Forschungsinfrastrukturen

ein Förderwettbewerb des Landes Nordrhein-Westfalen

HINWEIS

Den aktuellen Förderaufruf für Forschungsinfrastrukuren.NRW finden Sie hier.

Auf dieser Seite finden Sie ausschließlich Informationen zum Förderaufruf aus der EFRE NRW-Förderphase 2014-2020.


Exzellente Forschungsinfrastrukturen und -kapazitäten sind für die Innovationsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts NRW unabdingbar. Sie sind die Grundlage für bahnbrechende Forschung und Entwicklung. Sie sind auch ein Grund dafür, dass Fachleute aus der ganzen Welt nach Nordrhein-Westfalen kommen, um hier zu forschen. Mit dem Förderwettbewerb „Forschungsinfrastrukturen“ will das Land das umsetzungsorientierte Forschungs- und Innovationspotenzial erhöhen sowie die anwendungsorientierte Forschung, technologische Entwicklung und Innovation stärken. Daher ist es wichtig, die vorhandenen Forschungsinfrastrukturen nachhaltig und intelligent weiterzuentwickeln – hin zu einer stärkeren Umsetzungsorientierung für die Anwendung und Verbreitung von innovativen Lösungen und Anwendungen aus Forschung und Entwicklung. Die nordrhein-westfälische Landesregierung verfolgt mit ihrer Innovationsstrategie die nachhaltige Lösung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen und die Steigerung der Innovationsfähigkeit der Unternehmen in NRW, insbesondere der KMU.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 28. Juni 2018 – 28. September 2018 )
Bekanntmachung

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Für eine Förderung bewerben können sich nordrhein-westfälische Forschungseinrichtungen, Kompetenzzentren und Konsortien aus Wissenschaft, Wirtschaft und ggf. Verwaltung mit einem Konzept zum Auf- oder Ausbau einer umsetzungsorientierten Forschungsinfrastruktur oder von anwendungsorientierten Forschungskapazitäten. Sofern ein Konsortium gebildet wird, sollte dieses durch eine von ihm hierfür legitimierte Konsortialführerin bzw. einen Konsortialführer vertreten werden. Dabei sollten insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen vertreten sein.

Antragsberechtigt für die auf der Grundlage des Konzeptes zur Förderung ausgewählten Projekte und Maßnahmen sind

  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • Unternehmen,
  • Gemeinschaftseinrichtungen mit der Wirtschaft und
  • Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
    sofern sie
    • die konzipierte umsetzungsorientierte Forschungsinfrastruktur bzw. ein
    • dieser entsprechendes Kompetenz- und Anwendungszentrum

betreiben oder eine derartige rechtlich selbständige Einrichtung sind.

Was wird gefördert?

Es werden insbesondere Einrichtungen und Forschungsvorhaben gefördert, die mit ihrer Tätigkeit einen Beitrag zur nachhaltigen Lösung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen und zur Stärkung der Wirtschaft in den Leitmärkten leisten. Dabei ist von vornherein zu beachten, dass in der Projektlaufzeit eine angemessene anteilige Eigen- und Drittmittelfinanzierung der gesamten Forschungsinfrastruktur und/oder Forschungskapazitäten erfolgt.

Gefördert werden sollen in Übereinstimmung mit dem OP EFRE NRW:

  • umsetzungsorientierte Forschungsstrukturen und Forschungskapazitäten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen,
  • Kompetenz- und Anwendungszentren im Rahmen von Kooperationsmodellen mit Unternehmen,
  • der Auf- und Ausbau von FuE-Einrichtungen der Wirtschaft sowie
  • Kooperationen im Sinne „virtueller Einrichtungen“, sofern zusätzliche Kompetenzen aufgebaut werden.


Gefördert werden können Ausgaben für:

  • projektbezogene Sachausgaben und Personalausgaben für umsetzungsorientierte Forschungsvorhaben einzelner Einrichtungen oder von Forschungsverbünden/Konsortien (Forschungskapazitäten);
  • die Anschaffung von Geräten, Anlagen und dafür erforderliche bauliche Maßnahmen (Investitionen);
  • Gemeinausgaben, wenn sie im Projekt anfallen, als Pauschale i. H. v. 25 v. H. der pauschalierten förderfähigen direkten Personalausgaben.


