Betriebsmittel und Komponenten in Stromnetzen

Forschungsförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) innerhalb des 6. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung

Mit zunehmender Nutzung erneuerbarer Energiequellen wird der Anteil der fluktuierenden Stromerzeugung steigen. Diese geänderte Randbedingung stellt neue Anforderungen an das Zusammenwirken von konventioneller und erneuerbarer Stromproduktion und beeinflusst wesentlich den erforderlichen Netzausbau und -umbau. Die Energieforschung im Bereich der Stromnetze verfolgt daher das Ziel, die Ertüchtigung der Stromnetzinfrastruktur und deren Ausrichtung auf die Einspeisung hoher Anteile erneuerbarer Energien (EE) durch neue Technologien und Konzepte voranzutreiben. Insgesamt sollen durch die Erforschung von Verfahren, Materialien und Komponenten die Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Ressourceneffizienz der Stromnetze bei gleichzeitig hoher Versorgungssicherheit verbessert werden. Einen wesentlichen Baustein einer modernen Stromübertragung sowie -verteilung stellen die Betriebsmittel und Komponenten dar. Die Forschungsförderung für die Stromnetze ist im Rahmen des 6. Energieforschungsprogramms explizit in der Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 8. Dezember 2014 berücksichtigt. Vertiefend und ergänzend zu den Förderinhalten der Bekanntmachung werden mit diesem Förderaufruf besondere Aspekte der Betriebsmittel und Komponenten formuliert.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 09. Juli 2018 – 14. September 2018 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz und Schwerpunktaktivitäten in Deutschland. Diese müssen personell und materiell in der Lage sein, die Forschungsaufgaben durchzuführen. Die Antragsteller müssen außerdem die notwendige fachliche Qualifikation besitzen. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Antragstellung ermutigt. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur im begründeten Einzelfall eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Was wird gefördert?

Es können Vorhaben der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung gefördert werden, deren Ziel es ist, eine höhere Energieeffizienz, Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit bei höherer Kompaktheit und niedrigeren Kosten von Betriebsmitteln und Komponenten des Stromnetzes zu erreichen. Angesprochen werden Nieder-, Mittel- und Hochspannungsanwendungen, sowohl für AC- als auch DC-Systeme. Im Fokus stehen Netzsegmente, die stark durch die Einbindung erneuerbarer Energieanlagen belastet sind.

Dabei sollen folgende Themengebiete untersucht werden:

  • Weiterentwicklung und Flexibilisierung bestehender Betriebsmittel (Freileitung, Kabel, Garnituren, Schaltgeräte, Strombegrenzer, Transformatoren, Stromrichter, Messtechnik, Supraleitende Betriebsmittel etc.)
  • Komponenten zur Netzkopplung von EE-Anlagen, Speichern und Verbrauchern
  • Einsatz neuer Materialien  in Stromnetzen und bei der Netzintegration erneuerbarer Energien (z. B. Leitermateralien für Freileitungen, Halbleitermaterialien für Netzkomponenten, Ersatz von SF6)
  • Entwicklung neuartiger Schaltkonzepte für AC- und DC-Anwendungen
  • Weiterentwicklung bestehender Technologien und Konzepte zu gas- und luftisolierten Schaltanlagen
  • Einsatz neuer Übertragungstechnologien
  • Erforschung neuartiger selektiver Schutzkonzepte
  • Erforschung und Weiterentwicklung neuer und bestehender Mess- und Monitoringkonzepte
  • Erarbeitung von Prüfkonzepten für neuartige Komponenten
  • Steigerung der Komponentenverfügbarkeit durch neue Monitoring- und Wartungsansätze


Vorhaben mit Hauptaugenmerk auf Materialentwicklung, Fertigungstechnologien und Prozessentwicklung sind nicht Gegenstand der Förderung. Die Rechtsgrundlagen, Zuwendungsvoraussetzungen, Einzelheiten des Verfahrens, sonstige Randbedingungen sowie Einreichungsadresse sind der Förderbekanntmachung vom 8. Dezember 2014 zu entnehmen.

Wie wird gefördert?

Skizzen können über das easy-Online-System bis zum 14. September 2018 beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Dort ist als Ministerium das BMWi auszuwählen und die Nutzungsbedingungen sind zu akzeptieren. Anschließend sind folgende Werte anzugeben.

  • Fördermaßnahme: Anwendungsorientierte nichtnukleare FuE im 6. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung
  • Förderbereich: Stromnetze
  • Verfahren: Skizze


Neben den erzeugten Formularen wird eine maximal zehnseitige Projektskizze mit der Gliederung aus der Förderbekanntmachung (s. Absatz 8.2.1.1) benötigt, welche als Datei im Bearbeitungsschritt „4. Eingabe des Anhangs“ im Bereich „Endfassung einreichen“ hochgeladen werden muss. Da die Schwerpunkte eine interdisziplinäre Zusammenarbeit nahelegen, wird themen- und disziplinübergreifenden Verbundprojekten eine besondere Priorität beigemessen. Verbünde mit Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und junger Unternehmen (Start-ups) werden zur Einreichung von Skizzen ermutigt.

Mit der Betreuung des Förderaufrufs hat das BMWi den Projektträger Jülich beauftragt.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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