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Hier finden Sie alle notwendigen Downloads und Informationen für Vorhaben, deren Förderkennzeichen mit 03EMINxx beginnen.
Alle notwendigen Dokumente zur Abrechnung der beschafften Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur finden Sie auf dieser Webseite rechts unter Downloads.
Bei weiterführenden Fragen möchten wir Sie bitten, sich an das zuständige Bearbeiterteam Ihres Vorhabens zu wenden. Dieses wurde Ihnen bei Bewilligung des Antrages mitgeteilt.
Sobald Fahrzeuge beziehungsweise Ladesäulen beschafft wurden, sollten diese schnellstmöglich abgerechnet werden. Wir empfehlen eine quartalsweise Abrechnung.
Einstellung der Haushaltsmittel
Die Mitteleinstellung wurde im Zuge der Antragbearbeitung mit Ihnen abgestimmt. Daher müssen die Gelder in den jeweiligen von Ihnen festgelegten Haushaltsjahren bis spätestens zum 31. Oktober abgerufen werden. Dazu müssen beschaffte Fahrzeuge zugelassen und Ladeinfrastruktur installiert worden sein. Beachten Sie bitte ggf. lange Lieferzeiten der Hersteller.
Folgende Möglichkeiten zum Mittelabruf können genutzt werden:
i. Zahlungsanforderung (laufend)
ii. Zwischennachweis bei ANBest-P (jährlich zum 30. April)
iii. Verwendungsnachweis (spätestens sechs Monate nach Laufzeitende) – Hinweis: Auch hier ist die Bereitstellung der Haushaltsmittel zu beachten (vgl. Frage 1: Einstellung der Haushaltsmittel)
Zahlungsanforderung, Zwischen- und Verwendungsnachweis
Vorhaben mit profi-Online Verfahren: Die Zahlungsanforderung sowie der Zwischen- und Verwendungsnachweis müssen über profi-Online abgerufen werden und sind parallel postalisch einzureichen.
Vorhaben ohne profi-Online Zugriff: Die eben genannten Formulare werden mit dem Bescheid (Zahlungsanforderung), beim Jahreswechsel (Zwischennachweis) und nach Ablauf des Vorhabens (Verwendungsnachweis) vom Projektträger zur Verfügung gestellt und können bei Bedarf per E-Mail angefordert werden.
Zwischen- und Schlussbericht, Belegliste, Inbetriebnahmeprotokoll
Fahrzeuge: Kopien der Zulassungsbescheinigungen – Teil 1 und 2 (keine Rechnungen)
Sonderfahrzeuge: Rechnungen des Fahrzeugs und Angebot des Referenzfahrzeugs
Nach Posteingang wird der Mittelabruf schnellstmöglich bearbeitet, muss jedoch sowohl administrativ als auch fachlich geprüft werden. Im Anschluss an die Zahlung erhalten Sie eine Zahlungsbestätigung per Post (gilt nur für Vorhaben ohne profi-Online).
Sofern es Abweichungen gibt, erhalten Sie eine Mitteilung per E-Mail. Sollten Sie sonst Fragen zur Berechnung haben, wenden Sie sich bitte wie gewohnt an Ihr zuständiges Bearbeiterteam.
Eine gleichzeitige Nutzung (Kumulierung) von weiteren Fördermitteln ist in diesem Förderaufruf (für alle Vorhaben mit einem FKZ 03EMINxx) ausgeschlossen.
Vergleichen Sie hierzu die Bedingungen im Aufruf:
Sollten Sie bereits eine andere Förderung für ein Fahrzeug in Anspruch genommen haben, können Sie von uns keine Fördermittel für dieses Fahrzeug erhalten.
Regelung bei Leasing-Unternehmen:
Kumulierung möglich: Hat der Leasingnehmer unabhängig vom Autohaus / Leasinggeber den so genannten Umweltbonus beantragt, dann wird dieser im EMIN-Aufruf nicht angerechnet. D.h. der Leasinggeber / Zuwendungsempfänger kann die Förderung im Zuge des EMIN-Aufrufes in Anspruch nehmen (Achtung: Laut Förderrichtlinie zum Umweltbonus vom 16.11.2020 muss der Bafa-Umweltbonus vor Auszahlung der BMDV-Förderung beantragt werden).
Die Listenpreise für E-Fahrzeug und Vergleichsfahrzeug werden im Vorfeld des Aufrufes durch den Fördermittelgeber ermittelt. Mit dem Förderaufruf werden daraus die Investitionsmehrausgaben als Pauschalen festgelegt.
Analog wird für gängige Ladeinfrastruktur verfahren; auch hier sind Pauschalwerte vorgegeben.
Diese Pauschalwerte gelten für Antragstellung und für die spätere Abrechnung, es erfolgt keine Nachberechnung. Die Tabelle zur „Ermittlung der förderfähigen Ausgaben“ ist immer auf den jeweiligen Aufruf bezogen.
Beispiel für ein Unternehmen (Förderquote 40 Prozent):
PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz