Systemintegration erneuerbarer Energien

Forschungsförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) innerhalb des 6. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung

Im September 2018 hat das Bundeskabinett das 7. Energieforschungsprogramm verabschiedet. Informationen zu den Förderschwerpunkten im 7. Energieforschungsprogramm finden Sie auf www.energieforschung.de

Die zentrale Herausforderung der Energiewende liegt im Umbau und in der Anpassung des bisherigen Energieversorgungssystems. Aufgrund des dezentralen Zubaus und der Einspeisung von Strom aus zeitlich fluktuierenden, erneuerbaren Energien werden Netzbetreiber vor neue Herausforderungen gestellt. So müssen sie auf der einen Seite die Versorgungssicherheit gewährleisten, auf der anderen Seite sollen die hohen Netzausbaukosten minimiert werden. Forschung und Entwicklung im Bereich der regenerativen Energieversorgungssysteme und Integration erneuerbarer Energien (SystEEm) befasst sich mit diesen Herausforderungen.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 08. Dezember 2014 – 17. Oktober 2018 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Grundsätzlich sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz und Schwerpunktaktivitäten in Deutschland berechtigt, einen Antrag auf Forschungsförderung zu stellen. Die Antragsteller müssen personell und materiell in der Lage sein, die Forschungsaufgaben durchzuführen und müssen außerdem die notwendige fachliche Qualifikation besitzen. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Antragstellung ermutigt. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur im begründeten Einzelfall eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Fördervoraussetzungen

Hinweise zu den konkreten Voraussetzungen für eine Förderung enthalten die Abschnitte „4. Zuwendungsempfänger“ und „5. Zuwendungsvoraussetzungen“ der Förderbekanntmachung. Neben den konkreten Voraussetzungen für eine Förderung enthält der Abschnitt „8.2 Antrags-, Auswahl- und Entscheidungsverfahren“ Hinweise zur Vorlage von Projektskizzen und Förderanträgen. Erläuterungen zum Förderverfahren geben die Ansprechpartner des Projektträgers Jülich. 

Was wird gefördert?

Die Forschungsförderung des BMWi im Bereich Systemintegration erneuerbarer Energien berücksichtigt noch stärker als bisher die hohe Komplexität des künftigen Energiesystems. Im Vordergrund steht die technologieübergreifende Kopplung von weitestgehend entwickelten Einzelkomponenten zu einem Gesamtsystem. Von zentraler Bedeutung sind hierbei die Weiterentwicklung und Integration von neuen Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Fragen der Systemsicherheit und -zuverlässigkeit sowie der Akzeptanz. Ziel von Forschung und Entwicklung ist das Zusammenführen existierender Lösungen über Systemgrenzen hinaus. So könnte die Kombination anderer Versorgungsnetze, wie Gas, Wärme, Wasser und Verkehr erhebliche Flexibilitätsmöglichkeiten für das Energiesystem schaffen. Die aktuelle Förderbekanntmachung des Ministeriums vom 08. Dezember 2014 stellt die Schwerpunkte im Detail vor.

Wie wird gefördert?

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Förderbekanntmachung sowie der Richtlinien des BMWi für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das BMWi entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilig finanziert werden. Das BMWi setzt grundsätzlich eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten voraus. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die im Einzelfall bis 100 Prozent gefördert werden können. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU Bonusregelungen zu, die zu einer höheren Förderquote führen können.

Publikationen

Bundesbericht Energieforschung 2022
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2022PDF6.68 MB
Bundesbericht Energieforschung 2021
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2021PDF4.75 MB
Bundesbericht Energieforschung 2020
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2020PDF5.56 MB
BMWi-Jahresbericht 2018 „Innovation durch Forschung“
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2019 PDF 14 MB
Bundesbericht Energieforschung 2019
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2019 PDF 4 MB
Bundesbericht Energieforschung 2018
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2018 PDF 2 MB

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