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Exzellente Forschungsinfrastrukturen und -kapazitäten sind für die Innovationsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts NRW unabdingbar. Sie sind die Grundlage für bahnbrechende Forschung und Entwicklung. Sie sind auch ein Grund dafür, dass Fachleute aus der ganzen Welt nach Nordrhein-Westfalen kommen, um hier zu forschen. Mit dem Förderwettbewerb „Forschungsinfrastrukturen“ will das Land das umsetzungsorientierte Forschungs- und Innovationspotenzial erhöhen sowie die anwendungsorientierte Forschung, technologische Entwicklung und Innovation stärken. Daher ist es wichtig, die vorhandenen Forschungsinfrastrukturen nachhaltig und intelligent weiterzuentwickeln – hin zu einer stärkeren Umsetzungsorientierung für die Anwendung und Verbreitung von innovativen Lösungen und Anwendungen aus Forschung und Entwicklung. Die nordrhein-westfälische Landesregierung verfolgt mit ihrer Innovationsstrategie die nachhaltige Lösung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen und die Steigerung der Innovationsfähigkeit der Unternehmen in NRW, insbesondere der KMU.
Forschungsinfrastrukturen
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Wer wird gefördert?
Für eine Förderung bewerben können sich nordrhein-westfälische Forschungseinrichtungen, Kompetenzzentren und Konsortien aus Wissenschaft, Wirtschaft und ggf. Verwaltung mit einem Konzept zum Auf- oder Ausbau einer umsetzungsorientierten Forschungsinfrastruktur oder von anwendungsorientierten Forschungskapazitäten. Sofern ein Konsortium gebildet wird, sollte dieses durch eine von ihm hierfür legitimierte Konsortialführerin bzw. einen Konsortialführer vertreten werden. Dabei sollten insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen vertreten sein.
Antragsberechtigt für die auf der Grundlage des Konzeptes zur Förderung ausgewählten Projekte und Maßnahmen sind
betreiben oder eine derartige rechtlich selbständige Einrichtung sind.
Was wird gefördert?
Es werden insbesondere Einrichtungen und Forschungsvorhaben gefördert, die mit ihrer Tätigkeit einen Beitrag zur nachhaltigen Lösung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen und zur Stärkung der Wirtschaft in den Leitmärkten leisten. Dabei ist von vornherein zu beachten, dass in der Projektlaufzeit eine angemessene anteilige Eigen- und Drittmittelfinanzierung der gesamten Forschungsinfrastruktur und/oder Forschungskapazitäten erfolgt.
Gefördert werden sollen in Übereinstimmung mit dem OP EFRE NRW:
Gefördert werden können Ausgaben für:
Des Weiteren können Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudien im Vorfeld einer Einrichtung, Erweiterung oder Modernisierung von umsetzungsorientierten Forschungseinrichtungen bzw. Kompetenz- und Anwendungszentren gefördert werden. Gegenstand dieser Studien können die Überprüfung des
Der Förderzeitraum der Vorhaben beträgt i. d. R. drei Jahre.
Wie wird gefördert?
Es ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen. Grundlage der Förderung ist ein von einem Gutachtergremium positiv bewertetes Konzept zum Auf- oder Ausbau einer Forschungsinfrastruktur und/oder von Forschungskapazitäten. Auf Grundlage der eingereichten Konzepte schlägt das Gutachtergremium eine Auswahl von vielversprechenden Konzepten für Forschungsinfrastrukturen und -kapazitäten für das weitere Verfahren vor. Die Bewerber, deren Konzepte positiv bewertet wurden, werden zur Antragstellung aufgefordert. Die Bewilligung der Fördervorhaben wird von der örtlich zuständigen Bezirksregierung durchgeführt. Das Förderprogramm begann 2016 und sieht bis einschließlich 2018 bis zu fünf Einreichungsrunden zur Vorlage von Konzepten vor. Es wird allen Interessierten empfohlen, sich im Vorfeld vom Projektträger Jülich beraten zu lassen.
Das Auswahlgremium hat in der ersten Wettbewerbsrunde 2016 18 Bewerbungen zur Förderung empfohlen:
Das Auswahlgremium hat in der zweiten Runde 2017 elf Vorhaben zur Förderung empfohlen:
Das Auswahlgremium hat in der dritten Runde 2018 acht Beiträge ausgewählt:
Das Auswahlgremium hat in der vierten Runde 2018 sechs Vorhaben zur Förderung empfohlen:
Das Auswahlgremium hat in der fünften Runde 2019 fünf Vorhaben zur Förderung empfohlen:
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