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Im September 2018 hat das Bundeskabinett das 7. Energieforschungsprogramm verabschiedet. Informationen zu den Förderschwerpunkten im 7. Energieforschungsprogramm finden Sie auf www.energieforschung.de
Die Energiewende kann nur mit einem intelligent ausgelegten und betriebenen Netz gelingen, das die Qualität der Stromversorgung auch bei hohen Anteilen von erneuerbaren Energien sichert. Die Forschungsförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Bereich Stromnetze zielt insbesondere darauf ab, die Stromnetzinfrastruktur und deren Ausrichtung auf die Einspeisung hoher Anteile erneuerbarer Energien voranzutreiben.
Wer wird gefördert?
Grundsätzlich sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz und Schwerpunktaktivitäten in Deutschland berechtigt, einen Antrag auf Forschungsförderung zu stellen. Die Antragsteller müssen personell und materiell in der Lage sein, die Forschungsaufgaben durchzuführen und müssen außerdem die notwendige fachliche Qualifikation besitzen. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Antragstellung ermutigt. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur im begründeten Einzelfall eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Fördervoraussetzungen
Hinweise zu den konkreten Voraussetzungen für eine Förderung enthalten die Abschnitte „4. Zuwendungsempfänger“ und „5. Zuwendungsvoraussetzungen“ der Förderbekanntmachung. Neben den konkreten Voraussetzungen für eine Förderung enthält der Abschnitt „8.2 Antrags-, Auswahl- und Entscheidungsverfahren“ Hinweise zur Vorlage von Projektskizzen und Förderanträgen. Erläuterungen zum Förderverfahren geben die Ansprechpartner des Projektträgers Jülich.
Was wird gefördert?
Die Forschungsprojekte sollen dazu beitragen, die Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Ressourceneffizienz der Stromnetze zu verbessern. Gleichzeitig soll die hohe Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland weiterhin gewährleistet werden. So sollen die Netze mit Hilfe neuer Kommunikationstechnik intelligenter gesteuert und innerhalb dieser Smart Grids die Erzeugung und der Verbrauch kontinuierlich angepasst werden. Außerdem sind neue Technologien und Konzepte gefragt, um die Netzinfrastruktur weiterentwickeln und den Netzbetrieb hinsichtlich hoher Anteile erneuerbarer Energien anpassen zu können.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Übernahme der Systemverantwortung durch erneuerbare Energien, indem sie Systemdienstleistungen für stabile und sichere Stromnetze erbringen. Um die Umstrukturierung und den Ausbau der Netze ganzheitlich planen zu können, werden auch handhabbare Netzsimulationsmodelle und Planungsinstrumente benötigt. Die aktuelle Förderbekanntmachung des Ministeriums vom 08. Dezember 2014 stellt die Schwerpunkte im Detail vor.
Wie wird gefördert?
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Förderbekanntmachung sowie der Richtlinien des BMWi für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das BMWi entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilig finanziert werden. Das BMWi setzt grundsätzlich eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten voraus. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die im Einzelfall bis 100 Prozent gefördert werden können. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU Bonusregelungen zu, die zu einer höheren Förderquote führen können.
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