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Mit der programmübergreifenden Förderbekanntmachung „Energiewende im Verkehr: Sektorkopplung durch die Nutzung strombasierter Kraftstoffe“ unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Projekte zu Forschung, Entwicklung und Demonstration in den Bereichen „Angewandte Energieforschung“, „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ und „Maritime Technologien“. Auf diese Weise sollen Innovationen entstehen, welche die Energiewirtschaft enger mit dem Verkehrssektor verzahnen und die technologischen Möglichkeiten in einem systemorientierten Ansatz weiterentwickeln. Damit unterstreicht das BMWi die energiepolitische Relevanz des steigenden Verkehrsaufkommens zu Land und zu Wasser und ermöglicht Synergieeffekte durch Forschung und Entwicklung. Mit der Förderbekanntmachung verfolgt das Ministerium einen sektorübergreifenden Ansatz durch das gezielte Verknüpfen innovativer Energie- und Verkehrsthemen.
Energiewende im Verkehr
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Wer wird gefördert?
Innerhalb der Maßnahmen will das BMWi Verbundvorhaben fördern, an denen sowohl Partner aus der gewerblichen Wirtschaft als auch der Forschung beteiligt sind, die arbeitsteilig und interdisziplinär eine Problemstellung bearbeiten. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einrichtungen der Kommunen und Länder, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie gesellschaftliche Organisationen wie z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände, mit Sitz und Schwerpunktaktivitäten in Deutschland sind berechtigt, einen Antrag auf Forschungsförderung zu der Bekanntmachung zu stellen. Die Antragsteller müssen personell und materiell in der Lage sein, die Forschungsaufgaben durchzuführen und außerdem die notwendige fachliche Qualifikation besitzen. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Antragstellung ermutigt. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur im begründeten Einzelfall eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Fördervoraussetzungen
Hinweise zu den konkreten Voraussetzungen für eine Förderung enthalten die Abschnitte „5. Zuwendungsempfänger“ und „6. Zuwendungsvoraussetzungen“ der Förderbekanntmachung. Darüber hinaus erläutert der Abschnitt „9.2 Antrags-, Auswahl- und Entscheidungsverfahren“ die Vorlage von Projektskizzen und Förderanträgen. Weitere Informationen zum Förderverfahren geben die genannten Ansprechpartner des Projektträgers Jülich und des TÜV Rheinland.
Was wird gefördert?
Innerhalb der Förderbekanntmachung unterstützt das BMWi Projekte zur Herstellung und Nutzung von alternativen, strombasierten Kraftstoffen und der Einbindung der neuen Technologien in die Energiewirtschaft. Die Nutzung der strombasierten Kraftstoffe kann in Pkw, Lkw, Schiffen, Bau- bzw. Landmaschinen oder in stationären Industriemotoren erfolgen. Zudem fördert das BMWi Ideen zu Forschung und Entwicklung für maritime Systeme mit synthetischen Kraftstoffen und für Smart Microgrids in Hafengebieten (EnEff:Hafen2050).
Wie wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind Projekte aus dem Bereich Forschung und Entwicklung, die sich durch ein hohes wissenschaftliches und technisches Risiko auszeichnen sowie Demonstrationsvorhaben mit einer ausgesprochenen Beispielhaftigkeit. Eingereichte Skizzen werden den Forschungskategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien gemäß Artikel 2 Randziffern 84 bis 87 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zugeordnet.
Die Einreichungsfrist ist abgelaufen. Erste Projekte werden voraussichtlich im Laufe von 2018 an den Start gehen.
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