Exzellenzforschungsprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Wettbewerbsaufruf 2017 „Gesundheitsforschung"

eine Initiative des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mit dem zweiten Aufruf des Exzellenzforschungsprogramms will das Land Mecklenburg-Vorpommern die Kapazitäten für hervorragende Forschung im Land nochmals verbessern und dadurch den Forschungsstandort Mecklenburg-Vorpommern und seine Position im Wettbewerb um forschungsorientierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler weiter stärken.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 06. Juli 2017 – 20. Oktober 2017 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Mit dem Wettbewerb zur Gesundheitsforschung sollen exzellente Forschung an den Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gefördert, vorhandene Forschungscluster weiterentwickelt und neue Forschungsschwerpunkte etabliert werden.

Im Fokus steht die Qualifizierung bzw. Weiterqualifizierung der Studierenden sowie der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, um damit ein Know-how an den Forschungseinrichtungen aufzubauen, das zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern im bundeweiten Vergleich führt.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Wettbewerbsaufrufs werden die Themenschwerpunkte gefördert, die sich überwiegend an den Gestaltungsfeldern aus dem „Masterplan Gesundheitswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern 2020“ orientieren: LifeScience (I), Gesundheitsdienstleistungen (II), Gesundes Alter(n) (III), Gesundheitstourismus (IV) und Ernährung für die Gesundheit (V).

Basierend auf den Gestaltungsfeldern des Masterplans sind insbesondere folgende Themen förderfähig (die Aufzählung ist nicht abschließend):

Prävention und Gesundheitsförderung

  • Steigerung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung, insbesondere in der Schwangerschaft und für Kinder und Jugendliche (z. B. Adipositas, Sucht und Abhängigkeit, psychische Belastungen)

 Mobilität und Rehabilitation

  • Entwicklung technologiegestützter Systeme für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen; Förderung der körperlichen und kognitiven Beweglichkeit durch ingenieurtechnische Innovationen 

 Neue Therapieformen durch translationale Forschungsansätze, u. a.

  • Anwendung von Körperzellen und Geweben / Zell- und Gewebeersatz im Rahmen neuer Behandlungsverfahren
    periphere Durchblutungsstörungen bei Infektionen
  • Forschung zu Nahrungsbestandteilen: Identifizierung, Charakterisierung und Einsatz von gesundheitlich relevanten Inhaltsstoffen in Nahrungsmitteln (u. a. marinen Ursprungs)
  • Behandlung krankheitsbedingter Mangelernährung (enterale Ernährung)

 Digitalisierung in der Medizintechnik und Gesundheitsbetreuung

  • Vernetzung und telemedizinische Anwendungen – mobile Assistenzsysteme
  • „evidenzbasierte Internetmedizin“: Steigerung der medizinischen Versorgungsqualität nach evidenzbasierten Kriterien

Wie wird gefördert?

In diesem Wettbewerbsaufruf stehen finanzielle Mittel in Höhe von bis zu zehn Millionen Euro für die Gesundheitsforschung zur Verfügung. Pro Verbund können bis zu zwei Millionen Euro zugewendet werden. Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung unter Verwendung einer Personal- und einer Restkostenpauschale in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.

Die Registrierung eines Verbundes kann bis zum 08. September 2017 durch den Koordinator erfolgen (Ausschlussfrist).

Die Einreichungsfrist der Projektskizzen der registrierten Verbünde endet am 20. Oktober 2017, 14:00 Uhr (Ausschlussfrist).

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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