Des Weiteren können Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudien im Vorfeld einer Einrichtung, Erweiterung oder Modernisierung von umsetzungsorientierten Forschungseinrichtungen bzw. Kompetenz- und Anwendungszentren gefördert werden. Gegenstand dieser Studien können die Überprüfung des

  • Innovationsgehalts,
  • der Exzellenz und der Zukunftsfähigkeit der Forschungsinfrastruktur im Kontext der Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen sowie
  • der Wirtschaftlichkeit und Finanzierungsperspektive dieser Einrichtungen sein.

Der Förderzeitraum der Vorhaben beträgt i. d. R. drei Jahre.

Wie wird gefördert?

Es ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen. Grundlage der Förderung ist ein von einem Gutachtergremium positiv bewertetes Konzept zum Auf- oder Ausbau einer Forschungsinfrastruktur und/oder von Forschungskapazitäten. Auf Grundlage der eingereichten Konzepte schlägt das Gutachtergremium eine Auswahl von vielversprechenden Konzepten für Forschungsinfrastrukturen und -kapazitäten für das weitere Verfahren vor. Die Bewerber, deren Konzepte positiv bewertet wurden, werden zur Antragstellung aufgefordert. Die Bewilligung der Fördervorhaben wird von der örtlich zuständigen Bezirksregierung durchgeführt. Das Förderprogramm begann 2016 und sieht bis einschließlich 2018 bis zu fünf Einreichungsrunden zur Vorlage von Konzepten vor. Es wird allen Interessierten empfohlen, sich im Vorfeld vom Projektträger Jülich beraten zu lassen.

Forschungsinfrastrukturen

Übersicht und Kurzbeschreibungen


Eine tabellarische Übersicht aller Forschungsinfrastrukturen inklusive Kurzbeschreibungen und Ansprechpersonen können Sie hier herunterladen.

Die Gewinner des Wettbewerbs der Runden 1 bis 5


Das Auswahlgremium hat in der ersten Wettbewerbsrunde 2016 18 Bewerbungen zur Förderung empfohlen:

  • Aachener Center für Optikproduktion (Fraunhofer-Institut für Produktionstechnologie Aachen)
  • Aufbau einer Forschungsinfrastruktur – das Center for Applied Data Science Gütersloh (Fachhochschule Bielefeld)
  • Drug Discovery Hub Dortmund am ZIW – Translation akademischen Know-hows in die Anwendung (TU Dortmund)
  • Etablierung einer Forschungseinrichtung zur Produktion, Konzentrierung und Reinigung viraler Vektoren und Virus-Like
  • Particles (VLPs) zur Anwendung in Gentherapie-, Impfstoff- und Antikörperentwicklung (TH Köln)
  • FutureLab NRW: Digitalisiertes Modelllabor für die miniaturisierte instrumentelle und wirkungsbezogene Analytik der Zukunft (Institut für Energie und Umwelttechnik Duisburg)
  • Hochgenaue digitale Verkehrserfassung (RWTH Aachen)
  • Innovative multifunktionale erweiterte Messtechnische Zustandserfassung für Asphaltstraßen auf Basis des Traffic Speed
  • Deflectometer (Bergische Universität Wuppertal
  • Kompetenzschwerpunkt Biobasierte Produkte (Universität Bonn)
  • Kompetenzzentrum Wald und Holz 4.0 (RIF e.V. Dortmund)
  • Kompetenzzentrum Virtuelles Institut – Strom zu Gas und Wärme (Gas- und Wärme-Institut Essen)
  • Living Lab Gebäudeperformance (Universität Wuppertal)
  • Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Forschungsinfrastruktur des Automotive Center Südwestfalen um Einrichtungen und Personal im Technologiefeld „Generativer Leichtbau“ (Automotive Center Südwestfalen GmbH Attendorn)
  • Quick Innovation in Catalysis (RWTH Aachen)
  • Sichere Sensor-Applikationen in der intelligenten Stadt (IMST GmbH Kamp-Lintfort)
  • Smart Wind Park Laboratory (Ruhr-Universität Bochum)
  • Studie zu infrastrukturellen und prüftechnischen Anforderungen bei Mischbeanspruchungen zur Evaluierung der Isolationskoordination für HGÜ-Netze (TU Dortmund)
  • Urban Energy Lab 4.0 (RWTH Aachen)
  • Virtuelles Institut „Smart Energy“ zur Erhöhung des umsetzungsorientierten Forschungspotenzials in NRW im Kontext der Digitalisierung der Energiewirtschaft (Universität Münster)


