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Das Abtrennen, Speichern und die Nutzung von Kohlendioxid (kurz CCUS für carbon dioxide capture, utilisation and storage) sind wichtige Pfeiler der Kraftwerkforschung. Kohlendioxid kann zum Beispiel in Kühlaggregaten und Klimaanlagen eingesetzt oder durch Umwandlungsprozesse zu Treibstoffen oder Chemikalien weiterverarbeitet werden. Kohlendioxid wird somit sinnvoll eingesetzt, statt in die Atmosphäre zu gelangen, wo es als Treibhausgas zur globalen Erwärmung beitragen würde.
Um die Entwicklung der hierfür notwendigen Technologien zu beschleunigen und sie zur Marktreife zu befähigen, ist innerhalb der europäischen ERA-Net-Initiative ACT ein zweiter Call für gezielte Aktivitäten zu Forschung und Innovation im Bereich CCUS veröffentlicht worden. Es handelt sich um eine gemeinsame Ausschreibung ausgewählter Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie weiterer beteiligter Staaten. Dabei werden Fördermittel der nationalen Programme der beteiligten Staaten eingesetzt. Für die deutsche Beteiligung sind Mittel aus dem 6. Energieforschungsprogramm vorgesehen.
Wer wird gefördert?
Universitäten, Unternehmen, Organisationen, lokale und regionale Behörden bzw. Gebietskörperschaften, Forschungsorganisationen und Nichtregierungsorganisationen aus den Ländern Norwegen, Deutschland, Griechenland, den Niederlanden, Rumänien, Spanien, Schweiz, Türkei, Großbritannien sowie Frankreich und den USA können sich bei ihren nationalen Ansprechpartnern bewerben.
Was wird gefördert?
Sämtliche technologische, ökologische, soziale und wirtschaftliche Herausforderungen, die zur Beschleunigung des CCS-Verfahrens erforderlich sind, können innerhalb der geförderten Projekte bearbeitet werden. Besonders willkommen sind Projekte, die Themen einbeziehen, die zuvor innerhalb des Mission Innovation CCUS Challenge Workshops (Houston 2017) identifiziert wurden. Auch innerhalb des SET-Plans identifizierte Themen zu CCS sollen adressiert werden, wie zuletzt festgelegt durch die Lenkungsgruppe im September 2017 (siehe weiterführende Links).
Wie wird gefördert?
Für eine Förderung kommen Verbundprojekte in Betracht, bei denen die Antragsteller aus mindestens drei der beteiligten Staaten stammen (siehe auch Bekanntmachung). Bevorzugt werden Projekte, bei denen ein Industrieunternehmen als Koordinator genannt wird.
Das Verfahren ist zweistufig: Projektvorschläge können noch bis zum 12. September 2018, 13:00 CET, über das elektronische Submission System (siehe weiterführende Links) eingereicht werden. Erfolgreiche Vorschläge werden anschließend zur Einreichung eines Antrags aufgefordert, die bis zum 1. März 2019, 13:00 CET, erfolgen muss.
Weitere Informationen zur Initiative
ACT trägt zum European Strategic Energy Technology Plan (SET-Plan) bei. Mit dem 2008 verabschiedeten SET-Plan verfolgt die Europäische Union eine Förderstrategie, die kohlenstoffarme Energietechnologien in naher Zukunft wettbewerbsfähig machen soll.
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