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Im September 2018 hat das Bundeskabinett das 7. Energieforschungsprogramm verabschiedet. Informationen zu den Förderschwerpunkten im 7. Energieforschungsprogramm finden Sie auf www.energieforschung.de
Mit dem Ansatz einer technologieoffenen, systemischen und zugleich marktorientierten Förderung trägt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu dem Ziel der Bundesregierung bei, Deutschland bis 2020 zum Leitanbieter und zum Leitmarkt für Elektromobilität zu entwickeln. Das BMWi fördert zudem auch die Forschung zu Brennstoffzellen für Fahrantriebe innerhalb der Förderlinie „Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologie“ der aktuellen Förderbekanntmachung (Abschnitt 3.7).
Während das BMWi anwendungsnahe Energieforschung fördert, setzt das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) Fördermaßnahmen im Bereich Markthochlauf und -vorbereitung innerhalb des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) um.
Wer wird gefördert?
Grundsätzlich sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz und Schwerpunktaktivitäten in Deutschland berechtigt, einen Antrag auf Forschungsförderung zu stellen. Die Antragsteller müssen personell und materiell in der Lage sein, die Forschungsaufgaben durchzuführen und müssen außerdem die notwendige fachliche Qualifikation besitzen. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Antragstellung ermutigt. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur im begründeten Einzelfall eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Fördervoraussetzungen
Hinweise zu den konkreten Voraussetzungen für eine Förderung enthalten die Abschnitte „4. Zuwendungsempfänger“ und „5. Zuwendungsvoraussetzungen“ der Förderbekanntmachung. Neben den konkreten Voraussetzungen für eine Förderung enthält der Abschnitt „8.2 Antrags-, Auswahl- und Entscheidungsverfahren“ Hinweise zur Vorlage von Projektskizzen und Förderanträgen. Erläuterungen zum Förderverfahren geben die Ansprechpartner des Projektträgers Jülich.
Was wird gefördert?
Batterien sind ein zentrales Element für die Elektrifizierung des Antriebs, zudem können sie zur Integration erneuerbarer Energien in das Gesamtenergiesystem beitragen. Noch sind allerdings weitere Forschung und Entwicklung nötig, um die Leistungsfähigkeit und Lebensdauer von Batterien zu steigern, die Kosten zu senken, die Sicherheit und Zuverlässigkeit zu erhöhen sowie Batterien optimal in das Energiemanagement von Fahrzeugen zu integrieren. Umgekehrt sind zukunftsweisende Arbeiten zur Integration von Elektrofahrzeugen in Energiesysteme durch gesteuertes Laden und Entladen erforderlich.
Wie wird gefördert?
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Förderbekanntmachung sowie der Richtlinien des BMWi für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das BMWi entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilig finanziert werden. Das BMWi setzt grundsätzlich eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten voraus. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die im Einzelfall bis 100 Prozent gefördert werden können. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU Bonusregelungen zu, die zu einer höheren Förderquote führen können.
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