Pilotinnovationswettbewerb für Sprunginnovationen zum Thema „Weltspeicher“

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Milliarden von Menschen haben keinen oder nur einen unsicheren Zugang zu Elektrizität, insbesondere in Regionen mit reichhaltigem Angebot an Erneuerbaren Energiequellen. Obwohl Elektrizität aus Sonne und Wind erschwinglich gewonnen werden kann, ist ihr Anteil an der Elektrizitätserzeugung in vielen Regionen des globalen Südens gering. Es fehlen kostengünstige Speicher, um den Strom über den Tag verteilt zur Verfügung zu stellen. Dezentrale Versorgungslösungen würden die Lebensqualität gerade in ländlichen Regionen massiv verbessern und wichtige Impulse für ein nachhaltiges Wachstum geben. In Industriestaaten wie Deutschland können dezentrale Speicherlösungen wichtige Beiträge zur Energiewende leisten, indem sie die Stromnetze entlasten.

Der Innovationswettbewerb stößt die Entwicklung eines „Weltspeichers“ für den Hausgebrauch an, der in seiner Leistungsfähigkeit mit verfügbaren Anlagen mindestens gleichzieht und dabei erheblich kostengünstiger und gleichzeitig umweltfreundlich ist. Dies erfordert einen technologischen Fortschritt (Sprunginnovation).

In einer geförderten Konzeptphase sollen ein Jahr lang parallel mehrere Lösungen bis zum Stadium der Marktreife skizziert und technisch spezifiziert werden (Wettbewerb). Die beiden vielversprechendsten Ansätze werden zur Förderung für eine dreijährige Projektphase ausgewählt.

Das Bundeskabinett hat am 29.08.2018 die Gründung einer Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen beschlossen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will im Rahmen dieser Initiative für Sprunginnovationen Forschungsideen mit Sprunginnovationspotenzial fördern. Aus bahnbrechenden Ideen sollen hochinnovative Produkte, Prozesse und Dienstleistungen entstehen, mit denen neue Hochtechnologie­felder, Märkte, Branchen und auch neue Geschäftsmodelle für die deutsche Wirtschaft erschlossen werden. Hierdurch sollen neue Wertschöpfung in Deutschland ermöglicht und ein großer gesellschaftlicher Nutzen erzielt werden.

Das BMBF will in Feldern von besonderer technologischer und gesellschaftlicher Relevanz Wettbewerbe mit dem Ziel fördern, die daraus gewonnenen Erkenntnisse für noch folgende Initiativen für Sprunginnovationen zu nutzen.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 16. April 2019 – 15. Juli 2019 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

In der Konzeptphase werden Einzelvorhaben oder Verbünde aus jeweils bis zu zwei Partnern aus Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder anderen Organisationen gefördert. Die beiden Vorhaben mit dem überzeugendsten Konzept werden in der Projektphase weiter unterstützt, wobei dann jeweils mindestens eine Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung und mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Konsortium vertreten sein muss. Eine Beteiligung von Partnern entlang der gesamten Wertschöpfungskette bis hin zu Verbrauchern ist von Vorteil.

Was wird gefördert?

Zur Förderung werden hochinnovative Lösungen für einen kostengünstigen Hausspeicher für Elektrizität ausgewählt. Der neue „Weltspeicher“ zeichnet sich durch folgende Eigenschaften aus:

  • möglichst breiter Einsatzbereich in bevölkerten, energiearmen Weltregionen sowie in Deutschland und Europa. Zielregionen sind insbesondere Sub-Sahara-Afrika sowie der indische Subkontinent; in Deutschland und Europa sind Einsatzorte Kellerräume und Nebengebäude.
  • Einsatz an Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Elektrizität (EE), z.B. PV, Wind; Fähigkeit zum netzunabhängigen und zum netzdienlichen Betrieb, ggf. durch Zusatzmodule
  • Nutzbare Kapazität 10 kWh als Vergleichsgröße, modularer Aufbau zur Darstellung kleinerer oder größerer Kapazitäten vorteilhaft
  • Lebensdauer zehn Jahre im täglichen Betrieb
  • Energieeffizienz und nutzbare Leistung mindestens vergleichbar mit Stand der Technik für Hausspeicher
  • Sicherer, wartungsfreier Betrieb ohne Umweltrisiken
  • möglichst umweltfreundliche Materialien, abundante Rohstoffe
  • Größe und Gewicht nachrangig, darf jedoch kein Anwendungshindernis darstellen (max. Kühlschrankgröße)Auch Konzepte, bei denen die Bereitstellung erneuerbarer Energie integrierter Bestandteil des Systems ist, beispielsweise direkte Sonnen­energienutzung, sind zugelassen. Für unterschiedliche Einsatzfälle sind ggf. unterschiedliche Systemkonfigurationen vorzusehen.
  • Die Lösung soll sich vor allem durch einen erheblichen Fortschritt hinsichtlich Kosten auszeichnen. Die Systemkosten (EUR/kWh Speicherkapazität) sollen um mindestens die Hälfte unter dem zum Bewertungszeitpunkt aktuellen Stand einschließlich erwartbarer Entwicklungen liegen. Dieser ist zu belegen. Angestrebt wird eine Reduzierung um den Faktor fünf bis zehn.
  • Nicht förderfähig sind Vorhaben, die ausschließlich neue Geschäftsmodelle ohne wissenschaftlich-technische Innovation vorschlagen.
  • Die Wahl der Speichertechnologie ist freigestellt. Der Lösungsvorschlag soll das komplette Speichersystem von EE-Elektrizität zu nutzbarer Elektrizität darstellen, jedoch kann sich die Innovation auf eine Systemebene / Komponente beschränken. 

Wie wird gefördert?

Voraussetzung für die Förderung ist ein zu erwartender großer wissenschaftlich-technischer Fortschritt im Sinne dieser Förderrichtlinie („Sprunginnovation“).

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Einzelvorhaben und Verbünde werden in der Konzeptphase für eine Vorhabenlaufzeit von bis zu einem Jahr mit bis zu 250 000 Euro je Verbund gefördert (einschließlich Projektpauschale). In der Projektphase kann die Förderung je Verbund einschließlich Projektpauschalen bis zu 5 Millionen Euro für eine Laufzeit von bis zu drei Jahren betragen.

 

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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