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Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) hat ein Förderprogramm speziell für den innovativen Mittelstand aufgelegt. Unter dem gemeinsamen Dach „Mittelstand.innovativ!“ umfasst es die Förderlinien „Innovations- und Digitalisierungsassistent(in)“ sowie den „Innovations- und Digitalisierungsgutschein“, die der Projektträger Jülich der Forschungszentrum Jülich GmbH im Auftrag des MWIDE durchführt.
Die Fähigkeit zum innovativen Wandel und zur digitalen Transformation ist zunehmend zum entscheidenden Wettbewerbsparameter geworden. Für viele mittelständische Unternehmen ist es eine große Herausforderung, die Notwendigkeiten und zugleich die Chancen von Innovation und Digitalisierung zu erkennen und die erforderlichen Konsequenzen daraus zu ziehen. Gerade die Digitalisierung stellt immer mehr etablierte Geschäftsmodelle grundlegend auf den Prüfstand, erfordert oftmals disruptiv neuartige Ansätze und lässt dabei praktisch keine Branche unberührt. Hier setzt das Programm „Mittelstand.innovativ!“ des Landes Nordrhein-Westfalen an:
Innovationsassistent(inn)en sollen themenoffen für Wissens- bzw. Technologietransfer in das Unternehmen und für eine Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit sorgen. Ziele sind hierbei die Gewinnung neuer technischer Erkenntnisse, die Neu- bzw. Weiterentwicklung von Produkten und Herstellungsverfahren, die Neu- bzw. Weiterentwicklung von Betriebs-, Vermarktungs- und Vertriebsstrukturen sowie soziale Innovation (Prozess- und Dienstleistungsinnovationen).
Mit dem Förderbaustein Digitalisierungsassistent(in) wird die Projektierung neuer digitaler Geschäftsmodelle, die Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen sowie die IT-Sicherheit in den Vordergrund gestellt. Hierdurch wird das Assisten(innen)modell in Richtung einer stärkeren Gewichtung auf die aktuellen Förderbedarfe zu den Themen Digitalisierung und IT-Sicherheit ausgerichtet und aufgewertet.
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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen in NRW mit bis zu 50 Beschäftigten und maximal fünf angestellten Akademiker/innen.
Was wird gefördert?
Voraussetzung ist die Einstellung einer Akademikerin oder eines Akademikers als Assistent(in) für die Dauer von mindestens 24 Monaten. Unternehmen, die bislang keine Akademiker/innen beschäftigen, können einen Zuschuss bis 22.500 Euro pro Jahr erhalten. Unternehmen, die maximal fünf Akademiker/innen beschäftigen, können mit bis zu 15.000 Euro pro Jahr gefördert werden. Die übrigen Bestimmungen des Programms sind den Förderbedingungen zu entnehmen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form einer De-minimis-Beihilfe über eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren. Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Dabei kann es zu Verzögerungen kommen, wenn im jeweiligen Haushaltsjahr keine Mittel mehr verfügbar sind.