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Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen
Kommunaler Klimaschutz ist ein Schwerpunkt der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums. Von den Einnahmen aus dem Handel mit Emissionszertifikaten werden seit Beginn der Förderung (2008) bereits über 2.000 Klimaschutzprojekte in den Kommunen unterstützt.
- Einreichungsfrist 01. Januar 2012 - 31. März 2012
- Bekanntmachung Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative (PDF - 84 KB)
Die Grundlage für diese Förderung bildet die "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen". Das Förderprogramm richtet sich an Kommunen, Kirchen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen und kulturelle Einrichtungen. Die Förderrichtlinie hat vier Schwerpunkte: die Entwicklung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten; die fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten bzw. Teilkonzepten; die fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Einführung bzw. Weiterführung von Energiesparmodellen an Schulen und Kindertagesstätten; und die Anwendung von Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung mit geringer Wirtschaftlichkeitsschwelle. Das Bundesumweltministerium strebt mit dieser Förderung eine breitenwirksame und regional ausgewogene Verteilung der Fördermittel an.
Hinweis zu Einreichungsfristen
Die neue Einreichungsfrist für Anträge der Förderschwerpunkte „Erarbeitung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten“ und „Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung“ ist vom 01.01.2012 bis 31.03.2012, bitte informieren Sie sich zeitnah zu einer Antragstellung über die dann aktuell gültigen Förderbedingungen.
Fristgerecht eingegangene Anträge werden registriert und erhalten eine Eingangsbestätigung.
Anträge für die Umsetzung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme können ganzjährig gestellt werden. Ein Folgeantrag auf Fortsetzung der fachlich-inhaltlichen Unterstützung kann jederzeit innerhalb des letzten Jahres der bereits bewilligten Projektlaufzeit des Klimaschutzmanagers gestellt werden.
Teilnahme am European Energy Award (eea)
Bei der Optimierung ihrer Klimaschutzaktivitäten und ihrer energiepolitischen Arbeit nutzen Kommunen zur systematischen Erfassung und Umsetzung ihrer langfristigen Klimaschutzziele mittlerweile zunehmend die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Klimaschutzinitiative (KSI) des BMU für die Erstellung und beratende Begleitung der Umsetzung von kommunalen Klimaschutzkonzepten. Gleichermaßen nehmen Kommunen am Managementprozess des eea teil.
Für Kommunen, die beide Instrumente nutzen und ggf. miteinander verknüpfen wollen, gibt es jedoch einige Punkte, die beachtet werden müssen. Im Folgenden werden daher diese beiden Instrumente kurz vorgestellt und Gemeinsamkeiten und Unterschiede verdeutlicht.
Informationen zur Teilnahme am European Energy Award
Service- und Beratungseinrichtung für Kommunen
Als Service- und Beratungseinrichtung für Kommunen erteilt die "Servicestelle Kommunaler Klimaschutz" beim Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) Auskünfte zum Kommunalteil der Klimaschutzinitiative und bietet einen Wegweiser durch bestehende Fördermöglichkeiten.
Servicestelle kommunaler Klimaschutz
Telefonische Beratung zum BMU-Förderprogramm
Tel.: 0221 340308-15
Beratung zur Kommunalrichtlinie und dem Antragsverfahren
Der Projektträger Jülich berät Sie gern zu allen inhaltlichen Fragen bei der Antragstellung sowie zum neuen Antragsverfahren „Easy-Online".
Kontakt:
Tel.: 030 20199-577
Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de
Weiterführende Links
- Die BMU Klimaschutzinitiative Portal zur Nationalen Klimaschutzinitiative - Mitmachen für den Klimaschutz
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