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Hier finden Sie alle notwendigen Downloads und Informationen für Vorhaben, deren Förderkennzeichen mit 03EMI3xx beginnen.
Alle notwendigen Dokumente zur Abrechnung der beschafften Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur finden Sie auf dieser Webseite rechts unter Downloads.
Bei weiterführenden Fragen möchten wir Sie bitten, sich an das zuständige Bearbeiterteam Ihres Vorhabens zu wenden. Dieses wurde Ihnen bei Bewilligung des Antrages mitgeteilt.
Sobald Fahrzeuge beziehungsweise Ladesäulen beschafft wurden, sollten diese schnellstmöglich abgerechnet werden. Wir empfehlen eine quartalsweise Abrechnung.
Die letzte Zahlungsanforderung sollte Ende des Jahres - im November - gestellt werden, da die Bundeskasse in der Regel Anfang Dezember schließt.
Folgende Möglichkeiten zum Mittelabruf sind zu beachten:
i. Zahlungsanforderung (laufend)
ii. Zwischennachweis bei ANBest-P (jährlich zum 30. April)
iii. Verwendungsnachweis (spätestens drei Monate nach Laufzeitende)
Der Zahlungsanforderung sind folgende Belege beizufügen:
Nach Posteingang wird der Mittelabruf schnellstmöglich bearbeitet, muss jedoch sowohl administrativ als auch fachlich geprüft werden. Im Anschluss an die Zahlung erhalten Sie eine Zahlungsbestätigung per Post (gilt nur für Vorhaben ohne profi-Online).
Sofern es Abweichungen gibt, erhalten Sie eine Mitteilung per E-Mail. Sollten Sie sonst Fragen zur Berechnung haben, wenden Sie sich bitte wie gewohnt an Ihr zuständiges Bearbeiterteam.
Bei beantragten Fahrzeugsegmenten erfolgt eine Nachberechnung auf Grundlage des tatsächlich beschafften Fahrzeugs. Die Pauschalen der jeweiligen Fahrzeuge können Sie der Tabelle „Ermittlung förderfähiger Ausgaben“ entnehmen.
Die eingestellten Haushaltsmittel (siehe Zuwendungsbescheid) sollten im geplanten Jahr möglichst in Anspruch genommen werden. Sobald sich bei der Beschaffung abzeichnet, dass dies nicht möglich sein wird, muss dies dem Projektträger schnellstmöglich mitgeteilt werden.
Anträge auf Mittelverschiebung sind schriftlich per Post inklusive einer kurzen Begründung beim Projektträger einzureichen und stehen unter der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln in den Folgejahren. Sollte der Mittelverschiebung zugestimmt werden, erhalten Sie einen schriftlichen Änderungsbescheid.
Sollten Mittel gänzlich nicht mehr benötigt werden, bitten wir ebenso um sehr zeitnahe Mitteilung, damit gegebenenfalls andere Vorhaben gefördert werden können.
Die Listenpreise für E-Fahrzeug und Vergleichsfahrzeug werden im Vorfeld des Aufrufes durch den Fördermittelgeber ermittelt. Mit dem Förderaufruf werden daraus die Investitionsmehrausgaben als Pauschalen festgelegt (Ausnahme: Busse, LKW, Sonderfahrzeuge und Fahrzeuge ohne verfügbare Preislisten).
Analog wird für gängige Ladeinfrastruktur verfahren; auch hier sind Pauschalwerte vorgegeben.
Diese Pauschalwerte gelten für Antragstellung und für die spätere Abrechnung, es erfolgt keine Nachberechnung. Bei der Auswahl von Fahrzeugsegmenten im Antrag erfolgt eine Festlegung der Pauschale auf Grundlage des tatsächlich beschafften Fahrzeugs, genau so, als wäre dieses bereits bei der Antragstellung ausgewählt worden. Die Tabelle zur "Ermittlung der förderfähigen Ausgaben" ist immer auf den jeweiligen Aufruf bezogen.
Beispiel für ein Unternehmen (Förderquote 40 Prozent):
Beispiel für ein mittleres Unternehmen, das die BAFA-Innovationsprämie (bzw. Umweltbonus)* in Anspruch nimmt (Förderquote 50 Prozent)
(*Bei einer Beantragung des BaFa-Umweltbonus im Zeitraum vom 8.7.2020 - 15.11.2020 darf keine weitere Förderung in Anspruch genommen werden, ab dem 16.11.2020 muss der Bafa-Umweltbonus vor Auszahlung der BMDV-Förderung beantragt werden.):
Auszahlung in Höhe von: 2.000 Euro (die restlichen Mittel müssen selbst aufgebracht werden).
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