Das Auswahlgremium hat in der zweiten Runde 2017 elf Vorhaben zur Förderung empfohlen:

  • Ausbau der Offshore-Kompetenz in NRW (DST Entwicklungszentrum für Schiffstechnik und Transportsysteme e.V., Duisburg)
  • Ausbau der umsetzungsorientierten Forschungsinfrastruktur für die gemeinnützige KIMW Forschungs-GmbH im Bereich der Oberflächentechnik für Kunststoffverarbeitungsprozesse (Gemeinnützige KIMW Forschungs-GmbH, Lüdenscheid)
  • Center zur Entwicklung der Baustelle von morgen (RWTH Aachen)
  • CLIB-Kompetenzzentrum Biotechnologie (Universität Bielefeld)
  • Forschungsinfrastruktur für zukünftige Batteriegenerationen (RWTH Aachen)
  • Industrial Additive Manufacturing NRW-Materials (Universität Paderborn)
  • Integriertes Labor für Wasserstofftechnik in Nordrhein-Westfalen (Zentrum für Brennstoffzellen Technik (ZBT) GmbH, Duisburg)
  • Klimaanpassung sowie neue Produkte und Werkstoffe in der Wasserwirtschaft (IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen)
  • kOmpLED (Universität zu Köln)
  • Optikzentrum (Fachhochschule Münster)
  • SFF – Smart FOODFACTORY (Hochschule Ostwestfalen-Lippe)


Das Auswahlgremium hat in der dritten Runde 2018 acht Beiträge ausgewählt:

  • Aachener Zentrum für Holzbauforschung (FH Aachen)
  • ELECTRA – Kompetenzzentrum Industrielle Elektrochemie (Forschungszentrum Jülich GmbH)
  • fiM Joint Lab – GMP für die klinische Bewertung (DWI Leibniz-Institut für Interaktive Materialien)
  • FWC – FutureWaterCampus (Universität Duisburg-Essen)
  • IloT-Plattform – Anwendungsorientierte Industrial-IoT-Plattform für das Center for Applied Data Science (FH Bielefeld)
  • KomIT – Kompetenzzentrum für Innovative Diabetes Therapie (Deutsches Diabetes-Zentrum Düsseldorf)
  • PIC 4.0 – Plastics Innovation Center 4.0 (RWTH Aachen)
  • SmaP – Zentrum für Smart Production Design Siegen (Universität Siegen)


Das Auswahlgremium hat in der vierten Runde 2018 sechs Vorhaben zur Förderung empfohlen:

  • KomZu - Kompetenzzentrum Zustandsbewertung (Bergische Universität Wuppertal)
  • DDIC@INVITE - Drug Delivery Innovation Center @ INVITE (INVITE GmbH)
  • BIT - Bergische Innovationsplattform für Künstliche Intelligenz (Bergische Universität Wuppertal)
  • µG-Lab - Microgrid-Labor: Energieinfrastruktur der Zukunft (Universität Paderborn)
  • CiMT - Centrum für interdisziplinäre Materialforschung und Technologieentwicklung als gemeinsames Forschungszentrum von Fachhochschule und Universität Bielefeld (Fachhochschule Bielefeld)
  • NRW-5G - NRW Kompetenz- und Entwicklungszentrum für 5G-Technologien und Anwendungen im Aldenhoven Testing Center (Vodafone GmbH)

 

Das Auswahlgremium hat in der fünften Runde 2019 fünf Vorhaben zur Förderung empfohlen:

  • µ³-Forschungszentrum Soers − Emerging Pollutants Research Center Aachen (RWTH Aachen University)
  • THzIZ − Terahertz-Integrationszentrum (Universität Duisburg-Essen)
  • KWK.NRW 4.0 − Reallabore und Analyse innovativer, flexibler KWK (Gas- und Wärme-Institut Essen e. V.)
  • CESAR − Center für systembasierte Antibiotikaforschung / Center for Systembased Antibiotic Research (Ruhr-Universität Bochum)
  • Humanzentriertes Smart Service Lab − Aufbau eines humanzentrierten Smart Service Lab für das Center for Applied Data Science (FH Bielefeld)

1. Workshop: Governance-Strukturen


Am 29. April 2021 fand der 1. Workshop der Fördermaßnahme „Forschungsinfrastrukturen“ des Landes Nordrhein-Westfalen statt. Mit ca. 70 Teilnehmenden von 40 geförderten Forschungsinfrastrukturen stieß er auf eine hohe Resonanz.

