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Glossar
Förderinstrumente
Bei der Förderung von Forschung und Entwicklung und Innovation kommen unterschiedliche Instrumente zur Anwendung:
- die direkte Förderung von Forschungsprojekten innerhalb von Fachprogrammendie indirekte Förderung von forschenden kleinen und mittelständischen Unternehmen
- die Unterstützung technologieorientierter Unternehmensgründungen
- die Förderung des Aufbaus innovativer regionaler Netzwerke zwischen kleinen und mittelständischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen
- die Förderung der Ergebnissicherung und Ergebnisverwertung
- öffentliche Förderdarlehen, Bürgschaften oder Beteiligungen
Zinsverbilligte Förderdarlehen können unter anderem für Projekte ausgereicht werden, die die Entwicklung und Verbesserung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen sowie deren Markteinführung zum Ziel haben.
Fördergrundsätze
Ziele, Schwerpunkte und Maßnahmen der Forschungspolitik des Bundes werden im Wesentlichen in Förderprogrammen definiert, die einen mehrjährigen Orientierungsrahmen bilden. Zu den Fördergundsätzen gehören insbesondere die Übereinstimmung der Projektziele mit den Inhalten eines Förderprogramms. Antragsberechtigt sind neben Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen. In der Regel erfolgt die Forschungsförderung des Bundes durch Zuschüsse für Verbundprojekte auf dem Wege der direkten Projektförderung ode der indirekten technologieoffenen Förderung für KMU. Die Fördermittel werden nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel vergeben. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Fördervoraussetzungen
Um gefördert zu werden, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- aktuelle Förderbekanntmachung
- Antragsberechtigung
- Aufforderung zur Antragstelllung
- bei Verbundpartnern: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung
- Nachweis der Bonität bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein
- Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Mittel
Förderprogramme
Die Forschungsförderprogramme umfassen neben ausgewählten Themen der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung die Bereiche Neue Technologien, Lebenswissenschaften, Mobilität und Lebenswelt, Nachhaltigkeit und Raumfahrt.
Förderbekanntmachungen
Aktuelle Bekanntmachungen zu einzelnen Förderschwerpunkten werden im Bundesanzeiger veröffentlicht und über die Internetseiten der Förderinstitutionen verbreitet.
Antragsberechtigung
Sowohl Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft als auch Hochschulen, Großforschungseinrichtungen und andere FuE-Institutionen können sich an diesen Programmen beteiligen. Einzelne Programme sind speziell KMU vorbehalten.
Projektträger
Das BMBF und andere Ministerien haben Projektträger mit der fachlichen und administrativen Betreuung von FuE-Projekten beauftragt. Sie beraten Antragsteller und begleiten die Durchführung der Projekte bis zu ihrem Abschluss.
Antragstellung
Nach Einreichen einer Projektskizze an den fachlich zuständigen Projektträger und ausführlicher Beratung über die wissenschaftlich-technischen Inhalte des betreffenden Fachprogramms wird der Antrag formuliert, anhand der allgemeinen Förderbedingungen geprüft und zur Entscheidung vorgelegt. Die Antragstellung erfolgt über das
Elektronische Antragssystem easy.
elektronisches Antrags- und Angebots-System eassy
Forschungsergebnisse
Nach Beendigung des Vorhabens ist ein Abschlussbericht vorzulegen, aus dem die Verwertung der Forschungsergebnisse ersichtlich sein muss. Die Bereitstellung von Belegexemplaren nachgewiesener Forschungsberichte erfolgt über die Technische Universitätsbibliothek Hannover (TIB).
Technische Universitätsbibliothek Hannover (TIB)
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