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Im September 2018 hat das Bundeskabinett das 7. Energieforschungsprogramm verabschiedet. Informationen zu den Förderschwerpunkten im 7. Energieforschungsprogramm finden Sie auf www.energieforschung.de
Konventionelle Kraftwerke haben bei der Energiewende in Deutschland und der Integration erneuerbarer Energiequellen in das Energiesystem die wichtige Aufgabe, die dabei entstehenden Fluktuationen bei der Einspeisung auszugleichen und die Energieversorgung zu jeder Zeit abzusichern. Dies erfordert den Umbau der Kraftwerksparks hin zu effizienteren und flexibleren Anlagen und Forschung und Entwicklung zu hocheffizienten und CO2-armen Technologien. Zudem steigert die international angestrebte Reduktion der CO2-Emissionen den weltweiten Bedarf nach Lösungen zur CO2-Abscheidung und -Speicherung. Um Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Kraftwerkstechnologien voranzutreiben, wurde das Forschungsnetzwerk „Flexible Energieumwandlung“ als eines der Forschungsnetzwerke für den Bereich Energie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ins Leben gerufen. Ziel des Forschungsnetzwerks ist es, durch Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zukunftsfähige, flexible Kraftwerkstechniken zu entwickeln, die zudem Aspekte innovativer CO2-Technologien auch für übergreifende Anwendungen berücksichtigen.
Wer wird gefördert?
Grundsätzlich sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz und Schwerpunktaktivitäten in Deutschland berechtigt einen Antrag auf Forschungsförderung zu stellen. Die Antragsteller müssen personell und materiell in der Lage sein, die Forschungsaufgaben durchzuführen und müssen außerdem die notwendige fachliche Qualifikation besitzen. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Antragstellung ermutigt. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur im begründeten Einzelfall eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Fördervoraussetzungen
Hinweise zu den konkreten Voraussetzungen für eine Förderung enthalten die Abschnitte „4. Zuwendungsempfänger“ und „5. Zuwendungsvoraussetzungen“ der Förderbekanntmachung. Neben den konkreten Voraussetzungen für eine Förderung enthält der Abschnitt „8.2 Antrags-, Auswahl- und Entscheidungsverfahren“ Hinweise zur Vorlage von Projektskizzen und Förderanträgen. Erläuterungen zum Förderverfahren geben die unten aufgeführten Ansprechpartner des Projektträgers Jülich.
Was wird gefördert?
Die Schwerpunkte der Forschungsförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sind in der aktuellen Förderbekanntmachung des Ministeriums vom 08. Dezember 2014 zusammengefasst. Die Förderthemen reichen von Flexibilität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit von Kraftwerksprozessen hin zu neuen Materialien und Materialtechnologien, CCS-Technologien und weiteren Maßnahmen zur Emissionsreduktion, neuen technologischen Optionen sowie Systemintegration von Kraftwerksprozessen.
Wie wird gefördert?
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Förderbekanntmachung sowie der Richtlinien des BMWi für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das BMWi entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilig finanziert werden. Das BMWi setzt grundsätzlich eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten voraus. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die im Einzelfall bis 100 Prozent gefördert werden können. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU Bonusregelungen zu, die zu einer höheren Förderquote führen können.
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