Antragstellung 

Informieren Sie sich bitte über die einzelnen Förderschwerpunkte in der Förderrichtlinie und den jeweiligen Merkblättern zu den einzelnen Schwerpunkten. Die Merkblätter geben zu jedem Förderschwerpunkt innerhalb der Förderschwerpunkte detaillierte Informationen zu den förderfähigen Inhalten sowie zu wichtigen Fördervoraussetzungen.

Für die Antragstellung nutzen Sie bitte ausschließlich das Antragssystem (ab 2. Januar 2012)

zu den Zugängen zum easy-Online-Antragssystem

Das Antragsverfahren ist einstufig, d.h. die Förderentscheidung wird auf Basis der eingereichten Unterlagen gefällt.

Bitte beachten Sie, dass die beantragten Tätigkeiten erst nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheids beauftragt und mit Beginn des bewilligten Projektzeitraums begonnen werden dürfen.

Erhöhung der Förderquote für finanzschwache Kommunen

Nach der Richtlinie ist es möglich, die Förderquote zu erhöhen, wenn der Antragsteller keine ausreichenden Eigenmittel bereitstellen kann und eine Kreditfinanzierung nicht zugelassen ist. Finanzschwache Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung von der Kommunalaufsicht bestätigt oder abgelehnt wurde und die somit nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, können eine höhere Förderung für die Förderbereiche Erstellung von Klimaschutz(teil)konzepten, fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutz(teil)konzepten – Teil a. Einstellung eines Klimaschutzmanagers sowie Teil c. Anschlussvorhaben für die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten bzw. Teilkonzepten, und fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Einführung bzw. Weiterführung von Energiesparmodellen an Schulen und Kindertagesstätten erhalten.

Das BMU ist daran interessiert, auch finanzschwache Kommunen in ihrer Klimaschutzarbeit zu unterstützen. Aus diesem Grund kann die Förderquote für Haushaltssicherungskommunen um bis zu 20 % und für Nothaushaltskommunen bis auf 95 % erhöht werden, wenn die Erstellung eines Klimaschutz(teil)konzeptes, die Förderung einer fachlich-inhaltlichen Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutz(teil)konzepten oder die Förderung der fachlich-inhaltlichen Unterstützung bei der Einführung bzw. Weiterführung von Energiesparmodellen an Schulen und Kindertagesstätten beantragt wird. Welche Voraussetzungen für die Erhöhung der Förderquote bei der Antragstellung vorliegen müssen, erfragen Sie bitte beim Projektträger Jülich.

Kumulierbarkeit

Eine Kumulierung mit Drittmitteln, Zuschussförderungen und Förderkrediten ist zugelassen, sofern eine angemessene Eigenbeteiligung i.H.v. mindestens 20 % erfolgt. Ausnahmen für finanzschwache Kommunen sind möglich.

Einreichung der Antragsunterlagen

Projektträger Jülich, Geschäftsbereich Umwelt
Forschungszentrum Jülich GmbH, Postfach 61 02 47
10923 Berlin

Formulare und Hinweise zur Antragstellung

Ansprechpartner/in

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