03EMK3/4/5 - Elektromobilitätskonzepte - laufende Vorhaben

eine Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)

Unterlagen und Informationen zu den Förderaufrufen für Elektromobilitätskonzepte von 2015 bis 2022

Hier finden Sie alle notwendigen Downloads und Informationen für Vorhaben mit den Förderkennzeichen beginnend mit:

  • 03EMK3xx
  • 03EMK4xx
  • 03EMK5xx

 

Alle notwendigen Dokumente zur Abrechnung finden Sie auf dieser Webseite rechts unter Downloads

Im Rahmen des Aufrufs 03EMK5 soll das CO2-Einsparpotential rechnerisch ermittelt werden. Alle Informationen sowie das Berechnungstool finden Sie hier: www.ptj.de/frl-elektromobilitaet/konzepte-laufend/co2

Bei weiterführenden Fragen möchten wir Sie bitten, sich an das zuständige Bearbeiterteam Ihres Vorhabens zu wenden. Dieses wurde Ihnen bei Bewilligung des Antrages mitgeteilt.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Abrechnung von Vorhaben (FAQ)

1. Wann/wie oft muss abgerechnet werden?


Sobald das Elektromobilitätskonzept fertig erststellt ist, sollte umgehend abgerechnet werden.

Es können auch Teilrechnungen abgerechnet werden, bevor die Schlussrechnung gestellt wird. Eine Teilrechnung kann für einzelnen Leistungen, aber auch für mehrere einzelne Posten gestellt werden. Wichtig für die Teilrechnung ist, dass diese Leistungen (Arbeitsschritte) bereits erbracht und beglichen worden sind. Rechnungen sind vorzulegen.

2. Welche Möglichkeiten zum Mittelabruf gibt es?


Folgende Möglichkeiten zum Mittelabruf sind zu beachten:

1. Zahlungsanforderung (laufend - für Teilabrechnungen)

2. Verwendungsnachweis.

 

3. Wo sind die Formulare zu finden?


Zwischen- bzw. Verwendungsnachweis

  • Vorhaben mit profi-Online Verfahren: Diese Formulare werden über profi-Online abgerufen und sind parallel postalisch einzureichen.
  • Vorhaben ohne profi-Online Zugriff: Die Formulare werden mit dem Bescheid (Zahlungsanforderung), beim Jahreswechsel (Zwischennachweis) und nach Ablauf des Vorhabens (Verwendungsnachweis) vom Projektträger zur Verfügung gestellt und können bei Bedarf per E-Mail angefordert werden.

 

Schlussbericht

  • Dieser kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.

4. Welche Belege sind den Formularen beizufügen?


Der Zahlungsanforderung sind alle Belege (Rechnungen) des beauftragten Dienstleisters für das Erstellen des Elektromobilitätskonzepts beizufügen.

Sofern eine Dienstreise nach Berlin zur Begleitforschung erfolgt ist, sind die Rechnungen dazu ebenso einzureichen.

5. Wann wird die Zahlung angewiesen und gibt es eine Mitteilung?


Nach Posteingang wird der Mittelabruf schnellstmöglich bearbeitet, muss jedoch sowohl administrativ als auch fachlich geprüft werden. Im Anschluss an die Zahlung erhalten Sie eine Zahlungsbestätigung per Post (gilt nur für Vorhaben ohne profi-Online).

6. Wie wird bei Differenzen zwischen der angeforderten Summe zum ausgezahlten Betrag verfahren?


Sofern es eine Differenz gibt, erhalten Sie eine Mitteilung per E-Mail. Sollten Sie sonst Fragen zur Berechnung haben, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Bearbeiterteam.

7. Wie berechnet sich der Auszahlungsbetrag (förderfähige Ausgaben/Beispiele)?


Ein Beispiel:

Das Vorhaben wird mit insgesamt 119.000,00 € und einer Förderquote von 80 % gefördert. Die Zuwendungssumme entspricht daher 119.000,00 € x 80 % = 95.200,00 €. 

  • Die Rechnungen des Dienstleisters weisen einen Betrag von 118.000,00 € aus.
  • Die Rechnungen der zwei Dienstreisen nach Berlin ergeben zusammen 880,00 €.
  • Da die Rechnungen des Dienstleisters und die Rechnungen der Dienstreisen die maximale förderfähige Summe von 119.000,00 € nicht überschreiten, können alle Rechnungen berücksichtigt werden werden. 

 

Die Zuwendung berechnet sich wie folgt: (118.000 € + 880 €) x 80 % = 95.104,00 €

95.104,00 € können als Zuwendung ausgezahlt werden; 23.776,00 € entsprechen Ihren Eigenmittel.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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