Die Forschungsinfrastrukturen befinden sich in verschiedenen Stadien ihrer Förderung und entwickeln für ihre Kompetenz- und Anwendungszentren individuelle Konzepte für den Aufbau einer Governance-Struktur sowie zur Sicherung einer nachhaltigen Finanzierung. Aus diesem Grund lag der Fokus des Workshops auf der Etablierung von Governance-Strukturen, um Anreize für eine Konzeption von nachhaltigen und über den Förderzeitraum hinausgehenden, langfristig erfolgreichen Forschungsinfrastrukturen zu schaffen.

Nach einer einleitenden Begrüßung aus dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW informierte der von PtJ moderierte Workshop über den aktuellen Status quo der Fördermaßnahme und zeigte die Möglichkeiten zur langfristigen Verstetigung der Forschungsinfrastrukturen auf. Im Anschluss stellte Dr. Christoph Jürgenhake vom Spitzencluster it’s OWL in einem Impulsvortrag sowohl die Goverance-Struktur des Spitzenclusters, die das Fundament für seine erfolgreichen Förderaktivitäten bildet, als auch dessen Förderschwerpunkte vor.

Den Kern des Workshops bildeten drei Erfahrungsberichte ausgewählter Forschungsinfrastrukturen, des Drug Discovery Hub Dortmund, des Kompetenzzentrums Virtuelles Institut – Strom zu Gas und Wärme und des Kompetenzzentrums Wald und Holz 4.0. Die Vertreterinnen und Vertreter der Forschungsinfrastrukturen berichteten den Teilnehmenden von unterschiedlichen Ansätzen zur Implementierung einer Governance-Struktur und informierten über die verschiedenen Strategien zur Verstetigung ihrer Forschungsinfrastruktur. In den anschließenden Diskussionsrunden konnten die Teilnehmenden Erfahrungen austauschen und erhielten auf diese Weise die Möglichzeit zur Selbstreflexion.

2. Workshop: Beihilferechtliche Aspekte zur Nutzung der Forschungsinfrastrukturen


Am 27. Januar 2022 fand der 2. Workshop der Fördermaßnahme „Forschungsinfrastrukturen“ des Landes Nordrhein-Westfalen statt. Mit ca. 80 Teilnehmenden von 32 geförderten Forschungsinfrastrukturen stieß auch der 2. virtuelle Workshop auf eine hohe Resonanz.

Im Mittelpunkt des Workshops standen Beihilferechtliche Aspekte zur Nutzung der Forschungsinfrastrukturen, sodass die Grundlagen des Beihilferechts im Rahmen der Fördermaßnahme behandelt und den Teilnehmenden zugänglich gemacht wurden. Insbesondere die Ausübung von wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten der Forschungsinfrastrukturen bzw. deren trennscharfe Unterscheidung bilden einen wichtigen Aspekt, um eine langfristig erfolgreiche Nutzung der Forschungsinfrastrukturen bereits während des Förderzeitraums vorbereiten zu können.

Nach einer einleitenden Begrüßung aus dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen informierten Vertreter von PtJ über die Auswertung einer vorausgegangenen Kurzumfrage, welche die Meinungen von Vertretenden der Forschungsinfrastrukturen zur thematischen Ausrichtung der Veranstaltung erfragt hatte.
Im Anschluss erläuterte ein von PtJ gehaltener Fachvortrag zum Beihilferecht den Teilnehmenden des Workshops neben der EFRE-Rahmenrichtlinie und der ANBest-EFRE die Bedeutung des AEUV, des Unionsrahmens und der AGVO für die Fördermaßnahme. Im Fachvortrag erklärten Beihilferechtsexperten des PtJ zudem, wie wirtschaftliche und nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten im Rahmen der Fördermaßnahme und unter Beachtung des staatlichen Beihilfeaspekts zu definieren sind, und brachten den Teilnehmenden dies anhand von anwendungsbezogenen Beispielen näher. Im Anschluss an den Fachvortrag wurden Fragen im Plenum durch die Referenten beantwortet.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2022
1.541
Mitarbeiter/innen
36.496
Laufende Vorhaben
2673,56
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz