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Bei Durchführung des Vorhabens im nicht wirtschaftlichen Bereich der Hochschule/Forschungseinrichtung sind folgende Förderquoten möglich:
Hochschule: 100 Prozent
Forschungsinstitut: 90 Prozent
Wenn das Vorhaben im wirtschaftlichen Bereich durchgeführt wird, gelten die Regelungen für Unternehmen.
Wenn die Vorhaben keine unzulässige Beihilfe gemäß Artikel 107 AEUV darstellt, können Förderquoten von 80 Prozent gewährt werden.
Wenn es sich um eine unzulässige Beihilfe gemäß Artikel 107 AEUV, gelten die Regelungen für Unternehmen (Frage 3). Eine unzulässige Beihilfe ist gegeben, wenn z.B. Vorteile für ein konkretes Unternehmen (auch kommunal oder gemeinnützig) entstehen, welches Leistungen am Markt anbietet.
Die förderfähigen Arbeitspakete/Teilarbeitspakete (APe) eines Vorhabens werden durch den Projektträger einzeln in die Kategorien experimentelle Entwicklung und industrielle Forschung eingestuft. Diese Kategorien werden in Frage 4 und Frage 5 näher erläutert.
Diese Betrachtung erfolgt für jeden Projektpartner einzeln und unabhängig voneinander. Das bedeutet, dass die Förderquote eines Verbundpartners abhängig von seinem spezifischen F&E-Anteil ist, nicht vom F&E-Gehalt des gesamten Verbundes.
Für das gesamte Vorhaben ergibt sich daraus eine gewichtete mittlere Förderquote im Bereich zwischen 25 Prozent und 50 Prozent, je nach Charakter der einzelnen APe.
Zusätzlich zu dieser Förderquote sind verschiedene Boni möglich, die auf diese mittlere Förderquote aufgeschlagen werden können:
Zusammenarbeitsbonus:
KMU-Bonus*:
*Weitere Informationen zum KMU-Bonus finden Sie unter:
KMU-Definition der Europäischen Kommission
Kurzanleitung zum Ausfüllen der KMU-Erklärung (erst notwendig bei Antragstellung)
Das Formular zur KMU-Erklärung ist in unseren Downloads verfügbar.
Erwerb, Kombination, Gestaltung, Verwendung vorhandener, einschlägiger Kenntnisse, Fertigkeiten mit dem Ziel Pläne/Entwürfe für veränderte oder verbesserte Produkte, Verfahren, Dienstleistungen zu erarbeiten
Demonstrations- oder Pilotprojekte und Entwicklung (auch kommerziell nutzbarer) Prototypen, wenn Herstellung allein zu Demonstrationszwecken zu teuer ist
Routinemäßige Änderungen an Produkten oder Verfahren sind nicht förderfähig!
planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder erheblich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln
Entwicklung von Teilen komplexer Systeme und Prototypen in laborähnlichen Umgebungen, wenn dies für die Validierung technologischer Grundlagen nötig ist
Das Online-Antragssystem easy-Online ermöglicht eine Einreichung der Skizzen bis zum 15. Februar 2021 23:59 Uhr.
Eine spätere Einreichung ist nicht möglich.
Das rechtsverbindlich unterzeichnete easy-Online-Formular (als Original) sowie alle erforderlichen Unterlagen (u.a. Skizzendokument und LOIs aller Verbundpartner) müssen postalisch bis zum 16. Februar 2021 (Datum des Poststempels) an den Projektträger versandt worden sein.
PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz