Fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Einführung bzw. Weiterführung von Energiesparmodellen an Schulen und Kindertagesstätten

Gefördert wird die fachlich-inhaltliche Unterstützung für die Ein- oder Weiterführung von erprobten Energiesparmodellen, wie zum Beispiel so genannte fifty/fifty-Modelle an Schulen und Kindertagesstätten. Ein Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums ist erforderlich. Im Rahmen der fachlich-inhaltliche Unterstützung bei Energiesparmodellen sind entweder Sach- und Personalausgaben für Fachpersonal, das im Rahmen des Projektes zusätzlich eingestellt wird oder Sach- und Personalausgaben sachkundiger Dritter zuwendungsfähig.
 
Die notwendigen Investitionen für die Umsetzung der Energiesparmodelle liegen in der Verantwortung der Antragsteller.

Zentrale Änderungen ab 1. Januar 2012

  • Die geplanten Sachausgaben können nicht pauschal angegeben werden. Sie sind in tabellarischer Form summarisch aufzulisten und dem Antrag beizufügen.
  • Sowohl bei der Einstellung von neuem Fachpersonal als auch bei der Beauftragung von fachkundigen Dritten gilt ein Mindestfördervolumen von 10.000 Euro.

Merkblätter und Formulare

Wenn Sie die Excel-Formulare nutzen, müssen Sie die Funktion Makros zulassen.

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