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Gefördert wird der Einbau hocheffizienter Beleuchtungstechnik bei der Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtungsanlagen sowie von Beleuchtungstechnik bei Lichtsignalanlagen einschließlich der Steuer- und Regelungstechnik. Gefördert wird auch Beleuchtungstechnik für neue Lichtpunkte, um Beleuchtungsmissstände zu beheben (z. B. an Fußgängerübergängen oder an Bushaltestellen).
Um die negativen Auswirkungen der Beleuchtung auf Insekten so gering wie möglich zu halten, sollte vor der Auswahl der Leuchtmittel geprüft werden, welche Farbtemperatur vor Ort am besten für Mensch und Natur geeignet ist.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass Treibhausgaseinsparungen von mindestens 50 Prozent durch die neu installierte Technik nachgewiesen werden.
Bitte lesen Sie VOR Antragstellung die spezifischen Informationen im Hinweisblatt für investive Förderschwerpunkte.
Zuwendungsfähig für die Förderung sind:
Beleuchtungsanlagen an Nutzungsflächen von Außenanlagen (bspw. Sportinfrastruktur) werden unter 2.8.1 gefördert.
Die Beleuchtungstechnik besteht aus dem kompletten Leuchtenkopf, bestehend aus einem Träger für das Leuchtmittel sowie Leuchtmittel, Reflektor/Optik, Abdeckung und Gehäuse.
Bei der zonenweisen zeit- oder präsenzabhängigen Schaltung müssen mindestens zwei unterschiedliche Verkehrs- und/oder Begrenzungsflächen berücksichtigt werden.
Eine getrennte Schaltung der Beleuchtung ist nicht zwingend erforderlich.
Zusätzlich zu den Beleuchtungsanlagen auf Verkehrsflächen werden Beleuchtungsanlagen an Nutzungsflächen von Außenanlagen (bspw. Sportinfrastruktur) gefördert.
Bei Beleuchtungsanlagen einer Sportinfrastruktur muss als Sonderform der zonenweisen Schaltung eine nutzungsgerechte Beleuchtungsregelung (z. B. zweistufig für Training und Wettkampf) installiert werden.
Rahmenbedingungen:
Als Antrag einzureichen sind:
Ein Antrag ist über www.krl-online.de zu stellen. Nach der Registrierung und dem Ausfüllen spezifischer Berechnungsformulare erhalten Sie einen Link zum dazugehörigen easy-Online-Formular. Anschließend ist dieser easy-Online-Antrag zusammen mit den Berechnungsformularen einzureichen.
Die Beleuchtungstechnik besteht aus dem kompletten Leuchtenkopf, bestehend aus einem Träger für das Leuchtmittel sowie Leuchtmittel, Reflektor/Optik, Abdeckung und Gehäuse.
Rahmenbedingungen:
Als Antrag einzureichen sind:
Ein Antrag ist über www.krl-online.de zu stellen. Nach der Registrierung und dem Ausfüllen spezifischer Berechnungsformulare erhalten Sie einen Link zum dazugehörigen easy-Online-Formular. Anschließend ist dieser easy-Online-Antrag zusammen mit den Berechnungsformularen einzureichen.
Gefördert wird der Einbau von hocheffizienter Beleuchtungstechnik bei der Sanierung von Lichtsignalanlagen.
Zuwendungsfähig bei der Sanierung von Lichtsignalanlagen ist der Austausch des kompletten Leuchtenkopfes, bestehend aus einem Träger für das Leuchtmittel sowie Leuchtmittel, Reflektor, Abdeckung und Gehäuse oder der Austausch des Innenlebens (umfasst Träger für das Leuchtmittel sowie Leuchtmittel und Reflektor). Zusätzlich kann die Steuer- und Regelungstechnik erneuert werden.
Rahmenbedingungen:
Als Antrag einzureichen sind:
PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz