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Für Deutschland und Griechenland ist die bilaterale Forschungskooperation innerhalb Europas ein wichtiges Element nationaler Forschungspolitik, das sich in den letzten Jahren positiv entwickelt hat. Zum weiteren Ausbau der Deutsch-Griechischen Partnerschaftsinitiative beabsichtigen das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das General Secretariat for Research and Technology (GSRT) des Ministry of Education, Research and Religious Affairs daher, ihren Forschungs- und Innovationsdialog fortzusetzen und ihre Unterstützung bilateraler Forschungsvorhaben von gemeinsamem Interesse weiter zu intensivieren. Diese Fördermaßnahme schließt an das erfolgreiche erste deutsch-griechische Forschungsprogramm aus dem Jahr 2013 an und belegt die Kontinuität der bilateralen Zusammenarbeit. Die Bekanntmachung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und das Innovationspotenzial beider Länder insgesamt zu verbessern. Um dieses Ziel umzusetzen, ist die Zusammenarbeit von deutschen und griechischen Partnern aus Forschung und Wirtschaft in gemeinsamen Projekten von besonderer Bedeutung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Sitz in Deutschland – insbesondere KMU –, die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.
Die Förderinitiative soll Antragstellern die Möglichkeit bieten, entsprechend ihren wissenschaftlichen Stärken und ihrer Problemlösungskompetenz gemeinsame Vorhaben mit Partnern aus Deutschland und Griechenland umzusetzen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Verbundprojekte im Bereich der angewandten Forschung, Entwicklung und Innovation in mehreren Themenfeldern. Im Bereich Energie sollen folgende Themen untersucht werden:
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Jeder Forschungsverbund wird für eine Vorhabenlaufzeit von bis zu drei Jahren auf deutscher und griechischer Seite bis zu einem Höchstbetrag von in der Regel jeweils bis zu 350 000 Euro (zuzüglich der 20 Prozent Projektpauschale für deutsche Hochschulen [staatliche und nicht staatliche] und Universitätskliniken [unabhängig von der Rechtsform]) gefördert.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
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