Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende (SINTEG)

ein Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Die erneuerbaren Energien Wind und Photovoltaik spielen im Rahmen der Energiewende eine entscheidende Rolle. Ihre Nutzung erfordert jedoch eine grundlegende Umgestaltung des Energiesystems in Deutschland. Ein zügiger und effizienter Netzausbau sowie eine Modernisierung der Netzinfrastruktur sind dabei wichtige Faktoren.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 19. Januar 2015 – 31. Mai 2015 )
Bekanntmachung

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung und Verwertungsmöglichkeiten in Deutschland. Die Beteiligung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht. Jeder Antragsteller muss personell und materiell in der Lage sein, die Projektaufgaben durchzuführen. Außerdem müssen die Antragsteller die notwendige fachliche Qualifikation besitzen.

Für jede Modellregion sollen Projektkonsortien (Verbundprojekte) gebildet werden, die über das notwendige energierechtliche, technische und IKT-Know-how verfügen und möglichst die gesamte Wertschöpfungskette unter Einbindung der Wissenschaft abbilden. Insbesondere sollen Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber, Anlagenhersteller, Anbieter von Flexibilität (z. B. steuerbare Lasten, dynamisch regelbare Erzeuger, Speicher), IKT-Branche, Erneuerbare-Energien-Branche, Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber/Smart-Meter-Gateway-Administrator sowie wissenschaftliche
Einrichtungen vertreten sein. Beteiligte, die nicht unmittelbar Partner des Verbundprojekts sind, können in die Kooperation einbezogen werden.
Als Vertreter/Mitglied eines Konsortiums können in begründeten Ausnahmefällen auch Gebietskörperschaften (z. B. Städte und Gemeinden, Landkreise, Bezirke) und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (z. B. regionale Kooperationen) antragsberechtigt sein.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Was wird gefördert?

Mit dem Förderprogramm „Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“ (SINTEG) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Modellregionen, die Lösungen für eine klimafreundliche, effiziente und sichere Energieversorgung mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien entwickeln und großflächig demonstrieren. Ziele sind:

  • ein effizienter und sicherer Netzbetrieb bei hohen Anteilen erneuerbarer Energien
  • die Hebung von Effizienz- und Flexibilitätspotenzialen (markt- und netzseitig)
  • ein effizientes und sicheres Zusammenspiel aller Akteure im intelligenten Energienetz
  • eine effizientere Nutzung der vorhandenen Netzstruktur
  • die Reduktion des Netzausbaubedarfs in der Verteilnetzebene

SINTEG thematisiert damit zentrale Herausforderungen der Energiewende wie Systemintegration, Flexibilität, Versorgungssicherheit, Systemstabilität und energiewirtschaftliche Effizienz sowie den Umbau von konventionellen zu intelligenten Energienetzen und den Aufbau intelligenter Marktstrukturen.

Die in den Modellregionen unter realen Bedingungen entwickelten Konzepte werden maßgebliche Hinweise darauf geben, wie bundesweit die Rahmenbedingungen und Märkte auszugestalten sind, damit  die Transformation zu einer Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien für Wirtschaft und Verbraucher gelingen kann. Die Breite der technologischen Ausrichtung erfordert das Zusammenwirken einer Reihe von Akteuren, insbesondere aus der Energie- wie der IKT-Branche.

Wie wird gefördert?

Im Rahmen des Schaufensterprogramms werden Projekte der angewandten Forschung und Entwicklung gefördert. Soweit die Förderung einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder einer Hochschule oder Forschungseinrichtung im Rahmen der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit gewährt wird, bestimmen sich die Bemessung der jeweiligen Förderquote sowie der Obergrenze der Beihilfebeträge je Zuwendungsempfänger und Vorhaben nach Artikel 25 AGVO.

Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit oder Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet hat, und Unternehmen in Schwierigkeiten darf keine Beihilfe gewährt werden (Artikel 1 AGVO). Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen
projektbezogenen Kosten. Die maximale Förderquote richtet sich nach der Zuordnung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten zu den Forschungskategorien entsprechend Artikel 25 AGVO. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können. Ist ein Vorhaben in unterschiedliche Teile untergliedert, wird jeder Teil einer der Forschungskategorien zugeordnet. Ist ein Teil gleichzeitig mehreren Forschungskategorien zuzuordnen, wird die maximal zulässige Förderquote für diesen Teil nach dem gewogenen Mittel berechnet.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die im Rahmen der Ausübung einer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Im Rahmen der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit richtet sich die maximale Förderquote nach der Zuordnung der zuwendungsfähigen projektbezogenen
Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten) zu den Forschungskategorien entsprechend Artikel 25 AGVO. Bemessungsgrundlage für Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.

Es wird eine angemessene Eigenbeteiligung der am Projekt beteiligten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der beteiligten Gebietskörperschaften vorausgesetzt. Die zulässige Beihilfeintensität wird für jeden Verbundpartner entsprechend der Zuordnung seines Projektbeitrags zu den betreffenden Stufen von Forschung- und Entwicklung (FuE) gemäß AGVO (industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung) bestimmt.

Besonderer Hinweis für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen: Die Förderung von 100 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten) eines Vorhabens, das nicht vollständig der Grundlagenforschung zuzuordnen ist, ist nur möglich, wenn das Vorhaben im Rahmen der nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt wird. Sofern eine Hochschule, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtung oder vergleichbare Institution sowohl wirtschaftliche als auch und nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, muss die Hochschule, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtung oder vergleichbare Institution die buchhalterische Trennung wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeiten nachweisen.

Ausgewählte Schaufenster


Nach der beendeten Antragsphase sollen die Einzelprojekte in den Schaufensterregionen nun im zweiten Halbjahr 2016 starten. Die Projektlaufzeit beträgt vier Jahre. Das Förderprogramm soll an bisherige Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben sowie Studien anknüpfen und die Erkenntnisse der Förderinitiative „Zukunftsfähige Stromnetze“ weiterentwickeln. Die ausgewählten Schaufenster sind:

„C/sells: Großflächiges Schaufenster im Solarbogen Süddeutschland“
Das Schaufenster "C/sells" in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen hat den Schwerpunkt "Solarenergie". Im Fokus steht die regionale Optimierung von Erzeugung und Verbrauch.

„Designetz: Baukasten Energiewende – Von Einzellösungen zum effizienten System der Zukunft“
Im Schaufenster "Designetz" in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland soll Energie aus Solarenergie und Windkraft für die Versorgung von urbanen und industriellen Verbrauchern genutzt werden.

„enera: Der nächste große Schritt der Energiewende“
Im Schaufenster "enera" in Niedersachsen geht es u. a. um regionale Systemdienstleistungen, die das Netz lokal stabilisieren und die Zuverlässigkeit der Stromversorgung auf Basis von erneuerbaren Energien weiter erhöhen.

 „NEW 4.0: Norddeutsche EnergieWende“
Das Schaufenster "NEW 4.0" in Schleswig-Holstein und Hamburg soll zeigen, dass die Region bereits 2025 sicher und effizient mit 70 Prozent regenerativer Energie versorgt werden kann.

 „WindNODE: Das Schaufenster für intelligente Energie aus dem Nordosten Deutschlands“
Das Schaufenster "WindNODE" umfasst die fünf ostdeutschen Länder und Berlin. Ziel ist eine effiziente Einbindung von erneuerbarer Erzeugung in einem System aus Strom-, Wärme- und Mobilitätssektor.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz