Digitale Gesellschaft – Nachwuchsgruppen

eine Initiative des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Der digitale Wandel ist ein Strukturwandel, der alle Lebensbereiche beeinflusst. Er zeigt sich in innovativen Formen der politischen Mobilisierung und bürgerschaftlichen Teilhabe, in neuen Wirtschaftsbranchen und Geschäftsmodellen, aber auch in der Art, wie wir kommunizieren, lernen, arbeiten und miteinander leben. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt dabei u. a. die Digitalisierung in der Wirtschaft, begleitet den digitalen Wandel in der Arbeitswelt und fördert Forschung zur Digitalisierung.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 03. April 2017 – 30. Juni 2017 )
Bekanntmachung

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Alle Universitäten in der Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die staatlichen Kunsthochschulen des Landes sind antragsberechtigt. Pro Hochschule dürfen maximal drei Anträge gestellt werden. Die Nachwuchsforschungsgruppen können über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gefördert werden. Voraussichtlicher Beginn der Förderung ist Oktober 2017.

Was wird gefördert?

Mit dem Programm Digitaler Fortschritt.NRW adressiert das Wissenschaftsministerium ausgewählte Schwerpunktbereiche. Die Förderung von Forschung in den Bereichen der IT-Sicherheit, Digitalisierung in der Medizin und Digitalisierung der Gesellschaft soll dazu beitragen, Lösungen für die zahlreichen Umbruchprozesse im alltäglichen Leben zu finden. Ziel ist es, den Wandel so zu gestalten, dass möglichst viele Menschen nicht nur ökonomisch davon profitieren, sondern auch gesellschaftlich daran teilhaben können. Im Rahmen der Programmlinie „Digitale Gesellschaft“ werden zwei Maßnahmen unterstützt: zum einen ein standortübergreifendes Graduiertenkolleg, das in einer gesonderten Bekanntmachung adressiert wird, zum anderen die hier bekannt gemachte Förderung von Nachwuchsforschungsgruppen.

Wie wird gefördert?

Die Anträge werden von einer Fachjury zunächst anhand der Schriftform begutachtet. Die hierbei ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten werden zu einem Auswahlsymposium eingeladen. Das Wettbewerbsverfahren, die Bearbeitung der Anträge sowie die administrative Betreuung der geförderten Vorhaben werden vom Projektträger Jülich geleistet.

Ansprechpartner/-in


Dr. Philipp Klages
Projektträger Jülich
02461 61-6522

Anette Baron
MIWF NRW
0211 896-4397

Downloads


Antragsformular

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AZA

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Hinweise für Antragsteller

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Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2022
1.541
Mitarbeiter/innen
36.496
Laufende Vorhaben
2673,56
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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