Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten

Gefördert wird die Erstellung von umfassenden Klimaschutzkonzepten und von Teilkonzepten, die ausgewählte klimaschutzrelevante Bereiche umfassen (zum Beispiel Teilkonzepte für Anpassung an den Klimawandel, kommunale Liegenschaften, Erschließung der Erneuerbare-Energien-Potentiale, Wärmenutzung, klimafreundliche Mobilität, Abwasserbehandlung, Trinkwasserversorgung oder Abfallentsorgung, Green-IT). Diese Konzepte sollen Energie- und CO2-Bilanzen, Potenzialanalysen zur Minderung von Treibhausgasen, Maßnahmenkataloge sowie Zeitpläne zur Umsetzung umfassen. Förderfähig sind Sach- und Personalkosten externer Dienstleister. Die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes dauert in der Regel bis zu einem Jahr.

Zentrale Änderungen ab 1. Januar 2012

  • Ergänzt wurde das Teilkonzept „Energieeffizienz und Energieeinsparung in der Trinkwasserversorgung“.
  • Neben der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes kann je Antragsteller nun die Erstellung von bis zu fünf Klimaschutzteilkonzepten gefördert werden.

Merkblätter und Formulare

Wenn Sie die Excel-Formulare nutzen, müssen Sie die Funktion Makros zulassen.

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