Antragstellung im Programm Neue Werkstoffe
in Bayern

Kontaktaufnahme mit dem Projektträger Jülich

Mittelständische Unternehmen aus Bayern, die einen Antrag auf Förderung gemäß den Richtlinien des Programms "Neue Werkstoffe in Bayern" an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technik (StMWIVT) stellen möchten, werden zunächst um eine telefonische Kontaktaufnahme unter 02461/61 6121 oder 02461/61 4840 gebeten. In der Phase der Projektdefinition ist PtJ behilflich. Bei den beabsichtigten Projekten/Vorhaben soll es sich um risikoreiche Entwicklungen mit einem Realisierungszeitraum bis zur Markteinführung von ca. 3-5 Jahren handeln. Favorisiert werden Verbundvorhaben mit mehreren industriellen Partnern (entlang der Wertschöpfungskette über Herstellung, Verarbeitung, Anwendung) und einer bayerischen Forschungseinrichtung, die arbeitsteilig ein gemeinsames Ziel, z.B. ein Demonstrator-Bauteil anstreben.

Einreichung eines Ideenpapiers

Um die grundsätzliche Förderfähigkeit eines Verbundvorhabens beurteilen zu können, wird von dem Förderinteressenten (Projektkoordinator, Federführer) ein ca. 5-seitiges Ideenpapier beim Projektträger mit folgendem Inhalt eingereicht:

  • Projektziele, ausgehend vom Stand der Technik Darstellung der beabsichtigten Werkstoffentwicklung mit den wesentlichen materialwissenschaftlichen Arbeitsschritten
  • Eigene Vorarbeiten
  • Anwendungspotenzial der Werkstoffentwicklung mit Verwertungsperspektiven in Bayern
  • Vorgesehene Partnerstruktur (ggf. entlang der Wertschöpfungskette des Materials), wobei PtJ bei der Partnersuche Unterstützung bietet
  • Grober Zeit- und Kostenrahmen

Das Ideenpapier ist unverbindlich und kann im Laufe der Projektdefinition in der Diskussion mit PtJ noch überarbeitet und ergänzt werden, insbesondere im Hinblick auf weitere Projektpartner. PtJ prüft das Ideenpapier auf Förderfähigkeit und gibt Hinweise zur Überarbeitung der Projektdarstellung.

Einreichung einer Form-Skizze

Im Falle einer positiven Bewertung rät PtJ anschließend zur Einreichung einer Form-Skizze durch den federführenden Projektkoordinator über das elektronische System ELAN (der Zugang wird durch PtJ zur Verfügung gestellt). Die Formskizze erfordert folgende Daten:

  • Allgemeine Angaben zum Unternehmen, u.a. Handelsregistereintrag, Umsatz, Beschäftigte, Branche, Gesellschafterauskunft usw.
  • Firmen-/Gründerprofil
  • Stand der Technik
  • Neuheit des Vorhabens
  • Beschreibung der technischen Risiken
  • Stand der Entwicklung (eigene Vorarbeiten und Kompetenzen)
  • Schutzrechtslage
  • Geplante Ergebnisverwertung
  • Kostenabschätzung

Die Skizze wird zunächst nur vom Projektkoordinator gestellt, soll jedoch auch die Arbeiten aller Partner mit beschreiben. Die in Papierform einzureichende Skizze dient als Diskussionsgrundlage bei einem Beratungsgespräch am Sitz einer der am Verbundvorhaben beteiligten Firmen. Zur Beschreibung des Vorhabens empfehlen wir die Verwendung des Gliederungsvorschlages zum Verbundvorhaben (.doc-Dokument). Bei einer positiven Fördereinschätzung rät PtJ zur Antragstellung und gibt noch während der Beratung Hinweise und Hilfestellung hierzu.

Antragstellung

Ein Verbundvorhaben besteht aus mehreren industriellen Partnern, wobei einer die Federführung übernimmt, und ggf. den Institutspartnern. Jeder Verbundpartner (Ausnahme: Unterauftragnehmer eines Verbundpartners) muss einen eigenständigen Antrag stellen.

Ein förmlicher Antrag für ein Verbundvorhaben besteht aus dem elektronischen Formantrag über ELAN, (der Zugang wird erneut von PtJ zur Verfügung gestellt), der etaillierten Vorhabensbeschreibung mit Darstellung der Arbeitspakete

Die Einreichung erfolgt durch jeden Partner jeweils 2fach:

  • Beschreibung des Verbundvorhabens (vom Federführer zu erstellen als Zusammenfassung der Einzelvorhaben)
  • Beschreibung des Einzelvorhabens (von jedem Antragsteller zu erstellen als detaillierte Beschreibung seines Einzelvorhabens)
  • Formularsatz (wird auf Anfrage durch PtJ zur Verfügung gestellt)

Zusätzlich jeweils 1fach in deutscher Sprache:

  • Testierte Geschäftsberichte der letzten beiden Geschäftsjahre im Original
  • Auskunft der Hausbank (Bank-an-Bank-Auskunft)
  • Aktueller Auszug des Handelsregisters

Für die Erstellung der Beschreibungen des Vorhabens empfehlen wir die folgenden Antragsstrukturen, die Sie herunterladen können:

Antragsprüfung

Nach Einreichung der vollständigen Anträge aller Projektpartner kann im Ermessen und im Auftrag von PtJ-NMT eine externe Begutachtung (vertraulich, personengebunden) erfolgen. Anschließend wird eine fachliche und kalkulatorische Prüfung durch PtJ-NMT durchgeführt. Bei positivem Gutachten und günstiger Beurteilung der Anträge wird eine Empfehlung zur Förderung an das StMWIVT ausgesprochen.

Zuwendungsbescheid

Das StMWIVT entscheidet über den Förderantrag und erteilt im positiven Fall einen Zuwendungsbescheid an den Antragsteller. Der Antragsteller wird Zuwendungsempfänger.

Durchführung des Vorhabens

Die Fördermittel werden schrittweise nach Projektfortschritt und Prüfung der Verwendung ausgezahlt. Dazu erstellt der Zuwendungsempfänger Zwischenberichte (Beschreibung des Projektstandes) und Zwischennachweise (finanzielle Mittelverwendung).

Abschluss des Vorhabens

Nach Abschluss des Vorhabens werden der Abschlussbericht und die Verwendung der Mittel durch PtJ-NMT geprüft. Der Zuwendungsempfänger erläutert die weitere Verwertung der FuE-Ergebnisse.

Verwertung

Der Zuwendungsempfänger berichtet bis 3 Jahre nach Abschluss des Vorhabens jeweils jährlich PtJ-NMT über die Verwertung der FuE-Ergebnisse in Bayern.

Ansprechpartner/in

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Wissenschaftsjahr 2012

Das Wissenschaftsjahr 2012 – Zukunftsprojekt Erde steht im Zeichen der Forschung für nachhaltige Entwicklungen.