Forschungsinitiative Zukunftsfähige Stromnetze

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Zukunftsfähige Stromnetze sind ein zentraler Baustein für den Erfolg der Energiewende. Die Übertragungs- und Verteilnetze müssen auf die Einspeisung hoher Anteile erneuerbarer Energien ausgerichtet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) haben zur Optimierung der Netze die ressortübergreifende Forschungsinitiative „Zukunftsfähige Stromnetze“ initiiert. Sie ist Teil des 6. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 17. Dezember 2012 – 27. März 2013 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und Verwertungsmöglichkeiten in Deutschland. Jeder Antragsteller muss personell und materiell in der Lage sein, die Forschungsaufgaben durchzuführen. Außerdem müssen die Antragsteller die notwendige fachliche Qualifikation besitzen. Die Beteiligung von ausländischen Partnern ist grundsätzlich möglich, wobei der ausländische Partner seine Aufwendungen ohne Bundeszuwendung zu finanzieren hat. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Fördervoraussetzungen

Die Frist zur Einreichung von Projektskizzen für eine Förderung innerhalb der Initiative ist abgelaufen.

Was wird gefördert?

Die Bundesministerien fördern in der Initiative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus dem Bereich der Grundlagenforschung und der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung. Im Fokus stehen die drei Themen Netzbetriebsführung, Netzplanung sowie Übertragungs- und Verteilungstechniken. Die innerhalb der Forschungsinitiative Stromnetze geförderten Projekte entwickeln innovative Ideen und Lösungen, um die Herausforderungen der Energiewende effizient und nachhaltig zu meistern. So trägt die Initiative dazu bei, die Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Ressourceneffizienz der Stromnetze zu verbessern. Gleichzeitig wird die hohe Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland weiterhin gewährleistet.

Wie wird gefördert?

Zur Unterstützung von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben können Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht-rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese, je nach Anwendungsnähe des Vorhabens, bis zu 50 Prozent anteilig finanziert werden. Grundsätzlich wird eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU Bonusregelungen zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.

Besonderer Hinweis für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen: Die Förderung von 100 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten) eines Vorhabens, das nicht vollständig der Grundlagenforschung zuzuordnen ist, ist nur möglich, wenn es sich nicht um eine staatliche Beihilfe im Sinne des europäischen Beihilferechtes handelt. Voraussetzung hierfür ist, dass im Falle des grundsätzlichen Ausübens wirtschaftlicher und nicht-wirtschaftlicher Tätigkeiten das Vorhaben im nicht-wirtschaftlichen Bereich durchgeführt und dies durch eine buchhalterische Trennung wirtschaftlicher und nicht-wirtschaftlicher Tätigkeiten nachgewiesen wird.

Das BMWi fördert das Thema Stromnetze als Förderlinie in seiner aktuellen Förderbekanntmachung „Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“.

Publikationen

Bundesbericht Energieforschung 2022
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2022PDF6.68 MB
Bundesbericht Energieforschung 2021
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2021PDF4.75 MB
Bundesbericht Energieforschung 2020
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2020PDF5.56 MB
BMWi-Jahresbericht 2018 „Innovation durch Forschung“
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2019 PDF 14 MB
Bundesbericht Energieforschung 2019
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2019 PDF 4 MB
Bundesbericht Energieforschung 2018
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2018 PDF 2 MB
Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
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Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
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