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Im September 2018 hat das Bundeskabinett das 7. Energieforschungsprogramm verabschiedet. Informationen zu den Förderschwerpunkten im 7. Energieforschungsprogramm finden Sie auf www.energieforschung.de
Solarthermische Kraftwerke konzentrieren die Energie der Sonnenstrahlen und fangen sie auf, um Strom zu erzeugen. Bei dieser Technologie bietet sich die Möglichkeit zur Hybridisierung – der solarthermische Kraftwerksteil kann mit einem fossil befeuerten kombiniert werden. Dadurch sowie durch die Kombination mit Wärmespeichern kann der Strom bedarfsgerecht erzeugt werden. Die Solarisierung der Energieversorgung lässt sich somit schrittweise gestalten. Im Gegensatz zur Photovoltaik wird für die solarthermischen Kraftwerke ein Klima mit hohem Anteil direkter Sonnenstrahlung benötigt, wie es beispielsweise in Südeuropa, Nordafrika oder auch den USA vorherrscht.
Wer wird gefördert?
Grundsätzlich sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz und Schwerpunktaktivitäten in Deutschland berechtigt einen Antrag auf Forschungsförderung zu stellen. Die Antragsteller müssen personell und materiell in der Lage sein, die Forschungsaufgaben durchzuführen und müssen außerdem die notwendige fachliche Qualifikation besitzen. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Antragstellung ermutigt. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur im begründeten Einzelfall eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Fördervoraussetzungen
Hinweise zu den konkreten Voraussetzungen für eine Förderung enthalten die Abschnitte „4. Zuwendungsempfänger“ und „5. Zuwendungsvoraussetzungen“ der Förderbekanntmachung. Neben den konkreten Voraussetzungen für eine Förderung enthält der Abschnitt „8.2 Antrags-, Auswahl- und Entscheidungsverfahren“ Hinweise zur Vorlage von Projektskizzen und Förderanträgen. Erläuterungen zum Förderverfahren geben die unten aufgeführten Ansprechpartner des Projektträgers Jülich.
Was wird gefördert?
Solarthermische Kraftwerke werden in Deutschland ausschließlich für den Export entwickelt, das Marktpotenzial ist enorm. Die Forschungsförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Bereich solarthermischer Kraftwerke soll dazu beitragen, die Technologie und ihre systemimmanenten Vorteile zur Marktreife zu entwickeln. Die Kosten müssen signifikant reduziert werden. Sowohl in den Bereichen Parabolrinnenanlagen, Fresnel-Anlagen, solare Turmkraftwerke als auch zu integrierten Speichern sowie übergreifenden Fragestellungen des Kraftwerksbetriebs können Projekte gefördert werden. Die aktuelle Förderbekanntmachung des Ministeriums vom 08. Dezember 2014 stellt die Schwerpunkte im Detail vor.
Wie wird gefördert?
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Förderbekanntmachung sowie der Richtlinien des BMWi für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das BMWi entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilig finanziert werden. Das BMWi setzt grundsätzlich eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten voraus. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die im Einzelfall bis 100 Prozent gefördert werden können. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU Bonusregelungen zu, die zu einer höheren Förderquote führen können.
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