Stärkung der Modellierungskompetenz zur Ausbreitung schwerer Infektionskrankheiten

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Die aktuelle COVID-19 Pandemie hat gezeigt, dass Modellierungsstudien ein wichtiges Instrument zur Vorhersage der epidemiologischen Ausbreitung schwerer Infektionskrankheiten sein können. Vor allem populationsbezogene nicht-pharmakologische Maßnahmen können zur Eindämmung des aktuellen und auch zukünftigen Infektionsgeschehens beitragen. Dazu ist es von Bedeutung, das vorhandene Wissen verschiedener fachlicher Disziplinen in Modellierungen zu vereinen und interpretierbar zu machen. Die resultierenden Prognosen über das Infektionsgeschehen sollen als wissenschaftliche Basis zur Beratung bei politischen Entscheidungen über Interventionsmaßnahmen dienen.

Die Maßnahme „Stärkung der Modellierungskompetenz zur Ausbreitung schwerer Infektionskrankheiten“ zielt darauf ab, Deutschland beim aktuellen Infektionsgeschehen zu unterstützen und auf zukünftige optimal vorzubereiten. Dafür ist es notwendig, in allen Analysen und Modellierungen eine bestmögliche Objektivität, Validität, Systematik und Transparenz zu erlangen. Methoden des maschinellen Lernens sollen dabei helfen, die Verlässlichkeit der Prognosen von Modellierungsmodellen zu verbessern, indem sie Annahmen, Daten, Parameter und das Wissen aus verschiedenen wissenschaftlichen Expertisen vereinen.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 28. Mai 2021 – 05. Oktober 2021 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung sowie Sozialversicherungsträger mit Sitz in Deutschland. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Über einen Zeitraum von drei Jahren sollen interdisziplinäre Forschungsprojekte gefördert werden, in denen Wissenschaftler mit virologischer, infektiologischer, epidemiologischer, mathematischer, statistischer, medizininformatischer, psychologischer und sozialwissenschaftlicher Expertise oder Expertise im Bereich des mathematischen Lernens zusammenarbeiten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungsverbünde, die Modellierungsmodelle zu Ausbreitung und Verlauf schwerer Infektionserkrankungen – wie z.B. die aktuelle COVID-19-Pandemie- entwickeln und die Wirksamkeit von nicht-pharmakologischen Interventionsmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens unter Einbeziehung größtmöglicher interdisziplinärer Expertise untersuchen. Gefördert werden insbesondere solche Verbundprojekte, die innovative Ansätze und interdisziplinäre Arbeiten thematisieren. Darüber hinaus können Ansätze gefördert werden, in denen die Integration von unterschiedlichen Daten vorangetrieben wird, oder in denen Voraussetzungen für bessere Modellierungen beziehungsweise bessere Interpretationen der Ergebnisse von Modellierungen geschaffen werden. Bereits bestehende Forschungsinfrastrukturen oder existierende Datensätze sollen nach Möglichkeit in den Verbünden einbezogen und genutzt werden.

Neben der Förderung der wissenschaftlichen Verbundprojekte soll eine übergreifende Koordinierungsstelle eingerichtet werden, zu deren Aufgaben die Stärkung der Zusammenarbeit der Verbünde, die Initiierung und Koordinierung verbundübergreifender Querschnittsaktivitäten sowie die Kommunikation der gewonnenen Erkenntnisse gehören.

Wie wird gefördert?

Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden können.

Die Förderrichtlinie ist Teil des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung und bedient insbesondere das Handlungsfeld 2: „Innovationsförderung – Medizinischen Fortschritt vorantreiben“ und zahlt auf die Strategie Künstliche Intelligenz der Bundesregierung ein.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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