CLIENT II – Internationale Partnerschaften für nachhaltige Innovationen

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Im Rahmen von Client II werden internationale Partnerschaften im Klima-, Umwelt- und Energiebereich gefördert. CLIENT II will durch Kooperationen mit Partnerländern die Bildung, Forschung und Innovation in Deutschland stärken und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen unterstützen. Gleichzeitig nimmt Deutschland durch die Zusammenarbeit mit Schwellen- und Entwicklungsländern bei Forschung und Entwicklung auch seine internationale Verantwortung bei der Bewältigung globaler Herausforderungen wahr.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 02. Januar 2019 – 31. Mai 2019 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie relevante Verbände mit Sitz in Deutschland.

Was wird gefördert?

CLIENT II will die Kooperation zu Forschung und Entwicklung von deutschen Forschern mit Wissenschaftlern aus Schwellen- und Entwicklungsländern fördern. Das Ziel ist, im Partnerland innovative und nachhaltige Lösungen in den folgenden Themenbereichen gemeinsam zu entwickeln und zu implementieren: Rohstoffeffizienz und Rohstofftechnologien, Wassermanagement, Klimaschutz/Energieeffizienz, Anpassung an den Klimawandel, Landmanagement, Energiesysteme und Naturrisiken. Damit sollen neue Märkte für exportorientierte innovative deutsche Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – erschlossen werden.

Die Einbindung relevanter Akteure von Anfang an, eine Abstimmung mit Verwaltung und Politik sowie die Berücksichtigung entsprechender Rahmenbedingungen im Partnerland sind für eine erfolgreiche Implementierung der Projekte und die spätere Verwertung der Ergebnisse unverzichtbar.

Die angestrebten Forschungs- und Entwicklungsprojekte sollen wirkungsvolle Impulse geben, um die Umweltbelastung in den Partnerländern zu reduzieren, natürliche Ressourcen intelligent und schonend zu nutzen, die Bevölkerung mit sicherer, sauberer und bezahlbarer Energie zu versorgen und einen Beitrag zum globalen Klimaschutz zu leisten. Dies kann zum Beispiel über mehr Rohstoff- und Energieeffizienz, eine nachhaltige Landnutzung oder über weniger schädliche Emissionen in Luft, Wasser und Boden erreicht werden. Die Lösungen sollen eine starke Hebelwirkung vor Ort erzielen und auf vergleichbare Gegebenheiten in anderen Regionen ausstrahlen.

In der Thematik Nachhaltige Energiesysteme sollen Forschende die relevanten Forschungs- und Wissensbedarfe im Energiebereich aus Sicht aller gesellschaftlichen Gruppen in den jeweiligen Fokusländern aufdecken, beispielsweise durch Agendaprozesse. Auch gilt es eine Bestandsaufnahme des Energiesystems durchzuführen. Eine Erarbeitung von Optionen für eine nachhaltige Gestaltung des Energiesystems vor Ort kann ebenfalls Gegenstand der Förderung sein.

Schwerpunktländer und -regionen: Afrika, insbesondere an den Afrikazentren SASSCAL und WASCAL beteiligte Länder sowie die Staaten der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS), Islamische Republik Iran.

Weitere inhaltliche Schwerpunkte dieser Fördermaßnahme sind nachhaltige Technologien und Dienstleistungen in den Bereichen:

  • Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft
  • Wassermanagement
  • Klimaschutz/Energieeffizienz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Landmanagement
  • Naturrisiken


Weitere Informationen zu diesen Schwerpunkten

Wie wird gefördert?

Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • Relevanz und nachgewiesener dringender Bedarf an Forschung und Entwicklung im Partnerland für das angestrebte gemeinsame Projekt (z.B. durch übergeordnete Programme auf ministerieller und/oder regionaler Ebene)
  • Nachweis einer angemessenen eigenständigen Finanzierung der Kooperationspartner in dem jeweiligen Land
  • Zusammenarbeit von unabhängigen Einrichtungen aus Wirtschaft und Wissenschaft und gegebenenfalls Verbänden mit eigenständigen Beiträgen zur Lösung der gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben
  • maßgebliche Wirtschaftsbeteiligung (insbesondere KMU) durch mindestens einen relevanten Akteur der Wertschöpfungskette in Deutschland.
  • Im Partnerland: Einbeziehung mindestens einer, möglichst aber mehrerer Einrichtungen (neben Forschungseinrichtungen bevorzugt Unternehmen mit eigenständigen Forschungs- oder Entwicklungsbeiträgen) sowie mindestens eines für die Umsetzung relevanten Anwenders bzw. weiterer Einrichtungen aus dem Partnerland ("Stakeholder", z. B. Behörden), auch ohne eigenständigen Forschungsbeitrag im Interesse einer nachhaltigen Verwertung.
  • Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung zwischen allen Verbundpartnern über Rechte und Pflichten in dem bilateralen Projekt, Zuständigkeiten, Kooperationsbedingungen, Umgang mit Daten, Vorgehen bei Veröffentlichungen. Spätestens sechs Monate nach Projektbeginn ist der Abschluss dieser Vereinbarung nachzuweisen.
  • Klare Darstellung der Verwertungsziele der verschiedenen Partner und der Transferdimension.
  • Angemessener Nutzen für deutsche Projektpartner im Hinblick auf deren wirtschaftliche bzw. wissenschaftliche Ziele.
Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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