Antragstellung für die Forschungsprämie

Antragsberechtigt sind öffentlich und staatlich anerkannte Hochschulen sowie gemeinsam vom Bund und Land grundfinanzierte Forschungseinrichtungen.

Prämienrelevante FuE-Aufträge im Sinne der Forschungsprämie

Forschung und Entwicklung umfasst die Gewinnung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie die Nutzung von wissenschaftlich-technischen Ergebnissen, um zu neuen oder wesentlich verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen zu gelangen. Aufträge über die Erbringung von marktüblichen technischen Dienstleistungen, Konformitätsprüfungen mit üblichen Standards sowie Marktstudien können nicht berücksichtigt werden.

Entwicklungsanteile von Fertigungsaufträgen sowie Leistungen, die wiederkehrende und routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten und Verfahren beinhalten, einschließlich der Entwicklung und Herstellung von Applikationssoftware sowie Änderungen und Anpassungen an Standard- und Systemsoftware, die den Stand der Technik nicht übertreffen, sind nicht prämienrelevant.

Ausgeschlossen sind zudem FuE-Aufträge, für die eine öffentliche Kofinanzierung (auch im Rahmen eines Unterauftrags) auf Auftragnehmer- bzw. Auftraggeberseite beantragt oder gewährt wurde und die bereits in anderen Fördermaßnahmen Voraussetzung für die Antragstellung bzw. Bewilligung öffentlicher Mittel waren. In Abgrenzung zu Kooperationsverträgen sind ein Vertrag und ein entsprechend marktkonformes Angebot vorzulegen.

Antragsberechtigte FuE-Auftraggeber

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit max. 1.000 Beschäftigten
  • Keine der Hochschule oder Forschungseinrichtung wirtschaftlich nahe stehende natürliche oder juristische Person; darunter fallen insbesondere An-Institute; Organisationen für Technologietransfer mit gesellschaftsrechtlicher Beteiligung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen bzw. Mitarbeitern der Einrichtung; Spin-off-Unternehmen der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung, in denen Mitarbeiter bzw. deren Familienmitglieder leitende Funktionen ausüben; passive Minderheitsbeteiligungen der Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Mitarbeiter der Institutionen in Summe bis insgesamt 25 % der Anteile an den Auftrag gebenden KMU sind für eine Prämienrelevanz unschädlich.

Der Unternehmenssitz ist nicht auf Deutschland beschränkt.

Direkteinstieg