen Kraftwerken auf die Herausforderungen der Energiewende erforschen. Ferner können Vorhaben, die die Entwicklung neuer Anwendungsmöglichkeiten für bereits bekannte Materialien zum Gegenstand haben, gefördert werden. Es besteht die Möglichkeit der Förderung von Nachwuchsgruppen zu den ausgeschriebenen Themenschwerpunkten.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden können. Eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – wird vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen kann.

Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen industrieller Verbundprojekte entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken. Bei stark anwendungsorientierten Verbundvorhaben wird eine durchschnittliche Eigenbeteiligung der Verbundpartner von mindestens 50 Prozent an den Gesamtkosten/-ausgaben eines Verbundprojekts angestrebt, wozu gegebenenfalls eine Kompensation zwischen den Partnern erforderlich ist, so dass eine Verbundförderquote von maximal 50 Prozent (zuzüglich gegebenenfalls zu gewährender Boni für KMU sowie gegebenenfalls in den Aufwendungen von Hochschulen enthaltener Projektpauschalen) erreicht wird.

 

Forschungsarbeiten in der Förderinitiative Materialforschung für die Energiewende


In einem Gutachterprozess sind bisher 45 besonders herausragende Projekte ausgewählt worden. Darunter sind 37 Verbünde, ein Einzelvorhaben und sieben Nachwuchsgruppen, die das BMBF mit insgesamt 87,4 Millionen Euro fördert.

143 Teilvorhaben haben seit Herbst 2014 mit ihren Forschungsarbeiten begonnen. 65 Universitäten, 48 außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, 15 Großunternehmen und 15 kleine und mittlere Unternehmen entwickeln oder optimieren Materialien für die Energiewende. Thematisch behandeln die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Forschungsfragen zu nahezu allen in der Bekanntmachung genannten Themenbereichen: angefangen von der Energieeffizienz in Gebäuden über Wasserstofferzeugung und -speicherung sowie Brennstoffzellen- und Batterietechnologie bis hin zu Windenergie, Photovoltaik und Kraftwerkstechnik.

Zu den Forschungsprojekten

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2022
1.541
Mitarbeiter/innen
36.496
Laufende Vorhaben
2673,56
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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