Optimierter Netzbetrieb im Übertragungs- und Verteilnetz (OptiNet I)

Forschungsförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) innerhalb des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung

Mehr Öko-Energie in den Stromleitungen dank verbesserter Netzauslastung: Um das zu erreichen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) nun einen neuen Förderaufruf gestartet. Unter der Überschrift „Optimierter Netzbetrieb im Übertragungs- und Verteilnetz“ (OptiNet I) können sich Expertinnen und Experten um die Förderung ihres Verbundvorhabens bewerben. Geforscht werden soll an den Schnittstellen der Netzebenen. 

Grundlage der Forschungsförderung ist das 7. Energieforschungsprogramm (EFP) der Bundesregierung. Ergänzend zu den Förderinhalten der Bekanntmachung vom 18. Oktober 2018 werden mit dem jetzt veröffentlichten Förderaufruf Verbundprojekte zu Forschungsthemen rund um Verteil- und Übertragungsnetze adressiert. Innovationen in diesem Bereich sollen zu einem sicheren und kostengünstigen Netzbetrieb beitragen.

Damit das gelingt, unterstützt das BMWi mit der Förderung im Rahmen von OptiNet I eine enge Zusammenarbeit zwischen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern über die verschiedenen Systemebenen hinweg. Wenn sich Fachleute künftig besser abstimmen und gezielter kooperieren, erzielen alle beteiligten Interessengruppen wirtschaftliche, technische und gesellschaftliche Vorteile.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 20. Juli 2020 – 31. Oktober 2020 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Der vorliegende Aufruf richtet sich primär an Verbundvorhaben unter der Federführung eines industriellen Partners und mit Schwerpunkt auf Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (industriegeführte Konsortien). Die Projektstruktur sollte dergestalt gewählt sein, dass eine optimale Erfüllung der Ziele des Förderaufrufs erreicht wird. Es ist beabsichtigt, etwa drei Verbundprojekte mit einer Größe von mindestens fünf Partnern zu fördern. Darüber hinaus können weitere (kleinere) Verbundprojekte zur besseren Abdeckung des Themenspektrums gefördert werden.

Da das 7. Energieforschungsprogramm einen strategischen Schwerpunkt auf Beschleunigung des Technologie- und Innovationstransfers in die Praxis legt, werden Projekte

  • mit einem deutlichen Anwendungsbezug
  • mit einer realistischen mittelfristigen Perspektive für eine wirtschaftliche Verwertung der Projektergebnisse unter Beteiligung von jeweils mindestens einem Netzbetreiber auf Übertagungs- und Verteilnetzebene
  • mit deutlichem finanziellen Engagement der Projektpartner entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit (über den Verbund gemittelte Förderquote sollte möglichst 60 v. H. nicht überschreiten; die veranschlagten Eigenmittel etwaiger assoziierter Partner fließen nicht in die Berechnung der Gesamtförderquote ein)

bevorzugt berücksichtigt.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, welche die Voraussetzungen für die Durchführung des überwiegenden Teils der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie für eine wirtschaftliche und ggf. wissenschaftliche Verwertung der Projektergebnisse im Sinne des Zuwendungszwecks bieten. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups werden zur aktiven Beteiligung an den Verbundprojekten ermutigt, sei es über eigene Antragstellung oder im Auftrag anderer Verbundpartner. Als Verbundpartner beteiligte KMU können hierzu nach Unternehmensgröße gestaffelte Aufschläge bei der Förderquote erhalten.

Ebenfalls antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie Gebietskörperschaften bzw. Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.

Was wird gefördert?

Mit der Maßnahme werden Projekte unterstützt, welche die Kooperation, Zusammenarbeit und den Informationsaustausch insbesondere zwischen ÜNB und VNB verbessern, um

  1. höhere Anteile erneuerbarer Energien durch eine höhere Auslastung in den Stromnetzen zuzulassen,
  2. Betriebs- und Investitionskosten bei ÜNB und VNB zu senken sowie
  3. netzdienliche Beiträge dezentraler Anlagen zu fördern, insbesondere im Bereich Systemdienstleistunge

Die Projekte sollen das Zusammenwirken von ÜNB und VNB bzw. ÜNB oder VNB untereinander untersuchen, vorliegende Konzepte weiterentwickeln und die erarbeiteten Ansätze anschließend pilotmäßig umsetzen, testen und auswerten.

Wie wird gefördert?

Projektvorschläge müssen vom Projektkoordinator über das easy-Online-System eingereicht werden.

Neben dem mittels easy-Online erstellten Projektblatt ist eine Projektskizze zu erstel-len, deren Umfang 20 Seiten nicht überschreiten darf. In der Skizze müssen die unter Nr. 9.2.1 der Förderbekanntmachung zum 7. Energieforschungsprogramm genannten Angaben gemacht werden.
Nach dem 31. Oktober 2020 eingereichte Skizzen können ggf. nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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