Förderung von Klimaschutzprojekten für die Bereiche Wirtschaft, Kommunen, Verbraucher und Bildung

eine Initiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

Die Bundesregierung hat im Energiekonzept vom 28. September 2010 beschlossen, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2020 um 40 %, bis zum Jahr 2030 um 55 %, bis zum Jahr 2040 um 70 % und bis zum Jahr 2050 um 80-95 % unter das Niveau von 1990 zu senken.

Die Förderinitiative Klimaschutzprojekte für die Bereiche Wirtschaft, Kommunen, Verbraucher und Bildung zielt darauf ab, Prozesse anzustoßen und Strukturen aufzubauen, durch die Akteure in der Wirtschaft, in Kommunen, in Privathaushalten und in Bildungseinrichtungen zu klimafreundlichem Verhalten bewegt werden.

Die geförderten Projekte sollen einen nachhaltigen Beitrag zur Verwirklichung der mittel- und langfristigen Klimaschutzziele der Bundesregierung leisten.

Gefördert werden Projekte in den Bereichen

  • Wirtschaft
  • Kommunen
  • Verbraucher
  • Bildung (Schulen und Bildungseinrichtungen)

Von der Förderung ausgeschlossen sind investive Vorhaben sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte.

Antragsberechtigt sind Verbände, Vereine, Schulträger, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen, sofern diese nicht wirtschaftlich tätig sind bzw. das Vorhaben im nicht-wirtschaftlichen Bereich des Antragstellers durchgeführt wird. Eingeschränkt antragsberechtigt sind Unternehmen. Diese können eine Förderung auf Basis der „De-minimis"-Beihilfen beantragen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Förderinformation.

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