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Der Förderaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ Sonderprogramm 2020 ist geschlossen.
Der Projektaufruf hat großen Zuspruch erhalten, woraus resultierend die Bearbeitung der Anträge noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Wenn Sie Fragen zu Umsetzung oder Verfahren bzgl. der Förderung haben, dann wenden Sie sich gerne an die PtJ-Mitarbeitenden, die in den Anschreiben, die Sie erhalten haben, genannt werden.
Für die Umsetzung des Vorhabens wird allen Antragstellenden, die im Januar 2021 einen Zuwendungsbescheid erhalten, ein Bewilligungszeitraum bis zum 30. Juni 2021 gewährt. Der Bewilligungszeitraum bezeichnet den Zeitraum, in dem Sie für das geförderte Projekt Lieferungs- und Leistungsverträge abschließen und Ausgaben leisten dürfen, für die Sie die Zuwendung verwenden und abrechnen können.
Bitte beachten Sie, dass Sie bis zur ausdrücklichen Erlaubnis durch den Projektträger keine Lieferungs- und Leistungsverträge abschließen und Ausgaben leisten dürfen, die sich auf das beantragte Projekt beziehen.
PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz