19Projektträger Jülich Geschäftsbericht 2019 In Kommunen und im kommunalen Umfeld liegen große Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen Die Möglichkeiten zur Umsetzung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen sind dabei vielfältig Mit der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz maßnahmen im kommunalen Umfeld werden Anreize zur kostengünstigen Erschließung von Minderungs potenzialen in Kommunen verstärkt Die Minderung von Treibhausgas emissionen wird beschleunigt und messbare Treibhausgaseinsparungen werden realisiert KLIMASCHUTZ VOR ORT DIE KOMMUNALRICHTLINIE Die sogenannte Kommunalrichtlinie ist dabei das bedeutendste Förderprogramm des Bundes ministeriums für Umwelt Naturschutz und nukleare Sicherheit BMU zur Förderung von strate gischen und investiven Maßnahmen im kommunalen Klimaschutz Seit 2008 wurden bereits mehr als 16 650 Projekte in über 3 650 Kommunen gefördert Neben Städten Gemeinden und Landkreisen werden auch Kitas Schulen Jugendwerkstätten sowie Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe gefördert zudem Hochschulen Religionsgemeinschaften und deren Stiftungen außerdem Betriebe Unternehmen und Organisationen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung Darüber hinaus gehören Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus kulturelle Einrichtungen und Werkstätten für behinderte Menschen zu den Zuwendungsempfängerinnen und empfängern Für einzelne Förderschwerpunkte bestehen darüber hinaus weitere Antragsberechtigungen Die Kommunalrichtlinie umfasst 16 Förderbereiche mit rund 50 Förderschwerpunkten zu ausgewählten Teil themen Die Beratung zu klimaschützenden Maßnahmen reicht von der Einzelmaßnahme bis zur Erstellung eines umfassenden strategischen Klimaschutzkonzeptes das von Klimaschutzmanagerinnen und managern vor Ort umgesetzt wird Diese Konzepte bilden die strategische Grundlage für kurz und mittel aber auch langfristig umzusetzende Maßnahmen weiterer koordinierter Aktivitäten von Klimaschutzkommunen

Vorschau Geschäftsbericht 2019 Seite 19
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