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Mit der Förderinitiative Bioökonomie International – Bioeconomy International 2023 stärkt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie im internationalen Kontext. Mithilfe der Förderung von Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung (FuE) unter Beteiligung von Verbundpartner aus Queensland/Australien soll der Wandel von einer überwiegend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft hin zu einer an natürlichen Stoffkreisläufen orientierten, nachhaltigen, biobasierten Wirtschaftsweise unterstützt werden. Dabei wird Forschung als der Schlüssel eingestuft, mithilfe dessen die Potenziale der Bioökonomie erkannt und gehoben werden. Die korrespondierende Forschungsförderung durch das BMBF gliedert sich in sechs Bausteine, von denen der erste Baustein Biologisches Wissen als Schlüssel der Bioökonomie eine besondere Relevanz für diese Förderrichtlinie besitzt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung) in Deutschland verlangt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben), die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden. Den thematischen Rahmen der Förderung setzt die Nationale Bioökonomiestrategie vom 15. Januar 2020 mit ihren Leitlinien und strategischen Zielen. Im Kontext der Umsetzungsziele definiert die Strategie Bausteine der Forschungsförderung, um die strategischen Ziele zu erreichen.
Die eingereichten internationalen Projektskizzen für ausgewählte Vorhaben sollen die nationalen Aktivitäten des BMBF zur Förderung der Bioökonomie flankieren und einen ergänzenden Beitrag zur Erreichung der förderpolitischen Zielsetzungen der Nationalen Bioökonomiestrategie leisten.
Gefördert werden Kooperationen von mindestens einem deutschen Partner mit mindestens einem Partner aus Queensland/ Australien zu den folgenden Themenfeldern:
Die Partner aus Queensland müssen beim Queensland Government selbst einen Antrag auf Förderung stellen muss. Kontaktdaten für weitergehende Informationen dazu:
Science Partnerships and Development, Science Development, Science Division Department of Environment and Science, Tel.: +61 7 3170 5864, E-Mail: science.grants@des.qld.gov.au
Die internationale Kooperation innerhalb der Verbundvorhaben und der dadurch entstehende Mehrwert für beide Länder bei der Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie stehen im Vordergrund der Fördermaßnahme Bioökonomie International. Mit Blick auf die avisierte Arbeitsteilung, die Kompetenz der Partner sowie die Verwertung der Vorhabenergebnisse muss die Kooperation auf Augenhöhe stattfinden. Dabei muss der Nutzen für beide beteiligten Länder ausgeglichen sein.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens, darf allerdings pro Verbund 500.000 Euro nicht überschreiten.
Zuwendungsfähig sind folgende projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten:
PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz