Bioökonomie Baden-Württemberg

eine Initiative des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg

Die Bioökonomie läutet einen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel ein: Statt wie bisher auf fossilen Ressourcen soll die Wirtschaft künftig auf nachwachsenden Rohstoffen sowie der Entwicklung neuer Technologien basieren, um den stetig wachsenden Energie- und Rohstoffbedarf abzudecken und gleichzeitig Umwelt und Biodiversität zu schützen.

Das Forschungsprogramm Bioökonomie Baden-Württemberg unterstützt die baden-württembergischen Forschungseinrichtungen dabei, sich im Bereich der Bioökonomie entsprechend ihrer Expertise zu positionieren. Wesentliche Zielsetzung ist, die entsprechenden Akteure besser zu vernetzen und sichtbar zu machen. Es sollten möglichst viele der in Baden-Württemberg bereits vorhandenen Forschungskompetenzen und Disziplinen unter einem thematischen Dach vereint und zudem Forschungsfelder mit unterschiedlicher zeitlicher Dimension (rasche Umsetzung und Nachhaltigkeit) einbezogen werden. Das Programm leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Nachhaltigkeitsstrategie der Landesregierung Baden-Württembergs. Im Zeitraum 2014 bis 2020 investiert das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) dafür ca. 13 Millionen Euro, davon rund 12 Millionen Euro aus der Offensive Biotechnologie der Baden-Württemberg Stiftung.

Die Einreichungsfrist für die erste Förderrunde endete am 1. November 2013. Seit dem Jahr 2014 wurden insgesamt 60 Vorhaben in den Bereichen Biogas, Lignocellulose, Mikroalgen, Modellierung der Bioökonomie und sozialwissenschaftliche und ökologische Begleitforschung gefördert. Außerdem wurde als strukturelle Maßnahme ein landesweites, interdisziplinäres Graduiertenprogramm „Bioökonomie Baden-Württemberg: Erforschung innovativer Wertschöpfungsketten – BBW ForWerts“ aufgebaut.

Die zweite Förderrunde (2018–2020) des Forschungsprogramms soll nun zum einen den Transfer der entwickelten Ideen und Technologien in die Anwendung voranbringen (Förderlinie 1) und zum anderen neue, auch unkonventionelle Ansätze fördern (Förderlinie 2). 

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 15. Dezember 2017 – 28. Februar 2018 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Förderlinie 1:

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und – als Partner in einem Verbund mit einer oder mehreren Forschungseinrichtungen – Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie beispielsweise Regionalverbände, Zweckverbände, Vereine, Bürgergenossenschaften und Nichtregierungsorganisationen.

Sofern die Förderung nicht als Beihilfe zu qualifizieren ist, muss der Fördermittelempfänger seinen Sitz in Baden-Württemberg haben, andernfalls muss er zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg haben. Die Einbindung von nicht antragsberechtigten Partnern in den Verbund ist möglich, sofern diese keine Beihilfen erhalten.

Förderlinie 2:

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Die zweite Förderrunde (2018–2020) des Forschungsprogramms Bioökonomie Baden-Württemberg soll den Wissenstransfer in die Anwendung unterstützen (Förderlinie 1) und neuartige, ggf. auch unkonventionelle Forschungsansätze ermöglichen (Förderlinie 2). Die Förderung hat vor allem regionale Innovations- und Nutzungspotenziale im Blick und ist auf eine Laufzeit von zwei Jahren ausgerichtet. Von allen zu fördernden Vorhaben wird eine Zusammenarbeit mit der Landesgeschäftsstelle Förderprogramm Bioökonomie Baden-Württemberg und dem Graduiertenprogramm BBW ForWerts erwartet.

Förderlinie 1: Bioökonomische Prozess- und Produktinnovationen mit konkreter Transferperspektive (Regionale Best-Practice-Beispiele)

Gefördert werden Verbundprojekte mit klarer Transfer-Perspektive in den Themenfeldern „Lignocellulose“ und „Mikroalgen“. Ziel der Förderlinie ist es, den Transfer von Technologien, Produkten und/oder Ideen und Konzepten in die Umsetzung voranzutreiben. Daher ist eine Beteiligung von Unternehmen in den Verbünden erwünscht. In den Arbeitsplänen sollten Fragestellungen zur sozio-ökologischen Bewertung mit adressiert werden.

Förderlinie 2: Technologische Innovationen für neue Verfahren in der Bioökonomie

Gefördert werden explorative Einzelprojekte – insbesondere auch risikobehaftete Forschungsvorhaben – mit dem Ziel, neuartige oder auch unkonventionelle Methoden, Technologien und Lösungsansätze für eine Bioökonomie zu initiieren. Der Fokus liegt auf den Themenfeldern „Lignocellulose“, „Mikroalgen“ und „Modellierung der Bioökonomie“; es werden aber auch Forschungsvorschläge zu anderen Themengebieten angenommen.

Wie wird gefördert?

Das Verfahren der Antragstellung ist einstufig. Die Antragsunterlagen sind direkt bei dem beauftragten Projektträger Forschungszentrum Jülich GmbH – Projektträger Jülich einzureichen.

Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Förderung richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Projekts.

In Förderlinie 1 soll die beantragte Fördersumme pro Verbund 500.000 Euro und je Verbundpartner 180.000 Euro im Regelfall nicht überschreiten. Insgesamt stehen für die Finanzierung der Förderlinie 1 bis zu eine Million Euro zur Verfügung.

In Förderlinie 2 soll die beantragte Fördersumme pro Projekt im Regelfall 180.000 Euro nicht überschreiten. Insgesamt stehen für die Finanzierung bis zu zwei Millionen Euro zur Verfügung. 

Der Förderbeginn der Vorhaben ist im Regelfall zum 1. Oktober 2018 vorgesehen.

Die Laufzeit der Projekte beträgt bis zu zwei Jahre. Eine Verlängerung des Förderzeitraums ist nicht vorgesehen. Dies ist von Antragstellenden bei der Planung sowie der Beantragung des Laufzeitbeginns besonders zu berücksichtigen.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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