Zum Hauptbereich (Eingabetaste) Zum Hauptmenü (Eingabetaste) Zum allgemeinen Seitenmenü (Eingabetaste)
Exzellente Forschungsinfrastrukturen und -kapazitäten sind für die Innovationsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts NRW unabdingbar. Sie sind die Grundlage für bahnbrechende Forschung und Entwicklung. Sie sind auch ein Grund dafür, dass Fachleute aus der ganzen Welt nach Nordrhein-Westfalen kommen, um hier zu forschen. Mit dem Förderwettbewerb „Forschungsinfrastrukturen“ will das Land das umsetzungsorientierte Forschungs- und Innovationspotenzial erhöhen sowie die anwendungsorientierte Forschung, technologische Entwicklung und Innovation stärken. Daher ist es wichtig, die vorhandenen Forschungsinfrastrukturen nachhaltig und intelligent weiterzuentwickeln – hin zu einer stärkeren Umsetzungsorientierung für die Anwendung und Verbreitung von innovativen Lösungen und Anwendungen aus Forschung und Entwicklung. Die nordrhein-westfälische Landesregierung verfolgt mit ihrer Innovationsstrategie die nachhaltige Lösung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen und die Steigerung der Innovationsfähigkeit der Unternehmen in NRW, insbesondere der KMU.
Forschungsinfrastrukturen
( PDF - 489.67 KB - nicht barrierefrei )
Wer wird gefördert?
Für eine Förderung bewerben können sich nordrhein-westfälische Forschungseinrichtungen, Kompetenzzentren und Konsortien aus Wissenschaft, Wirtschaft und ggf. Verwaltung mit einem Konzept zum Auf- oder Ausbau einer umsetzungsorientierten Forschungsinfrastruktur oder von anwendungsorientierten Forschungskapazitäten. Sofern ein Konsortium gebildet wird, sollte dieses durch eine von ihm hierfür legitimierte Konsortialführerin bzw. einen Konsortialführer vertreten werden. Dabei sollten insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen vertreten sein.
Antragsberechtigt für die auf der Grundlage des Konzeptes zur Förderung ausgewählten Projekte und Maßnahmen sind
betreiben oder eine derartige rechtlich selbständige Einrichtung sind.
Was wird gefördert?
Es werden insbesondere Einrichtungen und Forschungsvorhaben gefördert, die mit ihrer Tätigkeit einen Beitrag zur nachhaltigen Lösung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen und zur Stärkung der Wirtschaft in den Leitmärkten leisten. Dabei ist von vornherein zu beachten, dass in der Projektlaufzeit eine angemessene anteilige Eigen- und Drittmittelfinanzierung der gesamten Forschungsinfrastruktur und/oder Forschungskapazitäten erfolgt.
Gefördert werden sollen in Übereinstimmung mit dem OP EFRE NRW:
Gefördert werden können Ausgaben für:
Des Weiteren können Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudien im Vorfeld einer Einrichtung, Erweiterung oder Modernisierung von umsetzungsorientierten Forschungseinrichtungen bzw. Kompetenz- und Anwendungszentren gefördert werden. Gegenstand dieser Studien können die Überprüfung des
Der Förderzeitraum der Vorhaben beträgt i. d. R. drei Jahre.
Wie wird gefördert?
Es ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen. Grundlage der Förderung ist ein von einem Gutachtergremium positiv bewertetes Konzept zum Auf- oder Ausbau einer Forschungsinfrastruktur und/oder von Forschungskapazitäten. Auf Grundlage der eingereichten Konzepte schlägt das Gutachtergremium eine Auswahl von vielversprechenden Konzepten für Forschungsinfrastrukturen und -kapazitäten für das weitere Verfahren vor. Die Bewerber, deren Konzepte positiv bewertet wurden, werden zur Antragstellung aufgefordert. Die Bewilligung der Fördervorhaben wird von der örtlich zuständigen Bezirksregierung durchgeführt. Das Förderprogramm begann 2016 und sieht bis einschließlich 2018 bis zu fünf Einreichungsrunden zur Vorlage von Konzepten vor. Es wird allen Interessierten empfohlen, sich im Vorfeld vom Projektträger Jülich beraten zu lassen.
Eine tabellarische Übersicht aller Forschungsinfrastrukturen inklusive Kurzbeschreibungen und Ansprechpersonen können Sie hier herunterladen.
