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Im kommenden Jahr soll die Förderung in Zusammenhang mit der Neuausrichtung des Digitalisierungsgutscheins wieder aufgenommen werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen in NRW mit bis zu 50 Beschäftigten und maximal fünf angestellten Akademiker/innen.
Was wird gefördert?
Voraussetzung ist die Einstellung einer Akademikerin oder eines Akademikers als Assistent(in) für die Dauer von mindestens 24 Monaten. Unternehmen, die bislang keine Akademiker/innen beschäftigen, können einen Zuschuss bis 22.500 Euro pro Jahr erhalten. Unternehmen, die maximal fünf Akademiker/innen beschäftigen, können mit bis zu 15.000 Euro pro Jahr gefördert werden. Die übrigen Bestimmungen des Programms sind den Förderbedingungen zu entnehmen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form einer De-minimis-Beihilfe über eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren. Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Dabei kann es zu Verzögerungen kommen, wenn im jeweiligen Haushaltsjahr keine Mittel mehr verfügbar sind.
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