Förderung deutsch-griechischer Forschungsprojekte

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Für Deutschland und Griechenland ist die bilaterale Forschungskooperation innerhalb Europas ein wichtiges Element nationaler Forschungspolitik. Zum weiteren Ausbau der Deutsch-Griechischen Partnerschaftsinitiative vom 5. März 2010 beabsichtigen das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das General Secretariat for Research and Technology (GSRT) des Ministry of Education and Religious Affairs, Culture and Sports of the Hellenic Republic daher, ihren Forschungsdialog gemeinsam fortzusetzen und ihre Unterstützung bilateraler Forschungsprojekte zu intensivieren. Durch die Förderung gemeinsamer Forschungsvorhaben soll das in den Ländern vorhandene Potenzial für die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit genutzt werden. Durch die Förderung deutsch-griechischer Partnerschaften in besonderen und innovativen Forschungsbereichen sollen neue Impulse gegeben werden, die zur Verbesserung der Forschungs- und Entwicklungsbeziehungen zwischen den Partnern führen sollen. Ferner soll hiermit auch speziell die Zusammenarbeit von deutschen und griechischen Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft in gemeinsamen Projekten ausgebaut werden. Mittel- bis langfristig soll hierdurch die globale Wettbewerbsfähigkeit verbessert und die Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen untereinander sowie mit industriellen Partnern gestärkt werden.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 03. April 2013 – 06. Juni 2013 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt in Deutschland sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen - KMU -1) mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland.

 Die Definition der Europäischen Gemeinschaft für KMU ist im Internet einzusehen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Die Förderinitiative soll Antragstellern als Anreiz dienen, entsprechend ihren wissenschaftlichen Stärken und ihrer Problemlösungskompetenz gemeinsame Projekte mit Partnern aus Deutschland und Griechenland zu erarbeiten. Die Mittel sollen ermöglichen, praktikable Kooperationsmodelle für FuE-Aktivitäten zwischen deutschen und griechischen Institutionen zu entwickeln und umzusetzen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Verbundprojekte im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung in den folgenden Themenfeldern:

  • Gesundheitsforschung; hier Krebsforschung: primäre, sekundäre und tertiäre Krebsvorsorge
  • Bio-Ökonomie
  • Energie (sichere, saubere und effiziente Energie)
  • Geistes- und Sozialwissenschaften (Schwerpunkt Finanz- und Wirtschaftskrise: Gesellschaftliche Wirkungen, Politische Wirkungen, Gesellschaftliche Herausforderungen, etc., soweit nachstehende Themen betroffen sind)
  • Forschung für die Digitalisierung von personennahen Dienstleistungen und für IKT-Anwendungsdienstleistungen
  • Nanotechnologie: Themenschwerpunkt Graphene
  • Photonik/Optische Technologien

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Projektlaufzeit soll maximal zwei Jahre – November 2013 bis Oktober 2015 – betragen. Ein Verbundprojekt wird für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren auf deutscher und griechischer Seite bis zu einem Höchstbetrag von jeweils insgesamt 250.000 Euro (zuzüglich der Projektpauschale für deutsche Universitäten) gefördert.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

 

BMBF kündigt zweites Deutsch-Griechischen Forschungs- und Innovationsprogramm an 


Das erste Deutsch-Griechische Forschungsprogramm (2013 bis 2015) hat wegweisende Impulse gesetzt. Deshalb haben sich beide Länder zu einer Neuauflage des Programms entschlossen. Im Sommer 2016 werden das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das griechische Ministerium für Kultur, Erziehung und religiöse Angelegenheiten das zweite gemeinsame Forschungs- und Innovationsprogramm veröffentlichen. Ziel ist es, Innovation und Beschäftigung weitere Impulse zu verleihen.

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Projektträger Jülich – erkennen. fördern. gestalten.


Der Projektträger Jülich arbeitet im Auftrag von:
Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2022
1.541
Mitarbeiter/innen
36.496
Laufende Vorhaben
2673,56
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz