Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen

eine Initiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

Kommunaler Klimaschutz ist ein Schwerpunkt der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums. Seit 2008 hat das BMU mit der Kommunalrichtlinie mehr als 3000 Klimaschutzprojekte in über 1700 Kommunen unterstützt. Ab dem 01. Januar 2013 können interessierte Kommunen sowie kulturelle und soziale Einrichtungen ihre Anträge beim Projektträger Jülich einreichen.

Die Neuauflage der Richtlinie erweitert die Fördermöglichkeiten zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung – die Treibhausgasreduzierung um 80-95 % bis zum Jahr 2050 im Vergleich zu 1990 – und stellt damit die richtigen Weichen für Kommunen. Die Förderrichtlinie hat vier Schwerpunkte: die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten; Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement; Beratungsleistungen für Kommunen, die am Beginn ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen;  investive Maßnahmen, die zu einer CO2-Emissionsminderung führen.

Die Novellierung der Richtlinie bringt mehrere neue Fördertatbestände: Mit den Beratungsleistungen für Kommunen, die noch am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen, wird insbesondere auch kleineren Gemeinden der Einstieg in den Klimaschutz erleichtert. Des Weiteren setzt die Richtlinie bei der Förderung des Austauschs von Innen- und Hallenbeleuchtung auf LED-Technik, da mit ihr eine erhebliche Emissionsminderung möglich ist. Sie fördert hierbei Kommunen mit einer Förderquote von 40 %.

Neu eingeführt werden Fördermöglichkeiten zum Ausbau einer nachhaltigen Mobilität wie beispielsweise der Lückenschluss von Fahrradwegen, aber auch eine fußgängerfreundliche Verkehrsgestaltung. Des Weiteren werden Technologien zur Minderung von Treibhausgasen in stillgelegten Siedlungsdeponien gefördert.

Erweitert wird ebenso die Unterstützung der Klimaschutzmanagerinnen und -manager: Für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, die eine Treibhausgasminderung von mindestens 80 % erreichen, wird die maximale Förderung auf 250.000 Euro angehoben.

Hinweis zu Einreichungsfristen

Die "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen" wird in 2013 fortgeführt. Der neue Einreichungszeitraum für Anträge der Förderschwerpunkte „Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten“, „Beratungsleistungen für Kommunen, die am Beginn ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen“, „Investive Maßnahmen, die zu einer CO2-Emissionsminderung führen“ und „Klimaschutzmanagement für die Einführung bzw. Weiterführung von Energiesparmodellen an Schulen und Kindertagesstätten“ ist der 01. Januar 2013 bis 31. März 2013. Bitte informieren Sie sich zeitnah zu einer Antragstellung über die aktuell gültigen Förderbedingungen.

Anträge für die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement können ganzjährig gestellt werden. Ein Folgeantrag auf Fortsetzung der fachlich-inhaltlichen Unterstützung kann ebenfalls ganzjährig, jedoch nur innerhalb des letzten Jahres der bereits bewilligten Projektlaufzeit des Klimaschutzmanagers gestellt werden. Projekte, deren erstes Jahr der Bewilligung in 2012 endet, können den Antrag für die ausgewählte Maßnahme noch bis zum 31. Dezember 2012 einreichen. Ab dem 01. Januar 2013 ist die Beantragung der ausgewählten Maßnahme nur innerhalb des ersten Jahres des Bewilligungszeitraums möglich. Der Bewilligungszeitraum ist im Zuwendungsbescheid festgelegt und unabhängig vom Zeitpunkt der Besetzung der Stelle des Klimaschutzmanagers.

Förderprogramm „KfW-Investitionskredit Kommunen Premium – Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“

Mit dem Förderprogramm „KfW-Investitionskredit Kommunen Premium - Energieeffiziente Stadtbeleuchtung" kann in die energiesparende Erneuerung der Stadtbeleuchtung investiert werden. Gefördert werden Straßenbeleuchtungsanlagen, der Austausch von Parkplatz- oder Parkhausbeleuchtung und die Modernisierung von Lichtsignalanlagen. Der Antrag muss umgehend, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2013 bei der KfW-Bankengruppe eingereicht werden.

www.kfw.de/215

Teilnahme am European Energy Award (eea)

Bei der Optimierung ihrer Klimaschutzaktivitäten und ihrer energiepolitischen Arbeit nutzen Kommunen zur systematischen Erfassung und Umsetzung ihrer langfristigen Klimaschutzziele mittlerweile zunehmend die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Klimaschutzinitiative (KSI) des BMU für die fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von kommunalen Klimaschutzkonzepten. Gleichermaßen nehmen Kommunen am Managementprozess des eea teil.

Für Kommunen, die beide Instrumente nutzen und ggf. miteinander verknüpfen wollen, gibt es jedoch einige Punkte, die beachtet werden müssen. Im Folgenden werden daher diese beiden Instrumente kurz vorgestellt und Gemeinsamkeiten und Unterschiede verdeutlicht.

Informationen zur Teilnahme am European Energy Award

Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz

Als Service- und Beratungseinrichtung für Kommunen erteilt das "Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz" beim Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) Auskünfte zum Kommunalteil der Klimaschutzinitiative und bietet einen Wegweiser durch bestehende Fördermöglichkeiten.

Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz

Telefonische Beratung zum BMU-Förderprogramm
Tel.: 030 39001-170

Beratung zur Kommunalrichtlinie und zum Antragsverfahren

Der Projektträger Jülich berät Sie gern zu allen inhaltlichen Fragen bei der Antragstellung sowie zum neuen Antragsverfahren „Easy-Online".

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