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Im September 2018 hat das Bundeskabinett das 7. Energieforschungsprogramm verabschiedet. Informationen zu den Förderschwerpunkten im 7. Energieforschungsprogramm finden Sie auf www.energieforschung.de
Brennstoffzellen sind eine Effizienztechnologie mit großem Potenzial für stationäre, mobile oder netzferne Anwendungen. Ihr Einsatz ist eng verknüpft mit Technologien zur Wasserstofferzeugung und -speicherung. Die letzten Jahre waren von großen Fortschritten geprägt. Dennoch sind weitere Entwicklungen bis zur Marktreife notwendig. Hierzu zählen die Erhöhung der Lebensdauer und der Thermozyklenfestigkeit in Hochtemperaturanwendungen, die Verbesserung der Leistung sowie das Senken der Herstellungskosten für Komponenten und Systeme. Bei der Wasserstofferzeugung liegt der Fokus vor allem auf der Umwandlungseffizienz. Im Hinblick auf die Wasserstoffspeicherung stehen die Erhöhung der Speicherdichte und die Kosten im Vordergrund.
Die Förderlinie ist in das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) eingebunden. Ziel des NIP ist die Förderung der Entwicklung und Marktvorbereitung von international konkurrenzfähigen Produkten der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien.
Wer wird gefördert?
Grundsätzlich sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz und Schwerpunktaktivitäten in Deutschland berechtigt, einen Antrag auf Forschungsförderung zu stellen. Die Antragsteller müssen personell und materiell in der Lage sein, die Forschungsaufgaben durchzuführen und müssen außerdem die notwendige fachliche Qualifikation besitzen. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Antragstellung ermutigt. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur im begründeten Einzelfall eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Fördervoraussetzungen
Hinweise zu den konkreten Voraussetzungen für eine Förderung enthalten die Abschnitte „4. Zuwendungsempfänger“ und „5. Zuwendungsvoraussetzungen“ der Förderbekanntmachung. Neben den konkreten Voraussetzungen für eine Förderung enthält der Abschnitt „8.2 Antrags-, Auswahl- und Entscheidungsverfahren“ Hinweise zur Vorlage von Projektskizzen und Förderanträgen. Erläuterungen zum Förderverfahren geben die Ansprechpartner des Projektträgers Jülich.
Was wird gefördert?
Die Schwerpunkte der Forschungsförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) reichen von Polymer-Elektrolyt-Brennstoffzellen und -Elektrolyseuren über Festoxid-Brennstoffzellen (SOFC) und -Elektrolyseure (SOEL) hin zu innovativen alkalischen Elektrolyseuren (AEL) sowie Schmelzkarbonat-Brennstoffzellen (MCFC). Des Weiteren fördert das BMWi Vorhaben zu Wasserstofftechnologien, der Integration von Brennstoffzellen in das Energieversorgungssystem sowie übergreifende Aktivitäten.
Wie wird gefördert?
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Förderbekanntmachung sowie der Richtlinien des BMWi für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das BMWi entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilig finanziert werden. Das BMWi setzt grundsätzlich eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten voraus. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die im Einzelfall bis 100 Prozent gefördert werden können. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU Bonusregelungen zu, die zu einer höheren Förderquote führen können.
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