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Die Bundesregierung unterstützt den Bereich Elektromobilität mit umfangreichen Förderaktivitäten.
Ziel ist es, den Verkehrssektor energieeffizienter, klima- und umweltverträglicher zu gestalten. Elektromobilität stellt dabei eine Schlüsseltechnologie für die Gestaltung eines innovativen, nachhaltigen Verkehrssystems dar. Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode sieht eine Förderung der Elektromobilität vor, um besonders die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen.
Aktuell sind keine Förderaufrufe geöffnet.
Allgemeine Informationen zur Förderrichtlinie Elektromobilität und zu abgeschlossenen Aufrufen sowie weiterführende Hinweise zu Abrechnungen Ihres laufenden Vorhabens können unter dem Reiter "Geschlossene Förderinitiativen" entnommen werden.
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