Das Auswahlgremium hat in der ersten Wettbewerbsrunde 2016 18 Bewerbungen zur Förderung empfohlen:
Das Auswahlgremium hat in der zweiten Runde 2017 elf Vorhaben zur Förderung empfohlen:
Das Auswahlgremium hat in der dritten Runde 2018 acht Beiträge ausgewählt:
Das Auswahlgremium hat in der vierten Runde 2018 sechs Vorhaben zur Förderung empfohlen:
Das Auswahlgremium hat in der fünften Runde 2019 fünf Vorhaben zur Förderung empfohlen:
Am 29. April 2021 fand der 1. Workshop der Fördermaßnahme „Forschungsinfrastrukturen“ des Landes Nordrhein-Westfalen statt. Mit ca. 70 Teilnehmenden von 40 geförderten Forschungsinfrastrukturen stieß er auf eine hohe Resonanz.
Die Forschungsinfrastrukturen befinden sich in verschiedenen Stadien ihrer Förderung und entwickeln für ihre Kompetenz- und Anwendungszentren individuelle Konzepte für den Aufbau einer Governance-Struktur sowie zur Sicherung einer nachhaltigen Finanzierung. Aus diesem Grund lag der Fokus des Workshops auf der Etablierung von Governance-Strukturen, um Anreize für eine Konzeption von nachhaltigen und über den Förderzeitraum hinausgehenden, langfristig erfolgreichen Forschungsinfrastrukturen zu schaffen.
Nach einer einleitenden Begrüßung aus dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW informierte der von PtJ moderierte Workshop über den aktuellen Status quo der Fördermaßnahme und zeigte die Möglichkeiten zur langfristigen Verstetigung der Forschungsinfrastrukturen auf. Im Anschluss stellte Dr. Christoph Jürgenhake vom Spitzencluster it’s OWL in einem Impulsvortrag sowohl die Goverance-Struktur des Spitzenclusters, die das Fundament für seine erfolgreichen Förderaktivitäten bildet, als auch dessen Förderschwerpunkte vor.
Den Kern des Workshops bildeten drei Erfahrungsberichte ausgewählter Forschungsinfrastrukturen, des Drug Discovery Hub Dortmund, des Kompetenzzentrums Virtuelles Institut – Strom zu Gas und Wärme und des Kompetenzzentrums Wald und Holz 4.0. Die Vertreterinnen und Vertreter der Forschungsinfrastrukturen berichteten den Teilnehmenden von unterschiedlichen Ansätzen zur Implementierung einer Governance-Struktur und informierten über die verschiedenen Strategien zur Verstetigung ihrer Forschungsinfrastruktur. In den anschließenden Diskussionsrunden konnten die Teilnehmenden Erfahrungen austauschen und erhielten auf diese Weise die Möglichzeit zur Selbstreflexion.
Am 27. Januar 2022 fand der 2. Workshop der Fördermaßnahme „Forschungsinfrastrukturen“ des Landes Nordrhein-Westfalen statt. Mit ca. 80 Teilnehmenden von 32 geförderten Forschungsinfrastrukturen stieß auch der 2. virtuelle Workshop auf eine hohe Resonanz.
Im Mittelpunkt des Workshops standen Beihilferechtliche Aspekte zur Nutzung der Forschungsinfrastrukturen, sodass die Grundlagen des Beihilferechts im Rahmen der Fördermaßnahme behandelt und den Teilnehmenden zugänglich gemacht wurden. Insbesondere die Ausübung von wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten der Forschungsinfrastrukturen bzw. deren trennscharfe Unterscheidung bilden einen wichtigen Aspekt, um eine langfristig erfolgreiche Nutzung der Forschungsinfrastrukturen bereits während des Förderzeitraums vorbereiten zu können.
Nach einer einleitenden Begrüßung aus dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen informierten Vertreter von PtJ über die Auswertung einer vorausgegangenen Kurzumfrage, welche die Meinungen von Vertretenden der Forschungsinfrastrukturen zur thematischen Ausrichtung der Veranstaltung erfragt hatte.
Im Anschluss erläuterte ein von PtJ gehaltener Fachvortrag zum Beihilferecht den Teilnehmenden des Workshops neben der EFRE-Rahmenrichtlinie und der ANBest-EFRE die Bedeutung des AEUV, des Unionsrahmens und der AGVO für die Fördermaßnahme. Im Fachvortrag erklärten Beihilferechtsexperten des PtJ zudem, wie wirtschaftliche und nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten im Rahmen der Fördermaßnahme und unter Beachtung des staatlichen Beihilfeaspekts zu definieren sind, und brachten den Teilnehmenden dies anhand von anwendungsbezogenen Beispielen näher. Im Anschluss an den Fachvortrag wurden Fragen im Plenum durch die Referenten beantwortet.
PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz