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Trotz großer Fortschritte in der Medizin sind Infektionskrankheiten weiterhin eine zunehmende Bedrohung für die menschliche Gesundheit. Diese Tatsache ist zum einen auf die Entwicklung von Resistenzen gegenüber Antiinfektiva durch ihren hohen und zum Teil nicht korrekten Einsatz bei Mensch und Tier und zum anderen auf die Verbreitung pathogener Organismen, auch durch globale Reisen, zurückzuführen. Die Koordination der europäischen Förderung von Projekten zur Forschung an Infektionskrankheiten soll aufbauend auf das ERA-Net PathoGenoMics einen Beitrag liefern, um dieser Bedrohung zu begegnen. Das ERA-Net Infect-ERA wurde durch die Europäische Kommission gefördert und von Partnern in den Ländern Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Israel, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien und Ungarn getragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland, wie z. B. kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
Was wird gefördert?
Im Rahmen der vier Bekanntmachungen des Infect-ERA werden transnationale und translatorische, arbeitsteilige Verbundprojekte mit hoher Innovationskraft und großem wissenschaftlich-technischem Risiko gefördert, die grundlegende, anwendungsbezogene und technische Forschungsansätze einer weitgefassten Infektionsforschung vereinen. Die in der Bekanntmachung angesprochenen „Mikroorganismen“ beziehen sich auf humanpathogene Bakterien, Pilze, Viren und einzellige Protozoen. Der Fokus der Förderung liegt auf weniger bekannten Mikroorganismen. Forschungsprojekte mit Schwerpunkt HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose werden im Rahmen dieser Richtlinien nicht gefördert.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen an die deutschen Partner können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Antragsberechtigte deutsche Einrichtungen können in der Regel mit höchstens 320.000 Euro (zzgl. 20 Prozent Projektpauschale für Hochschulen und Universitätskliniken) für die Dauer von maximal 36 Monaten gefördert werden.
Zuwendungsfähig für Antragstellende außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie in begründeten Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des oder der Antragstellenden zuzurechnen sind.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.
Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Von 2013 bis 2016 gab es vier Bekanntmachungsrunden des ERA-Nets, in denen insgesamt 45 Vorhaben mit deutscher Beteiligung ausgewählt wurden. Diese werden jeweils über drei Jahre mit insgesamt 12,7 Millionen Euro gefördert. Die Spannbreite der Themen der geförderten Verbundprojekte reicht von der Forschung am Krankheitserreger selbst, über die Immunreaktion eines Patienten und der Schutzwirkung der körpereigenen Microbiota bis hin zur krebserregenden Wirkung von Infektionen.
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