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Im Rahmen seiner "China-Strategie 2015 bis 2020" beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit dem Ministerium für Wissenschaft und Technologie (MoST) der Volksrepublik China die Durchführung einer Pilotfördermaßnahme im Bereich der angewandten Forschung unter der Beteiligung von Wissenschaft und Wirtschaft.
Ziel ist die Förderung von innovativen deutsch-chinesischen Verbundvorhaben in der angewandten Forschung zu ausgewählten Schwerpunktthemen. Konkret soll die Zusammenarbeit von deutschen und chinesischen Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft in Form von "2 + 2-Projekten" gefördert werden. Unter "2 + 2-Projekten" werden Forschungs- und Entwicklungs-(FuE)Projekte mit Beteiligung mindestens einer deutschen und einer chinesischen Forschungseinrichtung und mindestens einem deutschen kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) und einem chinesischen forschenden Industriepartner verstanden. Die bewilligten Fördermittel sollen die Grundlagen für eine dauerhafte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations-Partnerschaft schaffen.
Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der strategischen Projektförderung mit der Volksrepublik China unter der Beteiligung von Wissenschaft und Wirtschaft ("2 + 2"-Projekte) zu den Schwerpunktthemen Elektromobilität, Intelligente Fertigung (Industrie 4.0) und Energiesystemforschung.
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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, – insbesondere KMU.
Was wird gefördert?
Es werden Forschungsprojekte gefördert, die in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus China nachfolgende Schwerpunktthemen bearbeiten:
Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen und Erkenntnisse und verwertbare Forschungsergebnisse erwarten lassen, die zu neuen Technologien, Produkten und/oder Dienstleistungen führen.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Es handelt sich in der Regel um maximal 200.000 Euro je Verbundprojekt für die deutsche Seite für die Dauer von in der Regel 24 bis maximal 36 Monaten.
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