03EMIN - Elektrofahrzeuge und Infrastruktur - Aufruf "elektrische Nutzfahrzeuge" 2020 - laufende Vorhaben

eine Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)

Unterlagen und Informationen zum Förderaufruf Nutzfahrzeuge (08/2020)

Hier finden Sie alle notwendigen Downloads und Informationen für Vorhaben, deren Förderkennzeichen mit 03EMINxx beginnen.

Alle notwendigen Dokumente zur Abrechnung der beschafften Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur finden Sie auf dieser Webseite rechts unter Downloads.

Bei weiterführenden Fragen möchten wir Sie bitten, sich an das zuständige Bearbeiterteam Ihres Vorhabens zu wenden. Dieses wurde Ihnen bei Bewilligung des Antrages mitgeteilt.

Hinweis

Eine gleichzeitige Nutzung (Kumulierung) von weiteren Fördermitteln ist in diesem Förderaufruf (für alle Vorhaben mit einem FKZ 03EMINxx) ausgeschlossen. Weitere Informationen stehen unter Frage "7. Ist eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln zugelassen?"

 

1. Wann/wie oft muss abgerechnet werden?


Sobald Fahrzeuge beziehungsweise Ladesäulen beschafft wurden, sollten diese schnellstmöglich abgerechnet werden. Wir empfehlen eine quartalsweise Abrechnung.

Einstellung der Haushaltsmittel

Die Mitteleinstellung wurde im Zuge der Antragbearbeitung mit Ihnen abgestimmt. Daher müssen die Gelder in den jeweiligen von Ihnen festgelegten Haushaltsjahren bis spätestens zum 31. Oktober abgerufen werden. Dazu müssen beschaffte Fahrzeuge zugelassen und Ladeinfrastruktur installiert worden sein. Beachten Sie bitte ggf. lange Lieferzeiten der Hersteller.

 

2. Welche Möglichkeiten zum Mittelabruf gibt es?


Folgende Möglichkeiten zum Mittelabruf können genutzt werden:

i. Zahlungsanforderung (laufend)

ii. Zwischennachweis bei ANBest-P (jährlich zum 30. April)

iii. Verwendungsnachweis (spätestens sechs Monate nach Laufzeitende) – Hinweis: Auch hier ist die Bereitstellung der Haushaltsmittel zu beachten (vgl. Frage 1: Einstellung der Haushaltsmittel)

3. Wo sind die Formulare zu finden?


Zahlungsanforderung, Zwischen- und Verwendungsnachweis

  • Vorhaben mit profi-Online Verfahren: Die Zahlungsanforderung sowie der Zwischen- und Verwendungsnachweis müssen über profi-Online abgerufen werden und sind parallel postalisch einzureichen.

  • Vorhaben ohne profi-Online Zugriff: Die eben genannten Formulare werden mit dem Bescheid (Zahlungsanforderung), beim Jahreswechsel (Zwischennachweis) und nach Ablauf des Vorhabens (Verwendungsnachweis) vom Projektträger zur Verfügung gestellt und können bei Bedarf per E-Mail angefordert werden.

Zwischen- und Schlussbericht, Belegliste, Inbetriebnahmeprotokoll

  • Unabhängig von einem Verfahren mit oder ohne profi-online Zugang: Diese Formulare sind im Downloadbereich (siehe rechte Seite dieser Webseite) zu finden oder können bei Ihrem Bearbeiterteam angefordert werden.

4. Welche Belege sind den Formularen beizufügen?


  • Fahrzeuge: Kopien der Zulassungsbescheinigungen – Teil 1 und 2 (keine Rechnungen)

  • Sonderfahrzeuge: Rechnungen des Fahrzeugs und Angebot des Referenzfahrzeugs

  • Ladeinfrastruktur: Inbetriebnahme-/Abnahmeprotokolle, aus welchem der Typ der Ladeinfrastruktur hervorgeht

5. Wann wird die Zahlung angewiesen und gibt es eine Mitteilung?


Nach Posteingang wird der Mittelabruf schnellstmöglich bearbeitet, muss jedoch sowohl administrativ als auch fachlich geprüft werden. Im Anschluss an die Zahlung erhalten Sie eine Zahlungsbestätigung per Post (gilt nur für Vorhaben ohne profi-Online).

