Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel, Thematische Förderung von Projekten und Verbünden (Modul II)
Zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart gehören die Sicherung der globalen Ernährung, eine nachhaltige Rohstoff- und Energieversorgung, der Schutz von Klima und Umwelt und der Erhalt der biologischen Vielfalt. Die Bioökonomie kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten. Dabei gibt es auch zahlreiche Anknüpfungspunkte zu den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und ihren 169 Unterzielen.
Wird die Transformation hin zu einer biobasierten Wirtschafts- und Lebensweise forciert, gehen damit zahlreiche Veränderungsprozesse einher, die weitreichende Konsequenzen haben und neben den sich eröffnenden Chancen auch Konfliktpotenziale bergen. Damit der Übergang zu einer Bioökonomie gelingt, bedarf es daher weit mehr als allein technologischer Innovationen. Es müssen Veränderungen auf gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Ebene verstanden und gestaltet werden.
Hier setzt der Förderschwerpunkt „Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel“ an. Unter dieser Überschrift wird sozial-, politik- und wirtschaftswissenschaftliche Forschung zum Themenkomplex Bioökonomie gefördert. Sie soll dazu beitragen, die Wechselwirkungen zwischen Technik, Ökonomie, Ökologie und Gesellschaft zu erfassen und systemische Forschungsansätze zu entwickeln, auf deren Grundlage die Chancen und Risiken eines bioökonomischen Transformationsprozesses abgeschätzt und bewertet werden können.
Bekanntmachung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere Kleine und Mittlere Unternehmen – KMU).
Was wird gefördert?
Gefördert werden Forschungsvorhaben aus dem Bereich der Sozial-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften, aber auch der Kultur- und Geisteswissenschaften, die sich den sozialen, politischen und ökonomischen Herausforderungen widmen, die mit bioökonomischen Transformationsprozessen einhergehen. Abhängig von Thema, Fragestellung und Methodik ist es möglich, Einzelprojekte oder Verbünde zu fördern.
Wie wird gefördert?
Interessierte Forscherinnen und Forscher reichen eine Projektskizze ein. Bei Verbundvorhaben übernimmt das die Person, die für die Koordinierung vorgesehen ist. Die Projektskizzen werden anschließend anhand der in der Bekanntmachung genannten Kriterien begutachtet: Passfähigkeit der geplanten Forschungsarbeiten zu den Zielen der Fördermaßnahme sowie der übergeordneten „Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“, die wissenschaftliche Relevanz des Vorhabens, seine Struktur und Realisierbarkeit sowie seine Originalität und die Qualität der zu erwartenden Ergebnisse.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der fachlichen Begutachtung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessentinnen bzw. Interessenten schriftlich mitgeteilt. In der zweiten Verfahrensstufe werden diejenigen Interessentinnen und Interessenten, deren Projektskizzen die erforderlich hohe Priorität erhielten, zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.
Nationale Bioökonomiestrategie
Kontakt
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