6. Wie wird bei Abweichungen von der angeforderten Summe zum ausgezahlten Betrag verfahren?


Sofern es Abweichungen gibt, erhalten Sie eine Mitteilung per E-Mail. Sollten Sie sonst Fragen zur Berechnung haben, wenden Sie sich bitte wie gewohnt an Ihr zuständiges Bearbeiterteam.

 

7. Ist eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln zugelassen (Stichwort: Doppelförderung)?


Eine gleichzeitige Nutzung (Kumulierung) von weiteren Fördermitteln ist in diesem Förderaufruf (für alle Vorhaben mit einem FKZ 03EMINxx) ausgeschlossen.

Vergleichen Sie hierzu die Bedingungen im Aufruf:

  • Absatz 3 des Aufrufes: „Bitte beachten Sie, dass die kumulative Inanspruchnahme einer Förderung der Investitionsmehrausgaben über den vorliegenden Aufruf und der Innovationsprämie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Umweltbonus) für denselben Zuwendungsgegenstand nicht möglich ist. Bitte prüfen Sie, welche der möglichen Förderungen Sie in Anspruch nehmen möchten.“
  • Absatz 3.1.1 des Aufrufes: „Eine Kumulierung mit weiteren staatlichen Fördermitteln (z.B. Landesförderungen) ist ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon ist eine Kumulierung von Fördermitteln gemäß Art. 8 Nr. 3a AGVO (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission)."

 

Sollten Sie bereits eine andere Förderung für ein Fahrzeug in Anspruch genommen haben, können Sie von uns keine Fördermittel für dieses Fahrzeug erhalten.

Regelung bei Leasing-Unternehmen:

  • Keine Kumulierung möglich: Hat das Autohaus / Leasinggeber im Rahmen einer Erstzulassung bereits die Innovationsprämie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Umweltbonus) für das Fahrzeug beantragt, dann wird dies so behandelt, als wäre er vom Zuwendungsempfänger im Zuge des Aufrufes – also vom Leasinggeber / Zuwendungsempfänger - in Anspruch genommen worden. Dies betrifft die Einbeziehung bei der Abrechnung und insbesondere das Kumulierungsverbot im EMIN-Aufruf. In diesem Fall ist das Fahrzeug im Zuge des EMIN-Aufrufes nicht mehr förderfähig, da eine Kumulierung mit anderen Förderungen in diesem Aufruf ausgeschlossen ist (vgl. o.g. Ziffern 3 und 3.1.1).
  • Kumulierung möglich: Hat der Leasingnehmer unabhängig vom Autohaus / Leasinggeber den so genannten Umweltbonus beantragt, dann wird dieser im EMIN-Aufruf nicht angerechnet. D.h. der Leasinggeber / Zuwendungsempfänger kann die Förderung im Zuge des EMIN-Aufrufes in Anspruch nehmen (Achtung: Laut Förderrichtlinie zum Umweltbonus vom 16.11.2020 muss der Bafa-Umweltbonus vor Auszahlung der BMDV-Förderung beantragt werden).

8. Wie berechnet sich der Auszahlungsbetrag (förderfähige Ausgaben/Beispiele)?


Die Listenpreise für E-Fahrzeug und Vergleichsfahrzeug werden im Vorfeld des Aufrufes durch den Fördermittelgeber ermittelt. Mit dem Förderaufruf werden daraus die Investitionsmehrausgaben als Pauschalen festgelegt.

Analog wird für gängige Ladeinfrastruktur verfahren; auch hier sind Pauschalwerte vorgegeben.

Diese Pauschalwerte gelten für Antragstellung und für die spätere Abrechnung, es erfolgt keine Nachberechnung. Die Tabelle zur „Ermittlung der förderfähigen Ausgaben“ ist immer auf den jeweiligen Aufruf bezogen.

Beispiel für ein Unternehmen (Förderquote 40 Prozent):

  • Kaufpreis für ein E-Fahrzeug: 10.000 Euro
  • Kaufpreis für ein Referenzfahrzeug: 5.000 Euro
  • Förderfähige/Zuwendungsfähige Ausgaben = Differenz zwischen den beiden Fahrzeugen: 5.000 Euro
  • Berechnung der zu enthaltenden Bundesmittel (Fördersumme): 5.000 Euro x 40 Prozent Förderquote
  • Auszahlung der Fördermittel von: 2.000 Euro (die restlichen 3.000 Euro gelten als Eigenanteil)
Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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